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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.815)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass es ein EU-Strommix anstelle des nationalen Strommixes angewandt wird, um die Länder mit einem traditionell kohlelastigen Strommix gegenüber Ländern mit einem hohen Anteil an nicht CO2-belasteten Strom nicht zu benachteiligen. Kohärenz mit bestehenden EU-Regelungen: Das Vorhaben steht im Widerspruch zur RED II und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Instrumente wie PPAs und HKNs weiterhin etabliert und fördert, sowie zu weiteren Regulierungen, Standards und Normen (z.B. Treibhausgas-Protokoll (GHG-Protocol). Stromabnahmeverträge und Stromzertifikate sollten nur dann zulässig sein, wenn sie hohe Mindestkriterien erfüllen, in ein Emissionsreportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in der Transformation stehende Stahlindustrie benötigt eine sofortige eine Verbesserung der bestehenden bzw. Schaffung neuer Werkzeuge, um den wachsenden Herausforderungen (graue Überkapazitäten, Importdruck, fehlende Resilienz, etc.) effizient zu begegnen. Die WV Stahl setzt sich als Stimme der Stahlindustrie dafür gegenüber der Bundesregierung ein, sich bei der Europäischen Kommission für entsprechende Verbesserungen einzusetzen. Die EU braucht ein neues außenhandelspolitisches Konzept.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DTV unterstützt die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Der textile Sektor darf nicht auf das Recycling textiler Rohstoffe beschränkt werden. Vielmehr muss bei Textilien das "Product-as-a-Service"-Modell der Textilpflege Vorrang vor einer Neuproduktion von Textilien haben. Der Textilservice ist das einzige erfolgreiche zirkuläre und digitale Geschäftsmodell für Textilien in Deutschland. Die Strategie sollte Maßnahmen enthalten, die die Mehrwegprodukte den Wegwerfprodukten bevorzugt (bspw. in der öffentlichen Beschaffung). Zudem werden für die Umsetzung der Strategie dringend Fachkräfte, wie bspw. Textilreiniger, benötigt. Daher ist eine Unterstützung der Berufsschulstandorte mit textilen Ausbildungsgängen dringend angeraten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DTV unterstützt die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es wird angemerkt, dass noch grundlegende Technologien im Bereich der Zirkularität fehlt, insbesondere im Textilrecycling. Eine effiziente Einwanderungsbürokratie und eine langfristige Strategie für die berufliche Bildung werden als notwendig erachtet. Die Umstellung bedarf die Anpassung des Maschinenparks in Betrieben, die Zeit benötigt. Zudem wird die Notwendigkeit einer fairen Wettbewerbsregelung in Europa betont. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte für KMU erleichtert werden. Auch Branchen außerhalb der Industrie, wie Wäschereien und Maschinenhersteller, brauchen Förderung und klare Vorgaben bezüglich der zukünftigen Energieträger.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen. Wir haben unsere Positionen zur internationalen Mindestbesteuerung weiterentwickelt und zusätzliche Anmerkungen zu praktischen Umsetzungsfragen, Übergangsregelungen sowie zu den technischen und administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit den OECD Vereinfachungspaketen („Side by Side Package“) eingebracht. Deutschland sollte zügig das Gesetzgebungsverfahren für das GIR-MCAA-Umsetzungsgesetz beginnen, ggf. als Fraktionsantrag.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen die Ankündigung des BMUV finanzielle Anreize für hochgradig recycelbare Verpackungen im Rahmen des § 21VerpackG zu schaffen. Wir empfehlen eine Lösung entspr. den Vorschläge der Verbände vom 28.20.2022, denn wir sehen mit Sorge, dass die aktuell favorisierte Lösung einer Mitteleinziehung über die ZSVR unter Aufsicht des UBA über den Fonds noch ungelöst sind und damit den Zeitplan gefährden. Deshalb empfehlen wir die Mitteleinnahmen über die Dualen Systeme zu organsieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): §21 VerpackG
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu der vom BSI geplanten Überarbeitung der GAiN 2.0 zu dem vom BSI vorgelegten Entwurf vom können Vorschläge eingebracht werden. Die BVE leitet im UP KRITIS den Branchenarbeitskreis (BAK) Ernährungsindustrie. Da die GAiN 2.0 verbindliche Anforderungen enthalten, sollten Empfehlungen grundsätzlich gestrichen werden, der vorgeschlagene Zyklus für die Prüfleiterwechsel sollte überdacht werden, die Vorgaben für die Mängelliste sind zu konkretisieren, um die Nachvollziehbarkeit der Prüfung zu gewährleisten. Die Prüfung von SzA sollte angepasst werden, damit sensible Informationen geschützt bleiben, eine Kennzeichnung der geschützten und nicht geschützten Bereichen sollte ausreichen im Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Monopolkommission hat ihr XXV. Hauptgutachten "Wettbewerb 2024" vorgelegt. In ihren Ausführungen geht sie auch auf die Thematik Marktmacht und Fairness in der Lebensmittellieferkette ein (Seite 90, Ziffer 153). Die von der Monopolkommission vorgenommene Bewertung gibt Anlass zur Kritik und Klarstellung. Durch die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und die damit verbundene Verhandlungsmacht sind Fairnessdefizite zulasten der Lieferanten in der Lebensmittellieferkette verursacht worden, denen es durch gesetzliche Regelungen entgegenzuwirken gilt.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf sieht konkret vor, dass künftig sämtliche Verstöße gegen Investitionsverbote der EU-Sanktionsverordnungen strafbewehrt sein sollen. Nach bislang geltendem Recht sind Investitionsverbote nur teilweise straf- und teils bußgeldbewährt (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 82 Abs. 9 Nr. 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Die Bußgeldbewehrungen in § 82 AWV sollen laut Referentenentwurf ganz gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 29. Juni 2023 weisen wir darauf hin, rechtzeitig die technischen, administrativen und informatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Marktteilnehmer die Verordnung umsetzen können. Immer mehr Marktteilnehmer erkennen, dass ihre Lieferketten abreißen und ihre Produkte von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen sein werden, wenn die EUDR zur Anwendung kommt. Auch die EU-Produzenten der betroffenen Lebensmittel und Waren sind verunsichert, da sie ebenfalls die Bestimmungen der EUDR vollumfänglich erfüllen müssen. Damit Landwirte, Wirtschaft und Erzeugerländer sich noch rechtssicher auf den Anwendungsstart des Regelwerks am 30. Dezember 2024 vorbereiten können, erwarten wir nun, dass die EU nun unverzüglich handelt.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Pluxee beteiligt sich an der politischen Diskussion bezüglich der Einführung eines Jahressteuergesetzes. Das darin enthaltene Mobilitätsbudget, welches eine steuerliche Erleichterung für die Mobilitätsnutzung von Arbeitnehmern darstellt, soll erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: Pluxee Deutschland GmbH am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.

    • Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nur mit einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach dem Bottle-to-bottle Prinzip kann die Getränkewirtschaft langfristig und wirtschaftlich die europäischen Ambitionen abbilden. Ein gesicherter Erstzugriff auf die Rezyklate in Verbindung mit den Vorgaben der EU würde den Unternehmen der Getränkebranche langfristig die Erreichung von CO2-Einsparungszielen im Bereich der Verpackungen ermöglichen. Gerolsteiner setzt sich daher für die Etablierung geschlossener rPET Stoffkreisläufe im Sinne eines High Quality Recycling für Getränkeflaschen ein.

    • Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).

    • Bereitgestellt von: Initiative "Konzernmacht beschränken" am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der wdk setzt sich für einen Ausbau der Kreislaufwirtschaft und der Erschließung von entsprechenden Pozenzialen ein. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Materialien aus Altreifen zu etablieren und die Entwicklung und Markteinführung neuer Recyclingtechnologien zu fördern. Gleichzeitig sollten Forschungs-und Entwicklungsprojekte unterstützt werden, um die Materialqualität und die Effizienz der Recyclingprozesse zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bessere Nutzung der Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele; Ausrichtung der Qualität der Versorgung an der Ergebnisqualität; Anreize zur Prozessoptimierung und Verweildauerreduktion durch Medizintechnologien setzen; bedarfsgerechte Finanzierung investiver medizintechnischer Vorhaltestrukturen; Strukturierten Dialog zu Leistungsgruppen und Qualitätskriterien etablieren; konkrete Ausgestaltung der Qualitätskriterien je Leistungsgruppe; Ermöglichung einer Kooperation mit ambulant tätigen sonstigen Leistungserbringern und telemedizinische Versorgung in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

    • Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Holzbauinitiative der Bundesregierung soll den Waldumbau, die Forschung und den modernen Holzbau fördern. Die Interessenvertretung richtet sich an die Regulatorik beim Bauen mit Holz, insbesondere die Einzelzulassungen beim Holzbau (vBg, aBg, ZiE). Ein weiterer inhaltlicher Punkt für die Interessenvertretung stellt die aktuell sich in Novellierung befindliche Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) dar. Die Interessenvertretung zilet darauf ab, das die regulatorischen Anforderungen an den Brandschutz realistisch werden, sie transparent und auch verständlich für die Genehmigungsbehörden sind. Die MHolzBauRL setzt zu hohen Anforderungen an die Gebäudeklassen 4 und 5. Hohe Anforderungen an die Bauteile verteuern das Bauen und hinterfangen das CO2 minimierte Bauen.

    • Bereitgestellt von: KOALITION für HOLZBAU am 29.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Holzbaus als ein wichtiger Beitrag für ein klimagerechtes und ressourceneffizientes Bauen (Holzbauinitiative)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.

    • Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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