Stellungnahmen/Gutachten
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24.389 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.389)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, bei der Ausgestaltung des angekündigten Netzpakets bzw. entsprechender Änderungen im Energiewirtschaftsrecht politisch so zu beraten, dass der Rechtsrahmen für Netzanschluss und Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Speicher praxistauglich und planungssicher geregelt wird. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anschlussverfahren und Fristen, Kapazitätszuweisung/Netzanschlussverpflichtung, Baukostenzuschüssen und Entgeltregelungen sowie zu Abregelung, Entschädigung und Priorisierung erneuerbarer Energien und Speicher.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets -
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Elektroschrott-Abgabe im Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Der BSW-Solar kommentiert den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer neuen Eigenmittelkategorie auf Basis nicht gesammelter Elektro- und Elektronikaltgeräte („E-Waste Own Resource“) im Rahmen des EU-Eigenmittelsystems. Ziel der Interessenvertretung ist eine sachgerechte Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Solarwirtschaft sowie auf bestehende Hersteller-, Rücknahme- und Recyclingstrukturen.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Covestro setzt sich im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für einen technologieneutralen Rechtsrahmen ein, der chemisches Recycling gleichberechtigt in die Abfallhierarchie integriert und bundesweit einheitliche Bedingungen für Recyclinginvestitionen schafft. Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von Planungs- und Investitionssicherheit für industrielle Kreislaufwirtschaftsprojekte am Standort Deutschland bei gleichzeitiger Wahrung bestehender stoffrechtlicher Systematiken. Das in diesem Zusammenhang beschlossene NKWS-Aktionsprogramm setzt die richtigen Themen auf die Agenda – greift in der Umsetzung aber zu kurz. Ohne mehr Verbindlichkeit und einen klaren industriepolitischen Rahmen bleibt es hinter seinem eigenen Transformationsanspruch zurück.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Absicherung sowie Aufstockung und Weiterentwicklung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems zur Sicherung der Transformation der Stahlindustrie
Bei der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems sollen bereits getätigte Transformationsinvestitionen geschützt und weitere Investitionen in die klimaneutrale Stahlproduktion ermöglicht werden. Vorreiter dürfen durch Änderungen der kostenlosen Zuteilung und des Carbon-Leakage-Schutzes nicht benachteiligt werden. Die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem CBAM sollen vollständig zur Unterstützung der industriellen Dekarbonisierung und zur Senkung der Energiepreise eingesetzt werden. Erforderlich bleibt ein kohärentes Zusammenspiel mit CBAM, Handelsschutz und Leitmärkten.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Industrial Accelerator Act sollen Leitmärkte für emissionsarme industrielle Produkte geschaffen und die Resilienz europäischer Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, bei öffentlicher Beschaffung und staatlichen Fördermaßnahmen verbindliche Mindestanteile für Stahl vorzusehen, der zugleich emissionsarm und europäischen Ursprungs ist. Für Stahl soll der europäische Ursprung anhand einer klaren, stahlspezifischen „melted and poured“-Regel bestimmt werden. Die Mindestanteile sollen schrittweise erhöht, Herkunftsanforderungen auch bei Anreizen im Automobilbereich berücksichtigt und Ausnahmen sowie Mehrkostenschwellen eng und praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebung und untergesetzliche Regelungen im Bereich des LuftVG
Angemessene Gesetzgebung und untergesetzliche Regelungen im Bereich des LuftVG unter Berücksichtigung der Belange der dezentralen Luftfahrt und deren Nutzer/Verbraucher, Abschaffung Hauptflugbuch im Rahmen der Reduzierung der Berichtspflichten; angemessene EU-Beihilfe-Leitlinien für die Luftfahrt und AGVO.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Industrial Accelerator Act sollen Leitmärkte für emissionsarme industrielle Produkte geschaffen und die Resilienz europäischer Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, bei öffentlicher Beschaffung und staatlichen Fördermaßnahmen verbindliche Mindestanteile für Stahl vorzusehen, der zugleich emissionsarm und europäischen Ursprungs ist. Für Stahl soll der europäische Ursprung anhand einer klaren, stahlspezifischen „melted and poured“-Regel bestimmt werden. Die Mindestanteile sollen schrittweise erhöht, Herkunftsanforderungen auch bei Anreizen im Automobilbereich berücksichtigt und Ausnahmen sowie Mehrkostenschwellen eng und praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen des Entwurfs einer Bundestariftreuegesetz-Prüfstellen-Verordnung
Die DB setzt sich dafür ein, dass sich der Verordnungsentwurf bei der weiteren Ausgestaltung der Regelungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Prüfstelle Bundestariftreue auf die Konkretisierung der Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes beschränkt. Im Bundestariftreuegesetz festgelegte Voraussetzungen für belastende Maßnahmen sollten durch die Verordnung nicht abgesenkt werden. Der Verordnungsentwurf sollte zudem die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen. Die DB plädiert für die Festlegung einer angemessenen Vorlaufzeit zur Umsetzung der Verordnung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Verordnung über die Kontrollen nach dem Bundestariftreuegesetz durch die Prüfstelle Bundestariftreue
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen des Entwurfs einer Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue
Die DB setzt sich für eine weitere Ausgestaltung und Konkretisierung der Regelungen zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue bei strikter Einhaltung der Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des Bundestariftreuegesetzes ein. Der Verordnungsentwurf sollte dabei die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG
Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung
Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Baugesetzbuches für flexiblere Standortplanungen
Flexiblisierung in der Raumplanung für bessere Ansieledungsmöglichkeiten für den Einzelhandel
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
24.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht
Der DK setzt sich für eine Reform der Datenschutzaufsicht ein. Hauptziel ist dabei die Sicherstellung der einheitlichen, kohärenten Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts. Dies ist derzeit nicht gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
22.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
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BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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15.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) im organisierten Sport im Zuge möglicher Reformen der Alterssicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Verhinderung einer Abschaffung oder grundlegenden Einschränkung des Status geringfügiger Beschäftigungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: