Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607010078 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Realkompensation

Die Landschaftsagentur Plus GmbH setzt sich gegenüber Bundestag und Bundesregierung dafür ein, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. und 15 BNatSchG sowie die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) so beibehalten werden, dass Realkompensation auf geeigneten Flächen als vorrangiges Instrument zur Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft erhalten bleibt – insbesondere bei Vorhaben der Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Ziel der Interessenvertretung ist, gesetzliche Änderungen zu vermeiden, die den Vorrang flächenbezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschwächen oder durch eine Ausweitung rein monetärer Ersatzzahlungen ersetzen würden.

Bereitgestellt von:
Landschaftsagentur Plus GmbH (R007272) am 02.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (22)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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