Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Realkompensation
Angegeben von:
Landschaftsagentur Plus GmbH (R007272)
am
13.03.2025
Beschreibung:
Die Landschaftsagentur Plus GmbH setzt sich gegenüber Bundestag und Bundesregierung dafür ein, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. und 15 BNatSchG sowie die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) so beibehalten werden, dass Realkompensation auf geeigneten Flächen als vorrangiges Instrument zur Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft erhalten bleibt – insbesondere bei Vorhaben der Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Ziel der Interessenvertretung ist, gesetzliche Änderungen zu vermeiden, die den Vorrang flächenbezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschwächen oder durch eine Ausweitung rein monetärer Ersatzzahlungen ersetzen würden.
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
- Realkompensation
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.01.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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