Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für PV-Investitionen
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigt, einen neuen § 356a BGB zu schaffen, welcher die..., ...geplanten § 356 a Abs. 2 BGB ermöglichen, dem Unternehmer..., ...dem neuen § 356 a Abs. 4 BGB vor, dass dem Verbraucher..., ... was genau § 356a Abs. 5 BGB n.F. fingieren möchte. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG)
Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder durch die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge unverheirateter Eltern; keine Widerspruchsmöglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Erklärung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 30.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nehmen zu können. § 1647 BGB-E – Inhalt der Personensorge..., ...Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB begründen, da die Beratungs..., .... § 1629 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E – Inhaber der elterlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr.3 des Entwurfes..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr. 3) wird daher § 559f BGB eine neu Nr. 5 hinzugefügt..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB Die gleiche Logik könnte..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Dementsprechend könnte § 559f BGB eine neu Nr. 5 hinzugefügt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs Umsetzungsgesetz Verbraucherkreditrichtlinie
Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...679 § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE sollte wie folgt gefasst..., ...Begründung: § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE verlangt, dass die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung im Bürgerlichen Recht (BGB) Ein konkreter Gesetzesentwurf..., ...eine Änderung des § 312c BGB-E vor, in deren zentraler..., ... (§ 123 Abs. 1 iVm § 143 BGB). Aus Sicht der Vertragsdogmatik..., ... zu verhelfen, kennt das BGB grundsätzlich nicht. Das..., ...europarechtlich harmonisierten BGB, namentlich den Widerrufsrechten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kindesunterhaltsrechts
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Das bedeutet: ist ein ..., ... über § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB scheidet damit aus. Es ..., ... nach § 1607 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht. Voraussetzung..., ...Ersatzhaftung nach § 1607 Abs. 2 S.1 BGB ist, dass die rechtliche..., ...den Eckpunkten erstmals im BGB geregelt werden. Dabei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie Forschung
Die DGK fordert eine bessere Verzahnung von DiGA und Telemedizin.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Schienenverkehr
Die DB setzt sich für die Schaffung weiterer Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Bereich des Schienenverkehrs ein. Diese weiteren Maßnahmenvorschläge betreffen dabei sowohl die Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Die DB begrüßt grundsätzlich..., ...Änderung des § 305a Nr. 1 BGB) lehnt die DB in dieser..., ...Änderung des § 305a Nr. 1 BGB sollte deshalb wie folgt..., ...Anpassung des § 305a Nr. 1 BGB entspricht auch der Empfehlung..., ...nachvollziehbar, dass in § 305a Nr. 1 BGB die Regelungen über eine..., ...spezialgesetzliche Regelung in § 305a BGB, die die erleichterte Einbeziehung..., ...Änderung des § 305a Nr. 1 BGB notwendigen sofortigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgung- Änderung des Transplantationsgesetztes
Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach den Regelungen des BGB stets Beachtung finden ..., ... nach den Regelungen des BGB stets Beachtung finden ..., ...herzustellen, soll die auch im BGB verwendete Formulierung..., ...Erwähnung der Regelungen des BGB wird gestrichen, da die..., ...Abs 2 bis 4 und des § 1829 BGB uneingeschränkt Gelten ..., ...Grenzen des § 1821 Abs. 3 BGB umzusetzen. Kann der Betreuer..., ...nach § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB nicht entsprechen, hat ..., ...Vorgaben des § 1821 Abs 4 BGB zu ermitteln und ihm Geltung..., ...Entsprechendes gilt auch für § 1829 BGB, der eine Genehmigungsbedürftigkeit..., ... ist, dann findet § 1829 BGB auf das Betreuerhandeln..., ... Auch die Regelungen des BGB-Kinderschaftsrechts sind..., ...außerdem § 1626 Absatz 2 BGB zu berücksichtigen, wonach..., ... nach den Regelungen des BGB stets Beachtung finden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zu überge ben (§ 1597a BGB und § 85a AufenthG). Dieses..., .... V. m. 1598 Abs. 1 S. 2 BGB-E). Darauf sollen die be..., ...Missbrauchsfall vorliegt (§ 1597a BGB). Damit besteht Vertrauensschutz..., ...Missbrauchsfall vorliegt (§ 1597a BGB). Damit besteht Vertrauensschutz..., ...Missbrauchsfall vorliegt (§ 1597a BGB). Damit besteht Vertrauensschutz..., ...Missbrauchsfall vorliegt (§ 1597a BGB). Damit besteht Vertrauensschutz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bewertungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie plädiert nachdrücklich für eine Regelung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) innerhalb des KHAG.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen Nach aktueller..., ...Ermächtigungsgrundlage §556c BGB Abs. 1 Nr. 2 BGB Variante..., ...Kostenvergleich nach §556c BGB nicht mehr aus. Die stark...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands hinter den Erwartungen zurück und stellt lediglich eine Minimalversion dar. Eine stark verbesserte Mietpreisbremse, die offenkundige Regelungslücken schließt und den aktuellen Anspannungen am Mietmarkt Rechnung trägt, wäre notwendig und richtig gewesen. Vor dem Hintergrund des Regierungsbruchs und anstehenden Neuwahlen im Februar drängen wir eindringlich die politischen Kräfte im Bundestag dazu, die Mietpreisbremse vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen. Ansonsten drohen dramatische Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Großstädte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14238
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
-
BT-Drs. 20/14238
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 556d Absatz 2 Satz 4 BGB) Die Verlängerung der ..., ... (§ 556d Absatz 2 Satz 8 BGB) Der Paritätische hält...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts
Im Rahmen eines Konsultationsprozesses zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs für ein TKG-Änderungsgesetz wurde im Juli 2025 ein Eckpunktepapier des BMDS mit Reformüberlegungen vorgestellt. Darin wird u.a. eine vorzeitige Verlängerung und deutliche Erhöhung des bis zum Jahre 2027 befristeten sog. Glasfaserbereitstellungsentgelts vorgeschlagen, das Mieter:innen für einen TK-Glasfaseranschluss als Betriebskosten auferlegt werden kann. Das Vorhaben bezweckt die Abschaffung dieses Entgelts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbshindernis. § 2 Nr. 15b BGB BetrKV a.F. wurde deshalb..., ...haben (§ 556 Abs. 3a Satz 2 BGB). III. Kritik an den Diskussionsvorschlägen..., ...haben (§ 556 Abs. 3a Satz 2 BGB). Der Gesetzgeber gewährleistet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterer Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
-
19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schriftform i.S.d. § 126 BGB fordert, beendet. Der Gesetzgeber..., ...die in der Form des § 126a BGB schriftform-ersetzenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE KiMoG: BDP-AG "geschlechtsspezifische Gewalt" fordert Besserung zu §§ 1632, 1685 und 1686
Die BDP-AG geschlechtsspeziische Gewalt mahnt eine deutlichere Orientierung an der Istanbul-Konvention an und erinnert an das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art.7 Abs.1 I-K). In § 1632 (häusliche Gewalt) sollte die "stellvertretende Gewalt" definiert werden. Zu § 1685 (begleiteter Umgang) wird die Regelung von Fachkenntnis gefordert. Zu § 1686 wird der Hinweis gefordert, dass Umgangspflegschaft bei häuslichen Gewaltfällen nur unter Analyse der Zumutbarkeit und des Machtungleichgewichts erfolgen darf, wodurch eine qualifizierte Schulung für Umgangspfleger*innen unerlässlich ist.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...häusliche Gewalt (§ 1632 BGB-E) im Kindschaftsrecht...., ...Konvention). Unter § 1632 BGB-E häusliche Gewalt wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung der Verbote für kommerzielle Betreiber von UAS im § 21h LuftVo
Erleichterung, Entbürokratisierung und Abbau von diskrimminierenden Einschränkungen der Unbemannten Luftfahrt bei Erhaltung der Sicherheit durch Reduzierung von genehmigungspflichtigen geografischen Gebieten.
- Bereitgestellt von: UAV DACH e.V. - Verband für unbemannte Luftfahrt am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
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BR-Drs. 159/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 1004 i. V. m. § 905 BGB hinaus. Selbst wenn man..., ...Duldungspflicht nach § 1004 Abs. 2 BGB gegenüber privaten UAS ..., ...privater Rechte, wie u.a. § 905 BGB, zugunsten des durch § ..., ...14; Brückner, in: MüKo BGB, 9. Aufl. 2023 § 905 BGB..., ...LuftVO und auch mit § 1004 BGB nicht zu vereinbaren. Entsprechenden..., ...Abwehrrecht nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 905 BGB. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 288 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder eine Ergänzung der..., ...Regelungen in § 288 Abs. 2 BGB begegnet werden. Dabei ..., ...um das 4. und 5. Buch des BGB reduziert und weitergehend..., ...nur noch Buch 1. - 3. des BGB statt aller Bücher des BGB) und der zugrundeliegenden..., ...Erb- und Familienrecht des BGB mit den Antworten auf die..., ...vorrangig Buch 1 - 5 des BGB) einschließlich des nationalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudetyp-E-Gesetz) 3 1. Zu §650a (3) BGB: 3 2. Zu §650o Nr. 1 BGB..., ...4 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: 5 II. Weitere notwendige..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a (3) BGB: Der Wohnungsneubau..., ...650w. 2. Zu §650o Nr. 1 BGB: Bauunternehmen geben..., ... 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: Das Gesetz sollte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Legalisierung der Eizellabgabe
Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwirklicht werden, vgl. § 1618a BGB. Allerdings wird es hier..., ...Zivilrecht in § 1600d Abs. 4 BGB geregelt, dass die samenabgebende..., ...Vor-schrift zu §1600d Abs. 4 BGB wäre nach dem geltenden..., ...Personen sein. Gemäß § 1631c BGB können Volljährige in die..., ...regelt in den §§ 1591 ff. BGB, wer die rechtlichen Eltern..., ...die es geboren hat, § 1591 BGB. Damit wäre die eizellabgebende..., ...bestimmt sich nach § 1592 BGB (Nr. 1 Ehemann der Mutter..., ...Kindes gem. § 1592 Nr. 1 BGB. Ihr Lebensgefährte kann..., ...das Kind gem. § 1592 Nr. 2 BGB anerkennen. Nach geltendem..., ...Elternstelle nach § 1592 BGB nur von einem Mann eingenommen..., ... Vater gem. § 1592 Nr. 3 BGB als Elternteil festgestellt..., ...Samenabgabe § 1600d Abs. 4 BGB. Die denkbare Konstellation..., ...nach § 1592 Nr. 1 und Nr. 2 BGB lässt sich nach geltendem..., ...korrigieren, § 1599 Abs. 1 BGB, wenn der rechtliche Vater..., ...Samenabgabe (§ 1600 Abs. 4 BGB, § 1600d Abs. 4 BGB) ge-zeugt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, sollten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, auch niedrigschwellige Nachweise in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir begrüßen die vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss sowie die außergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller Beteiligten. Diese Lösung braucht aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext. Langfristig muss es auch über neue rechtliche Formen der Elternschaft nachgedacht werden– etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung -
BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 1600 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E, ob sich der leibliche..., ...wir die in § 1596 Abs. 4 BGB-E vorgesehene Neuerung,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
Verhinderung von Abmahnmissbrauch; angemessene Übergangsfristen; keine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf Gebrauchtfahrzeuge; Beseitigung von Unklarheiten bei der Auslegung der Verordnung; Reduzierung der Kennzeichnungspflichten auf für den Verbraucher nützliche und verständliche Angaben
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Kfz-Händler e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffenheit“ im Sinne des § 434 BGB qualifiziert werden. Damit..., ... nach § 434 i.V.m. § 437 BGB begründen. Besonders problematisch..., ... nicht ausreichen. § 476 BGB fordert in Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Wahrung der Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren. Der GDV wendet sich gegen eine Pflichtversicherung für Gläubigerausschuss-Mitglieder. Hilfsweise sollte eine praktikable Ausgestaltung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.v. § 675 BGB zu qualifizieren ist mit..., ... Reisende (§§ 651r, 651w BGB) erhebliche praktische ..., ...bleibt. Nach § 651r Abs. 4 BGB geht der Anspruch des Reisenden..., ...Widerspruch zu § 651r Abs. 4 BGB, der dem Reisenden einen...
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Zu Regelungsvorhaben: