Stellungnahmen/Gutachten
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1.501 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.501)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Prävention bestimmter HPV-bedingter Krebserkrankungen durch Impfung
Zur Erreichung des WHO- und EU-Ziels zur Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs und der Bekämpfung bestimmter HPV-bedingter Krebsarten setzt MSD sich dafür ein, die HPV-Impfquoten zu erhöhen und die Public Health Strukturen für Schutzimpfungen zu verbessern. Zu diesem Zweck hebt MSD hervor, Potenziale bei der Digitalisierung zu nutzen und fordert, verbindliche Public Health-Strukturen zu schaffen, das Impfmonitoring zu verbessern, niedrigschwellige Zugänge auf- und ausbauen, den elektronischen Impfpass umzusetzen und die Kommunikation und Aufklärung zu intensivieren.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen zur Einführung individualisierter Therapien in der deutschen Versorgungslandschaft
Gegenwärtig befinden sich zunächst in der Onkologie erste individualisierte Therapien, deren Wirkprinzip auf der Anpassung an den spezifischen Tumor der/des einzelnen Patient:in fußt, in der letzten Phase der klinischen Entwicklung. Das deutsche System der frühen Nutzenbewertung ist allerdings bislang auf großindustriell hergestellte Medikamente ausgerichtet. Ziel ist es, im Dialog mit den Stakeholdern des Gesundheitswesens eine Regelung zu schaffen, die dieser neuen, auf die Einzelne und den Einzelnen abgestimmten Methode gerecht wird und somit für den Fall einer Zulassung einen schnellen Zugang für die Patient:innen in Deutschland gewährleistet.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung als Systemwechsel
Die Bundestagsfraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auszuschließen, etwa durch (Teil-)Karenzzeiten, Verschlechterungen im Pflegegrad I oder höhere Schwellenwerte bei der Einstufung in Pflegegrade. Der Paritätische unterstützt die Zielrichtung des Antrags und warnt davor, dass Leistungskürzungen und steigende Kosten die Situation Pflegebedürftiger weiter verschärfen. Eine Pflegereform darf daher nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Stattdessen wird ein Systemwechsel hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung gefordert. Eine Überprüfung der Schwellenwerte erscheint nachvollziehbar, darf jedoch nicht zu einer Schlechterstellung führen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOGs für besondere Therapiesituationen (z.B. Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika gegen sehr seltene Erkrankungen), Umgang mit chronischen Erkrankungen, Patientenrelevanz von Endpunkten, Einbezug des Versorgungskontextes, Umgang mit dem Wechsel von zweckmäßigen Vergleichstherapien zur Schaffung eines zukunftsfesten Rahmens in der Nutzenbewertung, die Ermöglichung neuer erfolgsabhängiger Vertragsmodelle sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen vertaulichen Ersattungsbetrag. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger u. einfacher zur Anwendung kommen können.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinregister nutzbar machen - Medizinregistergesetz
Der vdek sieht im Implantateregister Potential für die Stärkung der Patientensicherheit und setzt sich für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten im Bereich der Medizinproduktesicherheit sowie zur erweiterten Zusammenarbeit mit freiwilligen Registern ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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14.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Finanzstabilisierung Nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen
Der Bosch Health Campus setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen ein. Ziel ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität. Befürwortet werden: transparente Finanzierungsmechanismen mit Anbindung der Leistungsausgaben an wirtschaftliche Kennzahlen, ausgewogene Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung von Bundesmitteln, Effizienzsteigerungen durch Abbau von Doppelstrukturen sowie Anreizsysteme zur Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
16.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Morbi-RSA reformieren - Fairness im Wettbewerb sichern
Einführung der HMG-Anzahl als Risikomerkmal im mRSA sowie eines kalendertäglichen Schwellenwerts im Risikopool. Beibehaltung einer jährlichen Überprüfung der Variablenauswahl in Bezug auf die Regionalkomponente
- Bereitgestellt von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische und finanzielle Entlastung der Gesundheitshandwerke für einen fairen Wettbewerb
Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe. Das Vertrauen der Krankenkassen und der Verbände der Krankenkassen in die Arbeit der Gesundheitshandwerke muss gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau pflegerischer Kompetenzen und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Der BMC unterstützt die Zielrichtung des Pflegekompetenzgesetzes, fordert jedoch weitergehende Regelungen zur Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegefachpersonen, einschließlich Advanced Practice Nurses, sollen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erfolgreiche Modellvorhaben sind zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zudem fordert der BMC einen Ausbau präventiver Leistungen wie Hausbesuche oder den Einsatz von Community Health Nurses.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier: Plan für die Pflege
Das Papier umfasst eine Reihe von Forderungen an die Politik, die von der Finanzierung der Pflegeversicherung bis zur Prävention reichen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 01.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenübergreifende Versorgung in der Pflege
Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika. Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Weiterentwicklung Kinder und Jugendhilfe
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Papier zur Förderung von Kinder- und Jugendlichen erarbeitet. Gefordert wird: 1. Weiterverfolgung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, 2. bessere Versorgung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern verbessern, 3. Finanzielle und personelle Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, 4. Finanzierung der Erziehungsberatung stärken, 5. Berücksichtigung Alter im Grundgesetz, 6. Verbesserung Integration junger Geflüchteter, 7. bessere Unterstützung junge Volljährige und Careleaver, 8.Verbindliche Finanzierung für eine klimaresiliente Kinder- und Jugendhilfe
