Stellungnahmen/Gutachten
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412 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (412)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte
Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern 8. Auffanglösung nach israelischem Vorbild
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.08.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform) / Frühstarterrente
Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente als Bestandteil der privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen beim Entwurf des Frühstartrentengesetzes
Der BDV schlägt eine Reihe von Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor, um die im Entwurf genannten Ziele erreichen zu können. Insbesondere regt der BDV an, von der einseitigen Fokussierung auf das Standarddepot abzusehen und auch das neue Altersvorsorgedepot als Anlagemöglichkeit aufzunehmen sowie von der faktischen Verdrängung der Beratung abzukommen. Die staatliche Aufanglösung sollte darüber hinaus privaten Angeboten nicht privilegiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 19.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMF zur Einführung einer Frühstartrente
Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern 8. Auffanglösung nach israelischem Vorbild
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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05.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstartrente um Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zu beginnen
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 04.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 29.07.2026
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 29.07.2026
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbständige verbessern
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Zuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. § 7 SGB IV soll vorrangig an § 611a BGB ausgerichtet und das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit als zentrales Abgrenzungsmerkmal verankert werden. Hilfsweise sollen die Kriterien der vorgesehenen „neuen Selbständigkeit“ praxisgerecht angepasst, das Vertretungsrecht flexibilisiert, das Vorbeschäftigungsverbot gestrichen, eine gründungsfreundliche Karenzzeit vorgesehen und das Melde- und Beitragsverfahren auf eine Eigenmeldung der Selbständigen bei der Deutschen Rentenversicherung umgestellt werden. Zudem sollen die bestehenden Statusfeststellungsverfahren rechtssicherer und schneller ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. § 7 SGB IV soll vorrangig an § 611a BGB ausgerichtet und das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit als zentrales Abgrenzungsmerkmal verankert werden. Hilfsweise sollen die Kriterien der vorgesehenen „neuen Selbständigkeit“ praxisgerecht angepasst, das Vertretungsrecht flexibilisiert, das Vorbeschäftigungsverbot gestrichen, eine gründungsfreundliche Karenzzeit vorgesehen und das Melde- und Beitragsverfahren auf eine Eigenmeldung der Selbständigen bei der Deutschen Rentenversicherung umgestellt werden. Zudem sollen die bestehenden Statusfeststellungsverfahren rechtssicherer und schneller ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Minijobs
Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der geplanten Reform des Minijob-Systems. Angestrebt wird die Einführung einer dynamisierten Hinzuverdienstgrenze von 1.000 Euro pro Monat anstelle der bisherigen Minijob-Regelung. Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sollen so ausgestaltet werden, dass Beschäftigte schrittweise in die Sozialversicherung einbezogen, Doppelversicherungen vermieden und Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig sollen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und der diesbezüglichen Beschlüsse des Koalitionsausschussses
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 24.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: