Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (79)
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Notfallversorgung ist nicht auf Versorgungssektoren begrenzt. Der Gesetzentwurf adressiert eine Vernetzung grundsätzlich, braucht aber eine klarere Operationalisierung auf regionaler Ebene, damit die Reformziele (effiziente Ressourcennutzung, bessere Patientensteuerung, höhere Versorgungsqualität) tatsächlich erreicht werden. Gezielte Nachschärfungen können die Reform in der Versorgungspraxis wirksam, messbar und nachhaltig machen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
- Beschreibung: Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), der standardisierten digitalen Ersteinschätzung, der Vergütungsregelungen sowie der Einbindung von Krankenhausapotheken. Insbesondere sollen bundesgesetzliche Regelungen zur flächendeckenden Erreichbarkeit von INZ, zur Ausgestaltung der Patientensteuerung, zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung der Ersteinschätzung, zur Einführung eines bundeseinheitlichen Notfallregisters sowie zur Arzneimittelversorgung ambulanter Notfallpatientinnen und -patienten durch Krankenhausapotheken ergänzt bzw. angepasst werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Notfallversorgung ist nicht auf Versorgungssektoren begrenzt. Der Gesetzentwurf adressiert eine Vernetzung grundsätzlich, braucht aber eine klarere Operationalisierung auf regionaler Ebene, damit die Reformziele (effiziente Ressourcennutzung, bessere Patientensteuerung, höhere Versorgungsqualität) tatsächlich erreicht werden. Gezielte Nachschärfungen können die Reform in der Versorgungspraxis wirksam, messbar und nachhaltig machen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung der Reform der Notfallversorgung mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Ziel der Interessenvertretung ist insbesondere die Sicherstellung eines barrierefreien, bedarfsgerechten und sektorenübergreifenden Zugangs zur medizinischen Notfallversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 1 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 2 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 3 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 4 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 5 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 6 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 7 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 8 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 9 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 10 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 11 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 12 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 13 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 14 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 15 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 16 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 10 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 11 ..., ...ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 12 ...
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) am 27.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist es, dass der Rettungsdienst effizient und rechtskonform Hilfe leisten kann. Dabei ist eine Entlastung des Rettungsdienstes zu erreichen durch Regelung anderer Sektoren, um Patientenanspruchsverhalten zu verändern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bertelsmann Stiftung am 12.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, ein Zielbild für die zukünftige berufliche Kooperation und die Kompetenzen unterschiedlicher Rollen im Rettungswesen vorzuschlagen, inkl. Aufwertung von Tätigkeitsprofilen im Rettungsdienst und effizientere Aufgabenverteilung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
- Beschreibung: Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. am 22.08.2025
- Beschreibung: Implementierung relevanter Interessen aus Sicht der internistischen Intensiv- und Notfallmedizin.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9651 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung
-
BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 05.07.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch den luftgebundenen Rettungsdienst in Deutschland sowie eine effektivere Einbindung von Ersthelferalarmierungssystemen in die Notfallversorgung im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 06.11.2024
- Beschreibung: - Zurückweisung der intendierten Neuregelung in § 75 Abs. 1f SGB V-E, soweit diese den KZVen künftig die Pflicht auferlegt, die Versicherten über die Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen informieren zu müssen. - Im neuen § 105 Abs. 1b SGB V(-E) eine spezielle Regelung für die KZVen auf Grundlage des bisherigen § 105 Abs. 1b SGB V, damit dieser in seiner bisherigen Form für die KZVen fortgilt. - eine als selbständig zu qualifizierende Notdiensttätigkeit auch durch Pool(zahn)ärzte ermöglichen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgung von Unfallopfern aufgrund von Straßenverkehrsunfällen sollte bereits in der Gesetzgebung (z.B. Rettungsdienstgesetze der Länder, künftiges Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland) als ein Sonderfall geregelt werden, damit deutlich wird, dass ihm nicht standardisiert begegnet werden kann.
-
- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG...
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ...künftigen Gesetz zur Reform der Notfallversorgung müssen...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) sollen palliativmedizinische Aspekte stärker berücksichtigt werden, um eine adäquate Versorgung dieses Personenkreises zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung NotfallGesetz NotfallG
-
- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 02.02.2026
- Beschreibung: Telemedizinische Versorgungslösungen sollen in der Reform der Notfallversorgung ausreichend berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unverzüglich ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zu verabschieden...
-
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geplanten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung eine ...
-
- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Die BKG setzt sich dafür ein, dass die Belange der bayerischen Krankenhäuser in der geplanten Notfallreform besser berücksichtigt werden, so ist u.a. die Finanzierung und Vorhaltung der ambulanten Notfallversorgung sachgerecht anzupassen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Referentenentwurf...
-
- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
- Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hebammenhilfe im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz...