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3.881 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.881)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des §14d EnWG - Netzausbauplan
Anpassung des § 14d EnWG "Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus" hinsichtlich der in Absatz (4) aufgeführten Inhalte des Netzausbauplanes.
- Bereitgestellt von: ARGE FNB Ost am 04.11.2026
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Adressatenkreis:
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03.11.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die SHS – Stahl-Holding-Saar setzt sich für eine Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ein. Ziel sind verlässliche Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen, die europäische Wertschöpfung stärken und strategische Abhängigkeiten verringern. So soll das Potenzial der Offshore-Windenergie wirksam zur industriellen Transformation beitragen.
- Bereitgestellt von: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen
Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
08.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMWE hat einen Referentenentwurf zu einer strategischen Gasreserve in die Verbändeanhörung gegeben. Die Sicherstellung der Versorgung im Gassektor wird begrüßt, eine Finanzierung durch die im vergangenen Jahr auf „Null“ gesetzte Gasspeicherumlage wird jedoch kritisch gesehen, da damit die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerade der Mittelstand braucht dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Kleine und mittlere Unternehmen stehen für Innovation, Beschäftigung und Wertschöpfung in den Regionen. Wer ihre Investitions- und Innovationskraft stärken will, muss deshalb nicht nur entlasten, sondern auch dafür sorgen, dass bewährte Instrumente für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer verlässlich zur Verfügung stehen. Der derzeitige Antragsstopp beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) steht dazu in einem deutlichen Widerspruch. Das ZIM sollte wieder geöffnet, Förderlücken geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Regelungsrahmens für den Smart-Meter-Rollout
E.ON setzt sich für einen effizienten, kundenfreundlichen und konsequenten Smart-Meter-Rollout auf Basis des bestehenden Rechts- und Technologierahmens ein. Im Mittelpunkt stehen stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die konsequente Umsetzung bestehender Rolloutpflichten sowie die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Steuerungsrollout. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und konsistente Vorgaben für die sichere und zuverlässige Steuerung dezentraler Erzeugungsanlagen und flexibler Verbrauchseinrichtungen erforderlich. E.ON setzt sich zudem dafür ein, das bestehende hohe Niveau bei Cybersicherheit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit zu erhalten und die etablierte Smart-Meter-Technologie konsequent weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Kapazitätsmarktes
Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Grüngasquote praktikabel, marktbasiert und bürokratiearm ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praktikable, marktbasierte und bürokratiearme Ausgestaltung der allgemeinen Grüngasquote ein. Die Erfüllbarkeit sollte durch einen europäischen Beschaffungsraum und die Anerkennung bestehender Nachweissysteme sichergestellt werden. Doppelregulierung, insbesondere im Zusammenspiel mit der Biotreppe und dem Emissionshandel, sollte vermieden und Wärmenetze von der Quote ausgenommen werden. Der Hochlaufpfad sollte sich an den tatsächlich verfügbaren Mengen orientieren und regelmäßig überprüft werden. Zudem sind flexible Erfüllungsmechanismen sowie angemessene Übergangsfristen erforderlich.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbare und praxistaugliche Ausgestaltung der Grüngasquote im Gebäudebestand
Der IVD setzt sich für eine Ausgestaltung der Grüngasquote ein, die die wirtschaftlichen Belastungen für Mieter, Vermieter und Selbstnutzer begrenzt und die Verfügbarkeit grüner Gase berücksichtigt. Die Quotenwerte sollen gegenüber den vorgelegten Eckpunkten abgesenkt werden und in keinem Jahr oberhalb der Biotreppe liegen. Bis in die 2030er Jahre soll die Quote langsamer ansteigen, damit bestehende Gasheizungen nicht vor Ablauf ihrer wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer ausgetauscht werden müssen. Zudem fordert der IVD eine flexible Anrechnung von Wasserstoffbeimischungen und bürokratiearme Regelungen.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach §96 WindSeeG sollen in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils 500 Megawatt Elektrolyseurleistung ausgeschrieben werden. Diese sollen systemdienlich zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an Land u.a. mit Strom aus Offshore-Windparks eingesetzt werden. Die Ausschreibungen und die damit verbundene Definition der Systemdienlichkeit stehen noch aus.
- Bereitgestellt von: RWE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diskussion und Bewertung der Optionen zur Ausgestaltung der EE-Finanzierungen
Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
MessEV-Änderungsverordnung Ladeeinrichtungen Messgröße Kabeltausch Anzeige beim Verbraucher
Zum Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (BMWE, Bearbeitungsstand 06.10.2026) soll im Verordnungstext klargestellt werden: Bei Ladeeinrichtungen ist Messgröße allein die abgegebene elektrische Energie; die Belegungsdauer nach Ladeende (Blockiergebühr) ist keine Messgröße (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 MessEV). Ein Kabeltausch soll keine erneute Eichung auslösen, auch bei national zugelassenen Ladeeinrichtungen (§ 29a MessEV-E, ggf. § 37 Abs. 2 MessEG). Die Neufassung des Direktverkaufs soll beibehalten werden. Für die Anzeige des Messergebnisses auf einem Gerät des Verbrauchers sollen die Schutzziele der Rückverfolgbarkeit und des Manipulationsnachweises in der Begründung konkretisiert werden.
- Bereitgestellt von: S.A.F.E.e.V. am 03.11.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuckerabgabe / -steuer: Keine Abgabe auf Zucker gesüßte Getränke
Steuern bzw. Abgaben sind ineffizient im Kampf gegen Übergewicht. Die positiven Effekte auf die Gesundheit und die Übergewichtssituation sind keineswegs belegt. In UK zeigt nur eine Studie einen begrenzten Effekt bei 10- bis 11-jährigen Mädchen. Die Belastungen für den Mittelstand, der einen Großteil der Ernährungs- und Getränkewirtschaft in Deutschland ausmacht, und für die Verbraucher:innen sind dagegen handfest. Die Zuckerabgabe / -steuer konterkariert die bisherige Ernährungspolitik: die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) sowie das Konzept der mündigen Verbraucher:in. Statt Auswahl und Mündigkeit, nun Regulierung und Bevormundung.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliches Eichrecht für Ladeinfrastruktur (Instandsetzung, Eichfristen, Prüfmittel)
Änderung von MessEG und MessEV, damit bei Ladeeinrichtungen Instandsetzungen durch berechtigte Instandsetzer keine erneute Eichung auslösen, für die Verlängerung der Eichfrist ein gesetzliches Stichprobenverfahren eingeführt wird, Softwareaktualisierungen vereinfacht werden und Betreiber nicht zur Bereitstellung von Prüfmitteln für DC-Ladeeinrichtungen verpflichtet sind; zudem zügige Umsetzung der MID-Änderung in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: S.A.F.E.e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Vereinheitlichung des Mess- und Eichwesens
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.11.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digital-Omnibus darf genau jene Strukturen nicht schwächen, die Transparenz, Nachweise zur Werbewirkung, unabhängige Messung, die Refinanzierung des Open Web und faire Marktbedingungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digital-Omnibus darf genau jene Strukturen nicht schwächen, die Transparenz, Nachweise zur Werbewirkung, unabhängige Messung, die Refinanzierung des Open Web und faire Marktbedingungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Eingriffen in die Marktpreise von Kraftstoffen
Die Bundesregierung hat am 18. September angekündigt, mit der Mineralölwirtschaft über die Einführung eines temporären, krisenbedingten Spritpreisdeckels nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens zu sprechen. Dabei müsse der Gewährleistung der Versorgungssicherheit besondere Priorität zukommen. en2x warnt vor den negativen Auswirkungen eines Preisdeckels. Gerade in Knappheitssituationen könnte ein Preisdeckel zu Versorgungsproblemen und wirtschaftlichen Belastungen einzelner Marktteilnehmer und Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern. Anstelle marktverzerrender Preisdeckel sollten vorrangig ordnungspolitische Instrumente geprüft werden.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Eingriffen in die Marktpreise von Kraftstoffen
Die Bundesregierung hat am 18. September angekündigt, mit der Mineralölwirtschaft über die Einführung eines temporären, krisenbedingten Spritpreisdeckels nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens zu sprechen. Dabei müsse der Gewährleistung der Versorgungssicherheit besondere Priorität zukommen. en2x warnt vor den negativen Auswirkungen eines Preisdeckels. Gerade in Knappheitssituationen könnte ein Preisdeckel zu Versorgungsproblemen und wirtschaftlichen Belastungen einzelner Marktteilnehmer und Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern. Anstelle marktverzerrender Preisdeckel sollten vorrangig ordnungspolitische Instrumente geprüft werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Bundesregierung sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Stellen sollen dazu bewogen werden, sich auf Europäischer Ebene gegen derzeitige Vorschläge im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Union für die Jahre 2028-2034 (NRPP-Verordnung) einzusetzen, die die Rolle unabhängiger Akteure wie die Anwaltschaft bei der Abfassung des Rechtsstaatsberichts der EU-Kommission untergraben würde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum LuftVG für Windenergie im Umfeld von Luftverteidigungsradaranlagen
Der BDEW fordert einen sachgerechten Ausgleich zwischen Windenergieausbau und militärischer Luftraumüberwachung durch Anpassung der §§ 18a und 73 LuftVG. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde soll ihre eigenständige Entscheidungskompetenz behalten. Der BDEW fordert ein transparentes, wissenschaftlich belastbares Bewertungs- und Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Multisensorlage und technischer Möglichkeiten zur Störungsminderung. Er setzt sich für die vollständige Einsichtnahme durch Fachexperten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen sowie die Behebung methodischer Mängel ein. Betroffene Verbände, Fachkreise und Länder sollen an der Weiterentwicklung des Verfahrens und der Folgenabschätzung beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare Energien Richtlinie (RED IV)
Ausgestaltung der vierten Auflage der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV)
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Anpassung der europäischen RFNBO-Anforderungen
Die europäischen Anforderungen an die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) sollen praxistauglich angepasst werden. HYPOS fordert insbesondere, die monatliche zeitliche Korrelation bis 2035 beizubehalten, zusätzliche Anforderungen an die Zusätzlichkeit erst ab 2035 anzuwenden und eine stundenscharfe CO2-Bilanzierung ergänzend als Nachweisverfahren anzuerkennen. Die Änderungen sollen zeitnah beschlossen werden und laufende Wasserstoffprojekte nicht entwerten.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Finanzierungsrahmens für das Wasserstoffkernnetz
Die regulatorischen Finanzierungsbedingungen des Wasserstoffkernnetzes sollen angepasst werden. HYPOS fordert die Reduzierung des Risikoanteils der Fernleitungsnetzbetreiber von 24 auf 15 Prozent für Neubauleitungen, die Ausnahme von Umstellungsleitungen vom Selbstbehalt sowie die Verlängerung des Amortisationskontos bis 2065. Darüber hinaus sollen die besonderen Risiken der Wasserstoffkernnetzbetreiber bei der Neufestlegung des Eigenkapitalzinses berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der THG-Quote zur Förderung erneuerbarer Wasserstoffanwendungen
Die regulatorischen Anforderungen zur Erfüllung von Treibhausgasminderungsquoten sollen so ausgestaltet werden, dass erneuerbarer Wasserstoff und Wasserstoffderivate wirksam auf entsprechende Verpflichtungen angerechnet werden können. HYPOS setzt sich im Rahmen der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie für praxistaugliche Anrechnungsmöglichkeiten sowie angemessene Übergangsfristen und flexible Erfüllungsoptionen ein.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung regulatorischer Leitmärkte für wasserstoffbasierte und emissionsarme Grundstoffe
HYPOS setzt sich für regulatorische Rahmenbedingungen zur Schaffung von Leitmärkten für wasserstoffbasierte und emissionsarme industrielle Grundstoffe ein. Hierzu sollen insbesondere geeignete Produktstandards und die Anrechenbarkeit nachgewiesener CO2-Minderungen weiterentwickelt sowie nachfrageseitige Anreize geschaffen werden. Die Regelungen sollen die Nachfrage nach emissionsarmen Grundstoffen, insbesondere Stahl, stärken und dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben: