Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (46)
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Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung mit Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sichern
Aktiv vom 09.07.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt am 09.07.2025
- Beschreibung: Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sollte auch Investitionen in den Umbau der Tierhaltung ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) wurde vom Bundeskabinett..., ...der Tierhaltung in §4 des SVIKG zu erwähnen. In Übereinstimmung...
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Verbesserung SVIKG-Gesetzentwurf um Transparenz, private Kapitalmobilisierung und Einbindung Akteure
- Angegeben von: Made in Germany 2030 am 25.07.2025
- Beschreibung: Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die gezielte Einflussnahme auf den Referentenentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG). Dabei soll erreicht werden, dass Investitionen aus dem Sondervermögen verbindlich zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt, konkrete klimabezogene Kriterien sowie Erfolgsindikatoren verankert und ausschließlich zusätzliche, klimafördernde Maßnahmen über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Zudem sollen transparente Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismen eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) Der Bundesverband ..., ...Erfolgskontrollen (§ 10 SVIKG) Der BNW begrüßt die ..., ...expliziten Verknüpfung des SVIKG mit dem Ziel zur Erreichung..., ...Investitionen im Rahmen des SVIKG konsequent an den Prinzipien...
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG, BT-Drs. 21/779). Ziel der Interessenvertretung ist die ausdrückliche Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Gesetz sowie der Zugang zu Mitteln des Sondervermögens für Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastrukturen. Die öffentliche Wasserwirtschaft soll als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz benannt und in die Förderlogik eingebunden werden, um Investitionen in Versorgungssicherheit, Resilienz und Klimaanpassung zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Klimaneutralität - SVIKG (BT-Drs. 21/779) Die..., ...begrüßen das Vorhaben, mit dem SVIKG ein langfristiges Sondervermögen..., ...Prioritätensetzung in der SVIKG für Infrastrukturvorhaben..., ...Daseinsvorsorge – ausdrücklich im SVIKG zu benennen. Flankierend...
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 13.06.2025
- Beschreibung: Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in Höhe von 500 Milliar-den..., ...werden: - Nach § 2 des SVIKG ist der Zweck der Errichtung..., ...Formulierungsvorschlag: Ergänzung § 2 SVIKG, Zweck des Sondervermögens..., ...“ – Gemäß § 4 Abs. 1 SVIKG sollen die Investitionen..., ...Formulierungsvorschlag: Ergänzung § 4 SVIKG, Investition des Bundes..., ...gewährleisten.“ – Nach § 10 SVIKG sollen in der Planungsphase...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 29.01.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), Drucksache 494/25, Ziel: Gelder des Sondervermögens für Klimaschutz nutzen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 02.07.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich für passgenaue Begriffsbezeichnungen, einer verlängerten Laufzeit der Zuschussausschüttung im Rahmen des KTF und breitere Kriterien für die Erfolgskontrolle des Sondervermögens ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) Sehr geehrte Damen..., ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Der BEE unterstützt ..., ...Investitionen der Länder nach § 3 SVIKG nicht genauer definiert..., ...des Bundes nach § 4 (1) SVIKG werden sehr allgemeine..., ...Transformationsfonds (KTF) nach § 4 (2) SVIKG reizen nicht ihr zeitlichen..., ...Erfolgskontrollen nach § 10 (1) SVIKG verlangen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern am 27.10.2025
- Beschreibung: Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sollen auch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vorgenommen werden. Die Bildungsstätten des Handwerks gehören auch zu diesem Bereich. Mittel aus dem Sondervermögen sind bisher dafür aber nicht vorgesehen, obwohl auch hier ein Investitionsstau vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 04.07.2025
- Beschreibung: Installation eines Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der VdK vertritt die Position, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur unerlässlich sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastuktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Sondervermögens (§ 1 SVIKG) In § 1 wird die allgemeine..., ...Investitionen des Bundes (§ 4 SVIKG) Die Bestimmung der zusätzlichen...
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- Angegeben von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Die Schieneninfrastruktur soll bis in die 2036 mit ausreichenden und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 494/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BR-Drs. 494/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG.........................., ...Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen und ..., ... ein solcher Verweis im SVIKG vollständig. Es sollte..., ... des Sondervermögens (SVIKG) um folgende Aspekte an..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...Fördervoraussetzung im SVIKG und LuKIFG ergänzt und..., ...werden. Hierzu sollte § 10 SVIKG um die Aussage ergänzt..., ...Mittelverwendung sollten insoweit im SVIKG und LuKIFG eindeutig formuliert..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG Die begleitende Erfolgskontrolle in § 10 Abs. 3 SVIKG sollte jährlich und nicht..., ...miteinschließen. § 10 Abs. 3 SVIKG sollte insoweit durch ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 314/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) -
BT-Drs. 21/1085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
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BR-Drs. 314/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG.........................., ...Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen und ..., ... ein solcher Verweis im SVIKG vollständig. Es sollte..., ... des Sondervermögens (SVIKG) um folgende Aspekte an..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...Fördervoraussetzung im SVIKG und LuKIFG ergänzt und..., ...werden. Hierzu sollte § 10 SVIKG um die Aussage ergänzt..., ...Mittelverwendung sollten insoweit im SVIKG und LuKIFG eindeutig formuliert..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG Die begleitende Erfolgskontrolle in § 10 Abs. 3 SVIKG sollte jährlich und nicht..., ...miteinschließen. § 10 Abs. 3 SVIKG sollte insoweit durch ...
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 18.06.2025
- Beschreibung: Zustimmung zur Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur als förderfähigen Investitionsbereich und Einführung einer überjährigen Finanzierung bis 2036 sowie Mittelausstattung für den KTF-Fonds für 10 Jahre; kritische Haltung hinsichtlich des Kriteriums der "Zusätzlichkeit", das an jährlichen Bundeshaushalt gekoppelt ist und die angestrebte überjhährige Planbbarkeit einschränkt; Hinweis auf ggf. hohe Belastung des regulären Bundeshaushalts durch die Zins- und Finanzierungskosten für die Kreditaufnahme des Sondervermögens
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Der BWVL hat folgende..., ... gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 SVIKG als zentralen Investitionsbereich..., ...Energieinfrastruktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 SVIKG), Forschung und Entwicklung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 SVIKG) und die Digitalisierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 SVIKG) als Investitionsbereiche..., ...Verkehrs-infrastrukturpolitik beitragen! Das SVIKG schafft hierfür den zugrundeliegenden..., ...Transformationsfonds (§ 4 Abs. 2 SVIKG) Für zusätzliche Investitionen..., ...Zusätzlichkeit (§ 4 Abs. 3 SVIKG) Zentrale Voraussetzung..., ...zunehmen. Die durch das SVIKG an sich angestrebte mittelfristige..., ...Finanzierungskosten (§ 9 SVIKG) Das Sondervermögen belastet..., ...Vermögen handelt. Gemäß § 9 SVIKG trägt jedoch der Bundeshaushalt..., ...würde. Die Regelung des § 9 SVIKG stellt eine nicht einmal...
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- Angegeben von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
- Beschreibung: Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) STELLUNGNAHME Infrastrukturinvestitionen..., ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), da er wichtige Maßnahmen..., ...Klimaschutz voranbringen. Im SVIKG sollten deshalb entsprechende..., ...folgende Änderung in § 3 SVIKG vor. Die Investitionen..., ...Erfolgskontrollen gemäß § 10 SVIKG orientieren, insbesondere..., ...finanziellen Mittel aus dem SVIKG zu priorisieren, um möglichst..., ...und Bevölkerungsschutz im SVIKG § 4 (1) Nr. 1 anders gewichten..., ...finanzieren. Nr. 1 in § 4 (1) des SVIKG sollte ersatzlos gestrichen..., ...dass die Gelder aus dem SVIKG zielgerichtet und zusätzlich...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Verwendung der Fördermittel des LuKIFG ist es aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates dringend erforderlich, dass Maßnahmen zur Modernisierung, zum Ausbau oder Neubau von Straßen, die aus Mitteln dieses Sondervermögens gefördert werden, verpflichtend gemäß effizienter Qualitätsmanagement-Tools geplant werden, insbesondere dem Sicherheitsaudit nach Vorbild des Bundes und von Vorreiterländern wie Bayern. Dies gilt auch für Ersatzneubau im Bestand – hier sollte ein Bestandsaudit durchgeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Klimaneutralität“ (SVIKG) und eines Gesetzes ..., ... und Klimaneutralität“ (SVIKG) und eines Gesetzes ...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.03.2025
- Beschreibung: Förderung der Infrastruktur aus den Sondervermögen soll auch soziale Infrastruktur der Wohlfahrtsverbände umfassen. Vorgeschlagen wird eine Förderprogramm für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen sozialer Einrichtungen gemeinnütziger Träger und ein Förderprogramm digitale Erreichbarkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) -
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) er-möglicht dem Bund ..., ...bis 2045. § 4 Absatz 1 SVIKG benennt die Bereiche, ...
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit anderen Akteuren empfehlen die EWS: Wirkungsorientierung für Klima- und Umweltschutz als Steuerungsprinzip Unbürokratisch und flächendeckend: der thematische Budget-Ansatz Privates Kapital hebeln: Gewährung von Risikoübernahmen und differenzierte Anrechnung kommunaler Schulden Lernen für Finanzierungsinnovationen: Reallaboransatz Pflicht- und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimawandelanpassung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. am 18.09.2025
- Beschreibung: Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VCD (Verkehrsclub Deutschland) e.V. am 01.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist, das Sondervermögen stärker am Klimaschutz und an der Zusätzlichkeit auszurichten und dafür strenge Kriterien anzuwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 28.11.2025
- Beschreibung: Darstellung des Infrastrukturbedarfs gem. cep-Studie mit dem Ziel, Leasing und andere private Finanzierungsformen in die öffentliche Finanzierung von Infrastruktur einzubinden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf eine schnelle, zielgerichtete und wirksame Verwendung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität setzen wir uns ein für - die Verbesserung der Eigenkapital-Struktur von Kommunen und kommunalen Unternehmen durch Errichtung von Länderfonds, - die Partizipation von Kommunen an den Mitteln des Sondervermögens, - regulatorische Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen, - die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen mittels Digitalisierung und - den Abbau von Bürokratie und Nachweispflichten für einen leichteren Zugang zu Förderkrediten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. am 18.08.2025
- Beschreibung: Es sollten zeitnah genügend Mittel für den Ausbau und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur ausgegeben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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- Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 04.07.2025
- Beschreibung: Es sollten zeitnah genügend Mittel für den Ausbau und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur ausgegeben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):