Regelungsvorhaben
Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
05.06.2026
Beschreibung:
Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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