Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509180019
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.
Bereitgestellt von:
Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. (R000681)
am
18.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Personenverkehr [alle SG hierzu]
- Schienenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]