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22.135 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.135)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Batteriepfandes im Batteriedurchführungsgesetz
Pfand auf (mindestens) lithiumhaltige Batterien sollte eingeführt werden, im Rahmen des Batteriedurchführungsgesetz (Anpassung des Batterierechts an Batterieverordnung, Referentenentwurf) und Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Referentenentwurf)
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
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BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen des Schiffsstandorts Deutschland
Der Schifffahrtsstandort für Deutschland ist von großer Bedeutung. Insbesondere braucht es dazu steuerliche Rahmenbedingungen, um den Standort weiter stärken zu können. Grundlage bildet dafür § 5 § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Rahmenwerks für Verbriefungen in der EU
Wir setzen uns dafür ein, die bankaufsichtlichen Anforderungen an Verbriefungstransaktionen so auszugestalten, dass Verbriefungen als ein wirksames Instrument zur Finanzierung der anstehenden digitalen und ökologischen Transformation genutzt werden können. Hierzu sollte insbesondere die Übergangsregelung in Art. 465 Abs. 13 CRR über den 31. Dezember 2032 hinaus verlängert und auch Instituten zugänglich gemacht werden, die für ihre Verbriefungspositonen direkt den Standardansatz für Verbriefungen anwenden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
-
01.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II
Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von Recycled Carbon Fuels im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ergänzung der Erfüllungsoptionen in §71 um sogenannte Recycled Carbon Fuels wie recycled carbon DME aus Siedlungsabfällen.
- Bereitgestellt von: Primagas Energie GmbH am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung unsachgemäßer Ungleichbehandlung von Biomethan und biogenem Flüssiggas in BEG WG
Unter Punkt 3 EE Klasse in Anhang 1 (TMA) zu BEG WG wird als Mindestanforderung u.a. die Nutzung einer Brennstoffzelle mit grünem Wasserstoff und Biomethan aufgeführt. Eine Ungleichbehandlung von Biomethan und biogenem Flüssiggas ist nicht sachgemäß (wie bereits im GEG anerkannt) und somit schnellstmöglich durch die Aufnahme von biogenem Flüssiggas zur Nutzung in einer Brennstoffzelle als Erfüllungsoption zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: Primagas Energie GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf Schuldverschreibungen
Eine Spezialregelung im Steueroasenabwehrgesetz verursacht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit, ob ab dem 1. Januar 2025 Fremdkapitalzinsen auf Inhaberschuldverschreibungen weiterhin als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen. Damit die laufende Finanzierung kapitalmarktorientierter Unternehmen nicht in erheblicher Weise geschwächt, die Bemühungen der Bundesregierung zur Stärkung der Kapitalmarktfinanzierung nicht konterkariert und Inhaberschuldverschreibungen im StAbwG konsistent behandelt werden, regen wir eine klarstellende Ausnahmeregelungen für Inhaberschuldverschreibungen an.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künftige Richtlinie des Rates - Entlastung von überschüssigen Quellensteuern - FASTER
Bekräftigung der Gleichbehandlung mit ausländischen Pensionseinrichtungen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Starkes Tierschutzgesetz jetzt!
Wir fordern, dass die Novellierung des Tierschutzgesetzes den Schutz von landwirtschaftlich genutzten Tieren effektiv mit einbezieht.
- Bereitgestellt von: Animal Equality Germany am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Wir setzen uns dafür ein, dass dem Wohl des einzelnen Tieres mehr Bedeutung geschenkt wird als wirtschaftlichen Interessen, dass Seuchengeschehen durch eine Reduzierung der Tierzahlen vermieden werden und dass der großflächige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verboten wird.
- Bereitgestellt von: Animal Equality Germany am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
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Adressatenkreis:
-
20.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle Revision des Ceramic Manufacturing Industry Best Available Techniques (BAT) Reference document, das sogenannte BREF Keramik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundes-Herz-Gesetz: Evidenzbasiert mehr primäre Prävention und Psychologie einbinden
Die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention soll nicht zu sehr auf die medikamentöse Versorgung fokussiert sein, sondern insbesondere das biopsychosoziale Gesundheitsverständnis für die Herz-Kreislauf-Gesundheit mehr berücksichtigen. Wenn schon im Entwurf die hohe Bedeutung verhaltensbezogener Risiken angesprochen wird, sollen insbesondere evidenzbasierte Verhaltenspräventionsmaßnahmen gestärkt werden. Die primäre Prävention ist auch aus Sicht des G-BA überragend wichtig; es wird für die Beibehaltung und sogar Steigerung von § 20 SGB-5-Maßnahmen plädiert.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf bezieht das breite Anliegen der Gesundheit zu eng auf den medizinischen Blickwinkel, Das übergreifende Verständnis von Gesundheit wird damit nicht erfüllt. Das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin sollte besser Bundesinstitut für Gesundheit heißen, auch weil das BzGA darin aufgehen soll. Es droht ansonsten eine zu geringe Beachtung psychischer Faktoren und Erkrankungen.Der BDP schlägt vor, neben einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Gesund- heitsforschung in den Settings Arbeitswelt, Schule und Bildung, sowie Familie sind auch breitwirksame Themen und Faktoren wie Einsamkeit und soziale Isolation und besonders vulnerable Zielgruppen zukünftig stärker in den Blick zu nehmen. Die Beteiligung psychologischer Expertise ist sinnvoll.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 im Hinblick auf das Mobilitätsbudget
Die Initiative zielt darauf ab, dass das im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Mobilitätsbudgets für Privat- und Pendelstrecken angepasst wird. Beispielsweise ist die monatliche Nutzung von Fahrrädern im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht berücksichtigt; ebenso wie die private Nutzung von Jahres-/Netzkarten für Busse und Bahnen, die mit einem festen Anteil für die Versteuerung erfasst werden sollte, um hier eine Bürokratieentlastung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschland tut sich mit der Umsetzung der äußerst ehrgeizigen klima- und energiepolitischen Ziele schwer, die Nebenwirkungen sind gravierend, viele Pläne gleichen einem ungedeckten Wechsel. Auf das Problem der verfallenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hat die Bundesregierung keine Antwort. Wir verlieren unsere wirtschaftliche Basis, die wir für die Transformation brauchen. Die klima- und energiepolitische Strategie der Bundesregierung setzt zu sehr auf politische Vorgaben, bürokratische Regulierung, Verbote, Subventionen und politische Interventionen. Sie nutzt zu wenig die Flexibilität, Kreativität, Effizienz und Effektivität, die unternehmerische Freiheit, Markt und Wettbewerb bieten.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative zielt darauf ab, dass der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigt wird. Dies ist Vorausetzung dafür, dass die Energiekosten der Verkehrsunternehmen, vor allem für den Fahrstrom sinken, die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe bezahlbar oder auch die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Markengesetz an Geoschutz Verordnung (EU) 2023/2411
Anpassung des deutschen Markengesetzes an die Verordnung (EU) 2023/2411. Diejenigen geographischen Angaben auf Lebensmitteln, die keinen EU-Schutz gemäß Verordnung (EU) 2023/2411 genießen, sollen nicht vom Anwendungsbereich des Markengesetzes ausgeschlossen werden. Der Schutz über das UWG und Artikel 7 LMIV ist nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG praxisnah gestalten
Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufmerksamkeit schaffen hinsichtlich der EU REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union. Die Interessenvertretung hat dabei das Ziel, die Perspektive der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einzubringen, und den Entscheidungsträgern die faktische Grundlage zu geben, über entsprechende Stoffe zu entscheiden. Ziel ist es dabei, die Fähigkeiten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu stärken, was wiederum die Sicherheit in Deutschland und Europa fördert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik des sog. Tailpipe-Ansatzes, wonach die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs nur am Auspuff bilanziert werden, ist gemäß einem aktuellen Gutachten europarechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz. Die veraltete Prüfmethode zieht auch Verstöße gegen das europäische Primärrecht nach sich: Art. 191 Abs. 2 AEUV wird ebenso verletzt wie Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit), Art. 20 GRCh (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 37 GRCh (Grundsatz des Umweltschutzes). Der veraltete Tailpipe-Ansatz sollte durch eine zeitgemäße Messmethodik ersetzt werden, die die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Solar- und Windenergie müssen weiter schnell ausgebaut und ins Zentrum des Energiemarktdesigns gestellt werden. Ergänzend braucht es einen Ausbau flexibler Elemente im Stromsystem, insbesondere von Batteriespeichern und Elektromobilität, sowie regelbare Erzeuger. Letztere müssen dabei hochflexibel, dezentral und klimaschonend sein.
- Bereitgestellt von: naturstrom AG am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung von Forderungen mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern.
Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von Gesundheitsberufen, verfolgt das Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland trotz Herausforderungen wie demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt zu sichern, und fordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser Entwicklungen. Aus Sicht des Bündnisses müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfähige, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Handlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen Handlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln Handlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung des Startzeitpunkts der Feststellungsverfahren nachdem BVaDiG auf den 01.01.2026
Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierter Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene
Die CDU/CSU Fraktion hat im Dezember 2023 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, welcher einen differenzierten Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene anstrebt. Chemours unterstützt diesen Antrag und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland auf europäischer Ebene gegen ein allgemeines Verbot der PFAS ausspricht und sich für einen differenzierten Regulierungsansatz ausspricht, wonach die Wichtigkeit von PFAS als Ermöglicher der grünen Transformation der europäischen Wirtschaft erkannt und entsprechend berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Chemours Belgium BV am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorteile von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen - Wertschöpfung erhalten - Gesundheit und Umwelt schützen
-
BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Sicherstellung der Finanzierung des H2-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegenutzungsrecht im Solarpaket 1 verankern
Mit dem kurzfristig im Gesetzesentwurf gelöschten "Recht auf Wegenutzung und Kabelverlegung bei privaten Eigentümern gegen Entschädigung" verlieren Projektierer für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie badenova einen wesentlichen Hebel, um beispielsweise Windprojekte zügig und effizient realisieren zu können. Ziel war daher, die regionalen Abgeordneten darauf hinzuweisen und nach Möglichkeit eine Wiedereinführung des Entwurfstextes herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms
- Aufrechterhaltung des Exzellenzprinzips sowohl in der Grundlagen- als auch der angewandten Forschung - Fokussierung der EU-Förderung auf große gesellschaftliche Herausforderungen und dabei Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Wissenschaft - Beschluss eines ambitionierten Budgets für das 10. Forschungsrahmenprogramm, das ausschließlich Forschung und Innovation vorbehalten sein soll
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: