Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509010012
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden
Bereitgestellt von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
01.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Datum des Referentenentwurfs: 04.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]