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOGs für besondere Therapiesituationen (z.B. Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika gegen sehr seltene Erkrankungen), Umgang mit chronischen Erkrankungen, Patientenrelevanz von Endpunkten, Einbezug des Versorgungskontextes, Umgang mit dem Wechsel von zweckmäßigen Vergleichstherapien zur Schaffung eines zukunftsfesten Rahmens in der Nutzenbewertung, die Ermöglichung neuer erfolgsabhängiger Vertragsmodelle sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen vertaulichen Ersattungsbetrag. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger u. einfacher zur Anwendung kommen können.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Patientenrechtegesetzes muss verbessert werden, vor allem zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) und Stärkung der Position von Patient:innen bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische und finanzielle Entlastung der Gesundheitshandwerke für einen fairen Wettbewerb
Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe. Das Vertrauen der Krankenkassen und der Verbände der Krankenkassen in die Arbeit der Gesundheitshandwerke muss gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Kabinettsentwurf eines GVSG bedarf an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung. Dies betrifft die Ausweitung der Genehmigungsfunktion von Hilfsmittelverordnungen bei sozialpädiatrischen Zentren auf weitere Bereiche, die TI-Anbindung sämtlicher Hilfsmittelleistungserbringer durch eine neue Befugnisnorm, das Erfordernis einer einheitlichen Plattform für elektronische Kostenvoranschläge, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern bei gesetzlicher Zuzahlung zur Vermeidung von Inkassorisiken für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, die Anerkennung digitaler Unterschriften der Versicherten bei der Beratungsdokumentation und die Verschlankung der Dokumentationspflichten im Allgemeinen unter Änderung der Öffnungsklausel.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 28.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtlicher Rahmen für Patientenzugang und Erstattung von Zell- und Gentherapien
- Anpassungen im Rahmen von § 130b SGB V, insbesondere im Hinblick auf Arzneimittel mit nicht quantifizierbarem Zusatznutzen. - Klärung der gesundheitsökonomischen Bewertung (HTA) von Arzneimitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Gentherapien. - Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung.
- Bereitgestellt von: Alliance for Regenerative Medicine am 17.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunikationsbedarf und qualifizierte Sprachmittlung im GEAS-Anpassungsfolgegesetz berücksichtigen
Das Recht auf ein faires Verfahren durch Hinzuziehung qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher muss auch bei der GEAS-Reform gewährt sein. Dies gilt für den gleichberechtigten Zugang aller Minderjähriger in Deutschland zum Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13964
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
-
BT-Drs. 20/13964
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Verstetigung der Online-Wahl bei den Sozialwahlen
Ziel ist die schnelle Umsetzung einer dauerhaften Rechtsgrundlage, um bei den Sozialwahlen 2029 die Online-Wahl anbieten zu können. Das Modellprojekt für Online-Sozialwahlen war auf die Durchführung der Sozialwahlen 2023 beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Kompetenzen der Digitalagentur für Gesundheit
Die gematik GmbH ist verantwortlich für die Telematikinfrastruktur. Die Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit ist eine Weiterentwicklung der gematik und zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit zu stärken. Bitkom fordert u. a. die Erhaltung des Marktmodells, denn Wettbewerb ist essenziell, um Innovationen voranzutreiben und digitale Produkte im Gesundheitswesen stetig zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 27.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der stationären Versorgung in Krankenhäusern
Sicherstellung eines flächendeckenden Zugangs zur medizinischen Versorgung in Krankenhäusern für Patient_innen, Gewährleistung von wohnortnaher Versorgungssicherheit, Verhinderung von Unterversorgung einzelner Bevölkerungsgruppen in der stationären Versorgung, Berücksichtigung von Kooperationen in Verbünden bei der Leistungsgruppenzuweisung, basiswirksame Anpassung der Landesbasisfallwerte um 4 Prozent rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023, vollständige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen in den Landesbasisfallwerten und Bundeszuschuss in den Transformationsfonds.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV und AKA: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
Bei der Ermittlung und Abführung kinderzahlbezogener Pflegeversicherungsbeiträge für beitragsabführende Stellen im Allgemeinen und Zahlstellen im Besonderen wurden im Entwurf des Pflegekompetenzgesetz – PKG im Hinblick auf die Einführung dieses Systems Anpassungen an den § 55 SGB XI und § 202 SGB V vorgenommen. Die Verbände aba, ABV und AKA halten die Regelung des § 55 Abs. 3a Satz 3 SGB XI auch im Zeitraum ab 1. Januar 2026 weiterhin für notwendig und empfehlen der Bundesregierung, den heutigen Satz 3 zu erhalten. im Gegensatz zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung in § 202 Abs. 1a SGB V wäre aus Sicht der Zahlstellen die ursprünglich im Gesetzeswortlaut vorgesehene Rolle der Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz grundsätzlich vorzugswürdig gewesen.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 07.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau pflegerischer Kompetenzen und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Der BMC unterstützt die Zielrichtung des Pflegekompetenzgesetzes, fordert jedoch weitergehende Regelungen zur Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegefachpersonen, einschließlich Advanced Practice Nurses, sollen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erfolgreiche Modellvorhaben sind zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zudem fordert der BMC einen Ausbau präventiver Leistungen wie Hausbesuche oder den Einsatz von Community Health Nurses.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform unter Berücksichtigung auch der Weiterbildung mit dem Ziel der Sicherstellung einer angemessenen Krankenhausversorgung im Bundegebiet. Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung ist derzeit nicht Inhalt des Entwurfs und muss aufgegriffen werden. Sie ist extrabudgetär, mindestens teilweise aus Steuermitteln zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. am 19.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung durch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Betrugsbekämpfung: Schaffung datenschutzrechtlicher Voraussetzungen für den Informationsaustausch
Es sind die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine datenschutzrechtlich rechtssichere Betrugsprävention zu schaffen. Dies schließt u. a. die Ermöglichung eines kostenträgersystemübergreifenden Austausch von Informationen in der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: