Stellungnahmen/Gutachten
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22.110 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.110)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die praxisrelevanten Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 (I R 37/22) zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen in der ertragsteuerlichen Organschaft hin. Insbesondere die vom BFH geforderte zeitnahe Erfüllung innerhalb von 12 Monaten wirft Fragen zu Anwendungszeitpunkt, Offenlegungs- sowie Anzeige- und Berichtigungspflichten auf. Angeregt werden u. a. eine klare Nicht-Rückwirkung, Ausschluss von Berichtigungspflichten für Altjahre, Schutz festsetzungsverjährter Jahre, Klarstellungen zur Gewerbesteuererklärung, zur Fristberechnung und zur Anerkennung von Vorabzahlungen sowie eine Reform hin zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts
Adressiert wird die Vereinfachung und bundesweite Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts. Der DAV bezieht sich auf die im Beschluss zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember 2025 vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vergabeverfahren. Gefordert werden insbesondere ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bund, Länder und Kommunen, die Beibehaltung und Vereinfachung der UVgO, einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, harmonisierte Wertgrenzen sowie ein einheitlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom Versorgungssicherheits und Kapazitätengesetz StromVKG
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz - Industrielle Dekarbonisierung ermöglichen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung Hörbehinderter bei Telekommunikationsdiensten
Im Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 30.4.2026 sollen die Bedürfnisse Hörbehinderter berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf der Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 30.4.2026
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Adressatenkreis:
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16.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Resiliente Krisen- und Notfallversorgung sicherstellen
Die WVG setzt sich dafür ein, Resilienz im Gesundheitssystem durch robuste Alltagsstrukturen dauerhaft zu verankern. Konkret wird eine verbindliche Notfallreform gefordert, die stationäre und ambulante Versorgung sowie den Rettungsdienst verzahnt und Vergütungsstrukturen an bedarfsgerechter Versorgung statt am Krankenhausbesuch ausrichtet. Ergänzend treten die Mitglieder für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit rollierender Bevorratung und flexibilisierten Genehmigungsverfahren ein sowie für eine Reform der Medizinprodukteverordnung, europäische Produktionskapazitäten und den Einsatz digitaler Infrastrukturen als Resilienz-Multiplikator.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Klima-Sozialfonds: Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr berücksichtigen
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bundesregierung bei der Ausarbeitung eines „nationalen Klimasozialplans“ für Deutschland den Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr berücksichtigt. Dieser „nationale Klimasozialplan“ muss bei der EU-Kommission vorgelegt werden, damit aus dem EU-Klima-Sozialfonds ab 2026 die bereitstehenden Gesamtmittel in Höhe von 65 Mrd. Euro für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden können. Dazu gehört aus Sicht der Branche die Modernisierung und der Infrastrukturausbau im Eisenbahn- und Nahverkehr, die Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnstrecken oder auch die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe. Größere Anstrengungen sind auch bei der Elektrifizierung des Schienennetzes in Deutschland erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Konkretisierung der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ der LAWA. Insbesondere soll der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im Vorsorge- und Akutbereich rechtlich und praktisch abgesichert werden. Hierzu gehören klarere Vorgaben zur Priorisierung konkurrierender Nutzungen, zur Ausgestaltung wasserrechtlicher Zulassungsformen, zur Berücksichtigung ökologischer Mindestanforderungen sowie zu Datengrundlagen, Monitoring und Vollzug.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Fristen und Rahmenbedingungen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen der Klärschlammverordnung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Hierzu gehören insbesondere eine Verschiebung bzw. stufenweise Ausgestaltung der Rückgewinnungspflichten entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit marktreifer Technologien und Verarbeitungskapazitäten, die Schaffung rechtlicher Klarstellungen zur Gebührenfähigkeit entsprechender Investitionen, der Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie die Einführung staatlich flankierter Förder- und Marktanreizmechanismen für die Phosphorrückgewinnung.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zu dem Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans eine Stellungnahme eingereicht. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen durch belastbare Daten, nachvollziehbare Zielpfade, wirksame Maßnahmen und bessere Verzahnung von Bund, Ländern, Kommunen und Marktakteuren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung und Finanzierung des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
Forderung der menschenrechtsorientierten Ausgestaltung der deutschen Außen-, Entwicklungs- und UN-Politik gegenüber Sri Lanka, einschließlich der Unterstützung internationaler Accountability-Mechanismen wie des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
- Bereitgestellt von: Sri Lanka Advocacy am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
26.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Energiepolitik - EEG Reform
Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Buergermeisterbefragung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2027), insbesondere zu kommunalen Rahmenbedingungen fuer den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Inanspruchnahme bestehender Beteiligungsinstrumente (z. B. Paragraf 6 EEG).
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Energiepolitik - Netzpaket/Netzausbau
Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Bürgermeisterbefragung im Hinblick auf das geplante Netzpaket und weitere Maßnahmen zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur, insbesondere zuNetzanschlussbedingungen sowie Herausforderungen bei der kommunalen Umsetzung der Energiewende.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahren
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Regelvorhaben der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen und auf die gefährdete pneumologische Versorgung hinzuweisen – Fachärzte fordern Nachbesserungen.
- Bereitgestellt von: Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen der EU-Kommission, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln
Die EU-Kommission prüft derzeit, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies ist aus Sicht des ZAW weder erforderlich noch sachgerecht und führt zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender. Die UCP-Richtlinie verfolgt als Vollharmonisierungsinstrument im Bereich B2C bereits heute das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens. Gleichzeitig hat sie sich in ihrer bisherigen Form als hinreichend flexibel erwiesen, um den unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Gerade diese systemische Einbettung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre effektive Anwendung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen im Rahmen der Versorgung von Patient:innen mit Verbandmitteln und medizinischen Hilfsmitteln.
- Bereitgestellt von: Coloplast am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO)
Die Interessenvertretung strebt an, die praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist die PPTA Deutschland aktiv im Austausch mit relevanten Interessengruppen und trägt hier zur Bereitstellung von Informationen bei.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO)
Die Interessenvertretung strebt an, die praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist die PPTA Deutschland aktiv im Austausch mit relevanten Interessengruppen und trägt hier zur Bereitstellung von Informationen bei.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen, sodass Blutplasmapräparate (PDMPs) entweder ausdrücklich vom vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlag ausgenommen oder nur in deutlich reduzierter und sachgerechter Höhe belastet werden. Zudem soll erreicht werden, dass Immunglobuline unabhängig vom Zulassungsdatum vom erweiterten Preismoratorium ausgenommen werden und PDMPs in einschlägigen Ausnahmeregelungen für versorgungskritische Arzneimittel angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist eine differenzierte regulatorische Behandlung von PDMPs innerhalb des § 130a SGB V, die deren besondere Versorgungsrelevanz und Herstellungsbedingungen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von BIM, CDE und Scan-to-BIM im Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP)
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung digitaler Planungs-, Daten- und Dokumentationsprozesse im Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP). Insbesondere sollen Building Information Modeling (BIM), Common Data Environments (CDE), digitale Zwillinge sowie Scan-to-BIM-Verfahren als Instrumente für eine bessere Gebäudedatenbasis, die Planung und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen, die Umsetzung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sowie die Nachweisführung bei renovierten Nullemissionsgebäuden verankert werden.
- Bereitgestellt von: Autodesk GmbH am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anfang Juli hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag mit einem EU-weiten Ziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vorgelegt. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz und sehen darin einen entscheidenden Schritt für die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Vattenfall setzt sich weiterhin nachdrücklich für die zentralen Grundprinzipien des aktuellen ETS ein, insbesondere für das langfristige und verlässliche Preissignal. Diese Planbarkeit ermöglicht es uns, langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen und unterstützt gleichzeitig die wachsende Stromnachfrage unserer industriellen Partner.
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anfang Juli hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag mit einem EU-weiten Ziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vorgelegt. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz und sehen darin einen entscheidenden Schritt für die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Vattenfall setzt sich weiterhin nachdrücklich für die zentralen Grundprinzipien des aktuellen ETS ein, insbesondere für das langfristige und verlässliche Preissignal. Diese Planbarkeit ermöglicht es uns, langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen und unterstützt gleichzeitig die wachsende Stromnachfrage unserer industriellen Partner.
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Regelungen zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen und zur hälftigen Aufteilung der Netzentgelte für Erdgas belasten nach unserer Einschätzung Eigentümer und Vermieter unverhältnismäßig und werden aufgrund der bereits bestehenden vielfältigen Kostenbelastungen abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III Richtlinien im Transportsektor
Umsetzung der RED III Richtlinien im Transportsektor und in der Industrie um den Hochlauf von grünem Wasserstoff zu fördern
- Bereitgestellt von: Quest One am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes // RefE Gebäudemodernisierungsgesetz
Der KSD hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geäußert. Wir plädieren in unserer Stellungnahme für die Beachtung der gesetzlich verabredeten Klimaziele, die Beibehaltung der bewährten Methode der kommunizierenden Röhren bzw. des Stufenmodells des bestehenden Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetzes, die Ausstellung des Energieausweises auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs als valide Möglichkeit auch für Nichtwohngebäude und warnen hinsichtlich der Nullemissionsgebäude vor einer weiteren Verschärfung der energetischen Vorgaben.
- Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BDP fordert Verbesserungen des GeDIG-RefE
Die fortschreitende Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung mit dem GeDIG-RefE lässt sinnvolle Datenschutzmaßnahmen vermissen. Der BDP fordert, weiterhin die ePA-Inhalte auf strukturierte Daten zu fokussieren, um den ePA-Datensatz üblicherweise auftrennen zu können. Weiterhin wird eine sog. "feingranulare Steuerung" der ePA durch die betroffenen Patienten selbst angemahnt. Die - bestenfalls wissenschaftliche - Forschung über das Forschungsdatenzentrum sollte ausgebaut werden, statt Reallabore der Krankenkassen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt - nicht nur auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern auch im materiellen Recht
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Emissionsgrenzwertes zur Teilnahme am Kapazitätsmarkt
Forderung an die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung des § 9 StromVKG Emissionsgrenzwertes einzusetzen, um TAB die Teilnahme am Kapazitätsmarkt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des § 56 GModG zur Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten
Überarbeitung des § 56 GModG zum Schaffen eines Ausnahmetatbestandes für die Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten bei Heizungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 70 kw / zum Aufbau eines Systems zur Gebäudeautomatisierung
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet aktuell eine Leitlinie zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bedarfe der Lebensmittelwirtschaft hierbei angemessen zu berücksichtigen, damit es auch in Zukunft nicht zu Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Getränken kommt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehung der Einführung einer Zuckersteuer
Ablehnung der Einführung einer Zuckersteuer, da sie keinen faktenbasierten gesundheitlichen Nutzen garantiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
-
BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: