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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Altfahrzeugrichtlinie der EU mit Fokus auf Marktlösungen
Die Altfahrzeugrichtlinie soll so gestaltet sein, dass sie möglichst viel Raum lässt für die Entwicklung von Marktlösungen beim Recyceln von Altfahrzeugen und dem Erzeugen von sowie Zugang zu Rezyklaten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nationale Umsetzung der CO2-Reduktionsvorgaben im Verkehrssektor soll so ausgestaltet werden, dass die Inverkehrbringung von alternativen Energieträgern einen höheren Beitrag zur übergreifenden CO2-Reduktion leisten kann. Dabei soll die nationale Umsetzung technologieoffen bleiben, um den Hochlauf einzelner Erfüllungsoptionen marktwirtschaftlich zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nationale Umsetzung der CO2-Reduktionsvorgaben im Verkehrssektor soll so ausgestaltet werden, dass die Inverkehrbringung von alternativen Energieträgern einen höheren Beitrag zur übergreifenden CO2-Reduktion leisten kann. Dabei soll die nationale Umsetzung technologieoffen bleiben, um den Hochlauf einzelner Erfüllungsoptionen marktwirtschaftlich zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)
MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DLT Pilotregime praxisnah gestalten
"Die Verordnung legt die Grundlage für den Handel und die Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren in der EU. Sein Kern: drei sogenannte Erlaubnistatbestände mit Blick auf DLT-Handels- und Abwicklungssysteme, die die Tür aufstoßen zu neuen Betätigungsfeldern und Geschäftsmodellen. Allerdings sollte mit Blick auf die Attraktivität für mittlere und größere Marktteilnehmer die Asset-Klassen und die jeweiligen Volumen ausgeweitet bzw. erhöht werden. Zudem wäre es sinnvoll das DLT-Pilot-Regime für auch bereits bestehende Regulierungen, bspw. CSDR zu öffnen."
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS
BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR mit Augenmaß
Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliches Insolvenzrecht in der EU
Ziel ist es, auf ein möglichst einheitliches Insolvenzregime in der EU hinzuwirken, um Investitionshemnisse abzubauen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung der EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) für DLT
Ziel ist es, die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) dahingehend zu ändern, dass die Verwahrung von z.B. tokenisierten Wertpapieren (Kryptowertpapieren) auf DLT-Basis eingeführt wird und zugleich ein Sekundärmarkthandel ohne Einbuchung in das Effektengiro möglich ist.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken
Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern
Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Altersvorsorgedepots in der privaten Altersvorsorge (Säule 3 Rentensystem)
Ziel ist es, für die Bürger individuelle Altersvorsorgedepots als Instrument in der privaten Altersvorsorge einzuführen, inklusive steuerlicher Förderung und möglichst offen für diverse Anlageklassen auf dem Kapitalmarkt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Strukturen des bundesweiten Bildungsengagements
Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Strukturen des bundesweiten Bildungsengagements
Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau, Verstetigung und Entbürokratisierung des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau, Verstetigung und Entbürokratisierung des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung sieht vor, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Die Umsetzung ist jedoch ins Stocken geraten. Wir bitten das Bundesfinanzministerium dringlich, für eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu sorgen, damit Förderstiftungen, wie die Stiftung Bildung, die unabhängige Demokratie-Arbeit gemeinnütziger Organisationen unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als Stiftung Bildung unterstützen wir ein breites Bündnis aus Organisationen, Verbänden und Initiativen aus Medizin, Gesundheitsförderung, Wissenschaft und Verbraucherschutz und setzen uns für mehr Kinderschutz und eine klare Werberegulierung ein. Die Mehrheit der Verbraucher*innen befürwortet Werbeschranken, um die Gesundheit von Kindern zu schützen. Auch die wissenschaftliche Grundlage für die Notwendigkeit einer Regulierung ist unbestreitbar: Werbung wirkt, sie steigert das Kauf- und Konsumverhalten und fördert die Ernährungspräferenzen von Kindern. Vorschläge, wie eine solche Regulierung umgesetzt werden kann, liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch. Jetzt liegt es an den politischen Akteur*innen, diese Vorschläge in ein wirksames und konsequentes Gesetz zu gießen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von zusätzlichen Gleisanschlüssen bei der verladenden Wirtschaft
Die Initiative verfolgt das Ziel, mehr Unterstützung von Bund und Ländern zu bekommen, um die verladende Wirtschaft bzw. die Industrie an das Schienennetz anzubinden. So ist die Bereitstellung von weiteren Gleisanschlüssen vor allem von auskömmlichen und überjährigen Förderkatalogen abhängig.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BHO [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Initiative wird bei Bund und Ländern dafür geworben, auskömmliche und überjährige Mittel für den Ausbau und die Sanierung des ÖPNV bereit zu stellen. Vor allem das Deutschland-Ticket (49,- Euro Ticket) soll damit für Kundenen und Kunden attraktiver werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- RegG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben, Landeinfrastruktur und Umbau von Betriebshöfen
Die Initiative verfolgt das Ziel, den gekürzten und auslaufenden Förderkatalog des Bundes für den Ankauf von Busse mit alternativen Antrieben, für den weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen fortzuschreiben; auch um EU-Maßgaben einhalten zu können.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BHO [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung des GVFG für die Förderung der Umstellung von Bussen auf alternative Antriebe
Die Initiative verfolgt das Ziel, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben und die Finanzierung der Infrastruktur zu öffnen, sofern eine Fortschreibung des Förderkataloges über den Bundeshaushalt nicht möglich sein sollte.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung des GVFG für die Förderung der Umstellung von Bussen auf alternative Antriebe
Die Initiative verfolgt das Ziel, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben und die Finanzierung der Infrastruktur zu öffnen, sofern eine Fortschreibung des Förderkataloges über den Bundeshaushalt nicht möglich sein sollte.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten
Die Initiative zielt darauf ab, dass die Gesetzes- und Verordnungsvorlage des BMDV überarbeitet wird, damit die Angebote mit Bussen und Bahnen und damit die Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden. So sind etwa die neuen Datenbereitstellungspflichten zu weitreichend und unverhältnismäßig, zumal viele neue Maßgaben nur für den ÖPNV und Eisenbahnpersonenverkehr festgeschrieben werden sollen, nicht jedoch für andere Verkehrsträger vorgesehen sind (Ungleichbehandlung). An anderen Stellen geht der Gesetzentwurf wiederum über EU-Vorgaben hinaus, was ebenfalls nicht nachvollziehbar ist. Das betrifft vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Öffnung des Vertriebs.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme weiterer Fördertatbestände für die Eisenbahnen in das Bundesschienenwegeausbaugesetz
Die Initiative verfolgt das Ziel, zusätzliche Finanzierungs- und Fördertatbestände für den Eisenbahnverkehr in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufzunehmen. Das betrifft etwa den Finanzierungsbedarf bei Empfangsgebäuden der Verkehrsstationen, bei der Bereitstellung von Schienenersatzverkehren sowie Umleiterverkehren oder auch die Förderung von sperrungsbedingten Traktionswechseln.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8288
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
-
BT-Drs. 20/8288
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Trassenpreise ("Schienenmaut") verhindern
Die Initiative verfolgt das Ziel, die absehbare Erhöung der Trassenpreise ("Schienenmaut") im Eisenbahnverkehr bzw. im Fahrplanjahr 2025/26 zu verhindern. Hierzu wird eine Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen der Fördersystematik für den Einzelwagenverkehr im Schienengüterverkehr
Mit der Initiative wird das Ziel verfolgt, die Förderrichtlinie des Bundes für den Einzelwagenverkehr im Schienengüterverkehr nachzubessern. Das betrifft vor allem den Beginn (Start) der Förderung durch den Bund, den Antragsschluss bzw. die Fristen zur Einreichung von Förderanträgen oder auch den Abbau von zu hohen bürokratischen Anforderungen bei Antragsstellung und Abrechnung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Importtoleranz für Thiacloprid in Tee (Camellia sinensis) in Höhe von 10 mg/kg soll in der Europäischen Rückstandsverordnung übergangsweise bestehen bleiben, hilfsweise eine angemessene Abverkaufsregelung für die betroffenen Produkte vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Importtoleranz für Thiacloprid in Tee (Camellia sinensis) in Höhe von 10 mg/kg soll in der Europäischen Rückstandsverordnung übergangsweise bestehen bleiben, hilfsweise eine angemessene Abverkaufsregelung für die betroffenen Produkte vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geplante Änderungen von Rückstandshöchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
In einem gemeinsamen Verbändeschreiben der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft wird das BMEL um Unterstützung gebeten, um bei den auf EU-Ebene geplanten Vorhaben zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten in Lebens- und Futtermitteln eine Lösung zu erzielen, die für alle Wirtschaftsbeteiligten tragbar und praktikabel ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Teebeutels als Zubereitungshilfe anstelle einer Einstufung als Verpackung unter der PPWR, hilfsweise Anforderungen an die Kompostierbarkeit, die sowohl die Heimkompostierbarkeit als auch die industrielle Kompostierbarkeit von Teebeuteln erlaubt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mangels Übergang von MOAH in den trinkfertigen Tee, Kräuter- und Früchtetee ist die Festsetzung von Höchstwerten für MOAH in diesen Produkten überflüssig, da hierdurch kein verbesserter Verbraucherschutz erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Ratifizierungsgesetze der EU-EPAs für Kamerun, Ghana, Cote d'Ivoire und SADC
Brot für die Welt setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Ratifizierungsgesetze der EU-EPAs für Kamerun, Ghana, Cote d'Ivoire und SADC ablehnt.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMZ): https://www.bmz.de/de/themen/privatwirtschaft/wirtschaftspartnerschaftsabkommen-afrikanische-staaten
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten durch die Bundesregierung
Das BMI hat im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz geprüft, ob und unter welchen Umständen Asylverfahren an Drittstaaten ausgelagert werden können. Brot für die Welt setzt sich für eine Ablehnung dieses Verfahrens durch die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz ein.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
Brot für die Welt setzt sich in Zusammenarbeit mit der Initiative Lieferkettengesetz ein, Menschenrechts- und Umwelt-Safeguards in der EU-Lieferkettenverordnung zu verankern: risikobaiserte Sorgfaltsfpflicht für gesamte Wertschöpfungskette, Verantwortung direkt bei den Unternehmen, faire und sachgerechte Verteilung der Beweislast, Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor, umfassender Schutz für die Umwelt, Sorgfaltspflichten für das Klima).
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltigkeitskriterien für Wasserstoffimporte (inkl. Derivate; Stickstoffdünger)
Es muss frühzeitig eine einheitliche Grundlage für nachhaltige Wasserstoffimporte geschaffen werden. Markt und Akteure müssen frühzeitig auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien bei zukünftigen Wasserstoffimporten nach Deutschland vorbereitet werden. Brot für die Welt setzt sich u.a. dafür ein, dass keine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln von neuen Kapazitäten zur Ammoniakherstellung erfolgt, auch wenn sie auf "grünem" Wasserstoff basieren.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16.) Die Verfahren für den Anschluss von Erzeugungsanlange, Speichern und Verbrauchern verbessern
Die Elektrifizierung der Energieversorung geht mit einem deutlichen Anstieg der Netzanschlussbegehren von Verbrauchern, Speichern und Erzeugern einher. Die bisherigen Verfahren sind unbefriedigend und müssen verbindlicher und digitaler werden. Dazu muss auch der Netzausbau und insgesamt die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Technische Anschlussbedingungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wrid.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
20.) Eine dekarbonisierte Energiewirtschaft benötigt kostengünstige und leistungsfähige Messtechnik.
Eine dekarbonisierte Energiewirtschaft benötigt kostengünstige, leistungsfähige und zeitgemäße Mess- und Steuerungstechnik. Eine gelungene Digitalisierung ist die Grundlage für die intelligente Koordinierung des Stromsystems. Dafür müssen die Anforderungen an die Messtechnik an internationale Standards angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben: