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442 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (442)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Empfänger der Daten unter § 203 StGB fällt. Dies ist faktisch..., ...Fall, wenn § 203 Abs. 2 StGB zutrifft. Die Normadressaten von § 203 Abs. 1 StGB werden nur adressiert, ..., ...einer der in § 203 Abs. 1 StGB genannten natürlichen ..., ...außerhalb, sodass § 203 StGB in all diesen Fällen nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsgedanke des § 186 StGB. Soweit die dortige Beweisregel..., ...BGH MDR/D 54, 335; BeckOK StGB/Valerius, 62. Ed. 1.8.2024, StGB § 186 Rn. 21 84 Anders..., ...Beleidigung kann gemäß § 200 StGB auf Antrag öffentlich..., ...Üblen Nachrede nach § 186 StGB etwa kann sich das auf..., ...Strafvorbehalt gemäß §§ 59 ff. StGB: § 59 Abs. 1 S. 1 StGB..., ...kann gemäß § 59a Abs. 1 StGB auf bis zu zwei Jahre festgesetzt..., ...Weisungen gemäß § 59a Abs. 2 StGB auferlegen. Anhand der..., ...der Nötigung des § 240 StGB erfüllen: § 240 StGB ..., ...Verdächtigung gemäß § 164 StGB und des Vortäuschens einer..., ... gemäß § 145d Abs. 1, 2 StGB anwendbar sein. XII. Fazit..., ...an die Regelung in § 200 StGB (dazu D. X.) sollten als..., ...Äußerungsdelikte (§§ 185 ff. StGB). In anderen Fällen haben..., ... außerdem auf §§ 59 ff. StGB zurückgegriffen werden..., ...Strafzumessungsregelung in § 46 StGB, sowie den Alternativen..., ...Person gemäß § 240 Abs. 1 StGB einzuleiten sind. Hierzu..., ... und in § 164 StGB als Falsche Verdächtigung..., ...Strafzumessungsvorschrift des § 46 StGB muss unter anderem den ..., ...2007), Rn. 12 154 BeckOK StGB/Valerius, 62. Ed. 1.5.2024, StGB § 145d Rn. 2; § 164 Rn....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch die §§ 299a, 299b StGB 20 2. Geringe Bedeutung..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132 ..., ...wegen Betruges nach § 263 StGB und wegen Untreue gemäß § 266 StGB kommen beispielsweise bei..., ...Krankenkassen nach § 263 StGB strafbar, weil er die Mitarbeiter..., ...Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 259 Rn..., ...durch die §§ 299a, 299b StGB Strafrechtlichen Schutz..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ..., ...nicht nach § 299 Abs. 1 StGB strafbar sind52, de facto..., ...Rahmen der §§ 299a, 299b StGB weit auszulegen und umfasst..., ...Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB offensichtlich überschätzt..., ...Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB. 53 J. Eisele, in: Schönke..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132)..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132 ..., ...Aufl. 2022, §§ 299a, 299b StGB Rn. 1. 58 J. C. Schuhr..., ...Aufl. 2022, §§ 299a, 299b StGB Rn. 1. 22 2. Geringe ..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ..., ...Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB offensicht-lich überschätzt..., ...Verhalten. Die §§ 299a und 299b StGB adressieren ausdrücklich..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen. Folgende..., ...Systems nach §§ 218 ff. StGB i.V.m. SchKG zu ergreifen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KOK setzt sich für die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) sowie im Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) beschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen ein. Einige aus Sicht des KOK wichtige Bereiche, insbesondere in Bezug auf den Opferschutz, finden sich nicht oder nicht ausreichend in den Dokumenten wieder, hier setzt sich der KOK für eine Nachschärfung ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 13.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbestand aus dem § 265 a StGB zu streichen und die dadurch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Falschbeschuldigungen zwar nach § 164 StGB strafrechtlich verfolgt..., ...Kindesentziehung (§ 235 StGB ), prozesstaktische Falschbeschuldigungen (§ 164 StGB) oder sonstige Verletzungen..., ... Fürsorgepflicht (§ 171 StGB i.V.m. § 1626 und § 1684..., ... ist eine Straftat nach StGB und fällt seit jeher in...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verschärfung des § 218 StGB.[3] Die reproduktiven..., ... Nach § 218 Abs. 1 S. 1 StGB ist eine Abtreibung gegen..., ...Beratungsmodells nach § 218a Abs. 1 StGB aufgrund der Kenntnis des..., ...der Tatbestand des § 218 StGB nicht erfüllt, wenn der..., ...drei Tage nach einer § 219 StGB entsprechenden Beratung..., ...Indikation nach § 218a Abs. 2 StGB möglich. Diese umfasst ..., ...Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) wird nicht mehr unmittelbar..., ... Ein nach § 218a Abs. 2 StGB gerechtfertigter Abbruch..., ..., GG Art. 3 Rn. 233; NK-StGB/Merkel, 6. Aufl. 2023, StGB § 218a Rn. 97, Hufen, Friedhelm..., ...22.04.2025). [174] NK-StGB/Merkel, 6. Aufl. 2023, StGB § 218a Rn. 98. [175]..., .../Wörner, 4. Aufl. 2021, StGB § 218a Rn. 61, beck-online..., ... 199. [207] Fischer, StGB, § 218a, Rn. 27; Merkel in NK-StGB, § 218a, Rn. 94. [208] Merkel in NK-StGB, § 218a, Rn. 94. [209...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...entkriminalisieren Gemäß §§ 218 ff. StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen haben den Wunsch nicht mehr leben zu wollen. Auch wenn die Würde des Menschen das Recht einschließt seinem Leben ein Ende zu setzen, ist aus unserer Sicht das Angebot von Beratung und Unterstützung im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vorrangig. Sterbehilfe und Suizidprävention müssen zwingend gesetzlich geregelt werden. Bisher gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Im Juli 2023 scheiterten im Bundestag zwei Anträge für ein neues Sterbehilfegesetz. Der assistierte Suizid ist somit weiterhin eine „Grauzone“, es gibt keinerlei Rechtssicherheit. Die Stärkung der Suizidprävention ist insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu Beratung zu gewährleisten und der assistierte Suizid soll in ein Gesetz integriert werden..

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 06.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7630 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Suizidprävention stärken
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der Selbsttötung (§217 StGB) einen unverhältnismäßigen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung ..., ...eine Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einbürgerungsvoraussetzungen des neuen StAG sehen für Zuwanderer, die sich einbürgern lassen wollen, die Pflicht vor, einen Einbürgerungstest abzulegen, mit der man die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG geforderten Kenntnisse nachweisen kann. Wir begrüßen, dass Wissen über jüdisches Leben, Israel und auch über Antisemitismus Gegenstand des Einbürgerungstestes nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG wird. Zum Wording „Existenzrecht des Staates Israels“ raten wir zu einer präziseren Formulierung: Es geht ja um Angriffe auf Israels Existenz und somit den Gedanken der Völkerverständigung; besser wäre es womöglich von ‚Identität und Geschichte Israels‘ oder ‚Existenz, Identität und Geschichte Israels‘ zu sprechen.

    • Bereitgestellt von: Tikvah Institut gUG am 01.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Einbürgerungstestverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Sachverhalt im § 130 StGB zu regeln und wegen Volksverhetzung..., ...Hasso Suliak: „Verbot im StGB gefordert. Aufruf zur Auslöschung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 16.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung der Einführung elektronischer Aufenthaltsüberwachung und der zentralen Meldestelle. Das Gewaltschutzgesetz muss mit einheitlichem Risiko-Assessment und verpflichtenden Schulungen für Strafverfolgung und Rechtsprechung flankiert werden; Maßnahmen der Täterarbeit bedürfen gesicherter Finanzierung und einheitlicher Qualitätsstandards.

    • Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 11.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1Nummer 12 sowie Satz 3 und 4 StGB und § 56 BKAG auf Fälle...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung ..., ...eine Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13350 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 02.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zusammenrottet“, scheint dem § 124 StGB entlehnt zu sein. Nach..., ...die Abgrenzung zu § 316 b StGB thematisiert werden. In...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schwangerschaftsabbrüche müssen medizinisch sicher durch Frauenärzte/-innen vorgenommen und das medizinische Personal in den Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden, Rahmenbedingungen zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften verbessern; Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch an dem tatsächlichen Informationsbedarf anpassen; Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessern; Beratungspflicht bei ungewollten Schwangerschaften erhalten & evaluieren; Beratung für Abbrüche nach Beratungsregelung niederschwellig gestalten; Besondere Problematiken in Bezug auf die Durchführung später Schwangerschaftsabbrüche klarstellen & verbessern; Entkriminalisierung

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10861 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eventuellen Novellierung des §218 StGB Berücksichtigung finden..., ...die Regelungen im § 218a StGB sowie im Schwangerschaftskonfliktgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1Nummer 12 sowie Satz 3 und 4 StGB und § 56 BKAG auf Fälle...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geltenden Vorschriften des StGB inkriminiert. Eine etwaige..., ...eine an § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB angelehnte Regelung, welche..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB in das Strafgesetzbuch ..., ...umfassend durch §§ 223 ff. StGB ge-währleistet, die bei..., ...Freiheitsdelikte der §§ 240, 241 StGB erfassen. Bei Konstellationen..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB. § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB..., ...§ 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB (rechtswidrige Organentnahme) einen neuen Nr. 4 StGB einzufügen, der die rechtswidrige..., ..." in § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB jegliches Handeln erfassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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