Regelungsvorhaben
Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, 1. KJHRSG)
Angegeben von:
Bundespsychotherapeutenkammer (R001250)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Die BPtK wirbt erstens für eine Ausweitung des Leistungsanspruchs zur Begleitung von Behandlungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf ambulante Behandlungsmaßnahmen, zweitens für eine gesetzliche Verankerung psychotherapeutischer Stellungnahmen in der Bedarfsfeststellung, drittens eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten, sodass nicht nur bei Kindeswohlgefährdung, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, die gleichzeitig Leistungen aus SGB V und SGB VIII erhalten, eine enge Abstimmung zwischen Jugendamt und behandelnden Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen gesetzlich ermöglicht wird.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz,1. KJHRSG) Datum des Referentenentwurfs: 23.03.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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