Stellungnahmen/Gutachten
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212 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (212)
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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15.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf zum EU Public Procurement Act nationale - Standards für Planer aufrechterhalten
Der Entwurf der EU-Kommission zu einer EU-Vergabeverordnung wurde am 09.09.2026 vorgelegt. Der AHO e.V. setzt sich dafür ein, dass die für Planer wichtigen nationalen Regelungen zum Vergaberecht erhalten bleiben, damit sich KMU auch weiterhin erfolgreich an öffentlichen Vergaben beteiligen können.
- Bereitgestellt von: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehene Transformation des Wärmesektors erfordert klare Investitionsanreize. Großwärmepumpen bieten enormes Potenzial für die CO2-freie Wärmeversorgung, werden aber durch hohe Strompreise und unzureichende Förderstrukturen ausgebremst. Der VDMA fordert eine wettbewerbsfähige Strompreisgestaltung, eine verlässliche CO2-Bepreisung und eine ausreichende BEW-Finanzierung. Gleichzeitig muss KWK als Übergangstechnologie gesichert bleiben, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen bleibt das Wärmeplanungsgesetz reine Theorie, statt ein Motor für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung zu sein.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
6.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik an Gebäuden
Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Baugesetzbuches ("Baugesetzbuch-Upgrade")
Anpassung der Bestimmungen zur Außenbereichsprivilegierung von Batteriespeichern
- Bereitgestellt von: EDF power solutions Deutschland GmbH am 10.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Position zum geplanten Aktionsplan Nachhaltigkeit
Erklärung unserer Position und Forderungen im Bereich Nachhaltigkeit (SDG)
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 07.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2696
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland - Beschluss der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2696
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz, Transparenz und Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E
Der vzbv setzt sich dafür ein, die Kostentransparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu verbessern, um Qualitätsverluste zu vermeiden und tatsächliche Kostenersparnis für Verbraucher:innen und Mieter:innen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Ziel ist die Klimaneutralität des Gebäudebereiches, es muss Berücksichtigung finden, dass Wohngebäude-Eigentümer sich die energetischen Maßnahmen oft nicht oder kaum leisten können.
- Bereitgestellt von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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23.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stadtnatur: Bäume retten leben - für mehr Grün in unseren Städten
Fast eine Mio Bäume sind in den letzten Jahren aus deutschen Städten verschwunden. Während sich unsere Städte durch die Klimakrise immer unerträglicher aufheizen, werden ausgerechnet große Stadtbäume, unsere wirksamsten natürlichen Klimaschützer und Schattenspender, vielerorts bedenkenlos geopfert: für Bauprojekte, Parkplätze und kurzfristige Profitinteressen. Das ist ein politisches Versagen mit fatalen Folgen. Denn mit jedem gefällten Baum verlieren wir nicht nur Grün und Lebensqualität, sondern vor allem lebenswichtigen Schutz vor Hitze, die längst zu einer massiven Gesundheitsgefahr geworden ist. Es ist Zeit umzusteuern: Wir fordern ein Bundesgesetz, das Stadtbäume und Grünflächen wirksam schützt und bei allen Planungen verbindlich berücksichtigt. https://mitmachen.duh.de/stadtgruen/
- Bereitgestellt von: Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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01.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundes-Klimaschutzgesetz Deutschland braucht ein Klimaschutzprogramm, das die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes erfüllt und den Pfad für das kommende Jahrzehnt entschlossen und zielgerichtet fortsetzt.
- Bereitgestellt von: Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein. Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die schnelle Ausgestaltung des Gebäudetyp E
Ziel der Einflussnahme ist die zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E durch eine schlanke Anpassung des BGB, insbesondere des Werkvertragsrechts. Dabei soll klargestellt werden, dass bei Verträgen über die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes der bauordnungsrechtliche Standard als übliche Beschaffenheit gilt, technische Regelwerke keine Vermutung als anerkannte Regeln der Technik begründen und Abweichungen von üblichen Standards rechtssicher vereinbart werden können. Ergänzend sollen mietrechtliche Folgefragen sowie eine Koordinierung mit § 319 StGB geklärt werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme beschäftigt sich insbesondere mit der die faktischen Abschaffung der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese ist ein wesentliches Merkmal eines transparenten demokratischen Planungsprozesses. Weiterhin ist Gegenstand der Betrachtung die Anhebung der Schwellenwerte in § 13a, insbesondere der Anhebung von 20.000 m² auf 30.000 m². Weitere Punkte sind die aus Sicht der SRL beabsichtigte Schwächung des Flächennutzungsplanes sowie bspw. der Hinweis auf die Einführung einer TA Artenschutz.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat das Ziel der Beschleunigung von Planungsverfahren im Kontext der Raumordnung. Es wird mit dem überragenden öffentlichen Interesse versehen. Für bestimmte Planverfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren) wird das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gänzlich abgeschafft bzw. reduziert. Mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes soll künftig auf die Raumverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden. Mit dem Gesetz wird für die Vielzahl von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben beim naturschutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatz eine Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung zur Realkompensation im Vorhabenzusammenhang geregelt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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02.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 11 (3) Baunutzungsverordnung
Änderung des § 11 (3) BauNVO mit dem Ziel, die bisherige Definition des großflächigen Einzelhandels angesichts der realen Entwicklungen zu öffnen.
- Bereitgestellt von: Dr. Michael Vesper am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Dr. Michael Vesper
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MIRO begrüßt das Ziel, umweltrechtliche Verfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Der Verband setzt sich dafür ein, die vorgesehenen Einzelregelungen so auszugestalten, dass sie Genehmigungsverfahren für standortgebundene mineralische Rohstoffvorhaben tatsächlich erleichtern. Hierzu fordert MIRO insbesondere eine verbindliche Stichtagswirkung bei der Vollständigkeitsprüfung, die Begrenzung späterer Nachforderungen, wirksame Genehmigungs- und Zustimmungsfiktionen, eine koordinierte Umweltprüfung, standardisierte naturschutzfachliche Prüfungen auch für Rohstoffvorhaben, eine bessere Nutzung vorhandener Arten- und Biotopdaten sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffsicherung in Planungs- und Zulassungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MIRO lehnt den Referentenentwurf zum NatInfG ab. Aus Sicht der Gesteinsindustrie führt die Kombination aus gesetzlicher Aufwertung bestimmter Naturschutzbelange, neuer Kulisse der Natürlichen Infrastruktur, zusätzlichen Kompensationsanforderungen, erhöhten Ersatzzahlungen, Ausweitung des Biotopverbunds und unzureichenden Übergangsregelungen zu erheblichen Risiken für die standortgebundene Gewinnung mineralischer Rohstoffe. MIRO setzt sich dafür ein, Flächenkonkurrenz, zusätzliche Kosten und Verfahrensrisiken zulasten der heimischen Rohstoffversorgung zu vermeiden. Regionalplanerisch gesicherte und zu sichernde Rohstoffflächen, bestehende Gewinnungsstandorte, Anschlussflächen und Erweiterungsvorhaben sollen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll erreicht werden, dass es auch in Zukunft ausreichend und gleichmäßig verteilte Dienstleistungsunternehmen gibt, die Arbeiten entsprechend ErsatzbaustoffV, BBodSchG und den sich davon ableitenden Verordnungen erbringen und die Anforderungen der genannten Regelungen erfüllen können. Somit sollen Verzögerungen auf Baustellen vermieden werden, die dadurch entstehen können, dass zu wenige regionale Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Aktuell betreiben wir die Diskussion bei der länderübergreifenden Definition des Begriffes "vergleichbare Sachkunde" und Akkreditierung von Untersuchungsstellen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Realkompensation
Die Landschaftsagentur Plus GmbH setzt sich gegenüber Bundestag und Bundesregierung dafür ein, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. und 15 BNatSchG sowie die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) so beibehalten werden, dass Realkompensation auf geeigneten Flächen als vorrangiges Instrument zur Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft erhalten bleibt – insbesondere bei Vorhaben der Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Ziel der Interessenvertretung ist, gesetzliche Änderungen zu vermeiden, die den Vorrang flächenbezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschwächen oder durch eine Ausweitung rein monetärer Ersatzzahlungen ersetzen würden.
- Bereitgestellt von: Landschaftsagentur Plus GmbH am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der „Appell Wohnungsbau 2026“ des Verbände Bündnisses der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft wurde am 22.05.2026 anlässlich der Veröffentlichung der Baufertigstellungszahlen im Wohnungsbau in der Bundespressekonferenz präsentiert.
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Novelle: Praxistaugliche Regelungen für Rechenzentren
Reform der Bauleitplanung für praxisgerechte Regelungen für Rechenzentren.
- Bereitgestellt von: Vantage Data Centers Germany GmbH am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung des Gebäudetyp E verfolgt die BReg das Ziel, Planen und Bauen zu vereinfachen und dadurch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, um der zunehmenden Verknappung von Wohnraum in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. BMJV und BMWSB haben im November 2025 Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt und einen Stakeholder-Prozess eingeleitet. Die Fokussierung der Diskussion auf Vereinfachung birgt die Gefahr, dass dies mit einer Absenkung funktionaler und gesundheitlicher Mindeststandards gleichgesetzt wird. Dies könnte zu einem Verzicht auf technische Anforderungen führen, u.a. im Bereich der Lüftungstechnik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
12.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der von der BNetzA bestätigten Maßnahmen des NEP 2037/2045 (2023) in den Bundesbedarfsplan
Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeiden von Verzögerungen in Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben der Schieneninfrastruktur
Etablierung praxistauglicher Beteiligungsverfahren für KRITIS-Betreiber im BauGB. Die vorgesehene Präklusionsregelung bezieht sich auf § 3 BauGB. Dies sollte klargestellt werden. Bei den in ROG vorgesehenen Änderungen sollten Verzögerungen von Planfeststellungsverfahren für dringend benötigte Vorhaben der Schieneninfrastruktur vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: