Stellungnahmen/Gutachten
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544 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (544)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung setzt die europarechtlichen Vorgaben für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in nationales Recht um und schafft ergänzende rechtliche Voraussetzungen dafür
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 14.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 10.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern die Bundesregierung auf, im Verfahren zum Digitalen Omnibus eine klare Position gegen alle Regelungen zu beziehen, die die Datennutzung unnötig einschränken oder deutsche und europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Ebenso gilt es, Regelungen entgegenzutreten, die neue marktstrukturelle Abhängigkeiten schaffen und damit die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen digitalen Ökosystems gefährden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Marktintegrationspaket (MIP) der EU-Kommission beinhaltet das Potenzial, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten von Börsen und anderen Marktteilnehmern in der EU zu erleichtern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen Aspekte des Pakets, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Marktinfrastrukturen und die Nutzung neuer Technologien wie die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) setzen. Da dies zur Stärkung eines integrierten und wettbewerbsfähigen Kapitalmarkts in der EU beiträgt, be-grüßen wir das Paket ausdrücklich. Wir sehen allerdings im vorliegenden Vorschlag noch Anpassungsbedarfe beim Review des DLT-Pilot Regimes sowie beim Vorhaben zur Zentralisierung der Aufsicht über Börsen und Crypto-Asset-Provider (CASPs)
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA setzt sich für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Right to Repair Richtlinie ein. Insbesondere fördert er die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch vage Formulierungen und eine Klarstellung des Anwendungsbereiches.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit strategischen und kritischen Rohstoffen sicherstellen
Aufbau europ. Rohstoffagentur. Schaffung von europ. und nationalen Rohstofffonds. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Bevorratung strategischer Rohstoffe ist strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kfz sollten in einer VO zusammengefasst werden. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch DERA Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien. Erarbeitung eines Zukunftsmodells Rohstoffsicherung nach japanischem Vorbild.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit strategischen und kritischen Rohstoffen sicherstellen
Aufbau europ. Rohstoffagentur. Schaffung von europ. und nationalen Rohstofffonds. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Bevorratung strategischer Rohstoffe ist strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kfz sollten in einer VO zusammengefasst werden. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch DERA Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien. Erarbeitung eines Zukunftsmodells Rohstoffsicherung nach japanischem Vorbild.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BGG Novelle und Förderung von Barrierefreiheit: rechtssicher und praktikabel ausgestalten
Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Systemwechsel bei der Besteuerung von Online-Glücksspielangeboten im RennwLottG
Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fairtrade Deutschland setzt sich für die Weiterentwicklung der europäischen Richtlinien zu unfairen Handelspraktiken und die effektive und effiziente Umsetzung in die Deutsche Gesetzgebung ein. Damit die Bäuerinnen und Bauern, deren Produkte aus Ländern des Globalen Südens in die EU und nach Deutschland importiert werden, existenzsichernde Einkommen erzielen können, braucht es eine gesetzliche Grundlage für einen fairen Wettbewerb mit fairen Preisen für Agrarprodukte. Ziel ist die Berücksichtigung von unfairen Preisen im Kontext unfairer Handelspraktiken.
- Bereitgestellt von: Fairtrade Deutschland e.V. am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern
Das Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Bereitgestellt von: Starship Technologies am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: