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41 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Gesetz gegen Digitale Gewalt"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (41)

    • Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz gegen Digitale Gewalt
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... mit einem "Gesetz gegen digitale Gewalt" Betroffene..., ...angekündigte Gesetz gegen digitale Gewalt muss des-halb..., ...Anwendungsbereiches Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte ausschließlich...
    • Angegeben von: Bayerische Akademie der Wissenschaften am 11.03.2026
    • Beschreibung: Das Problem der digitalen Gewalt und die Suche nach möglichen Lösungen auf legislativer Ebene ist von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und seit Jahren auf der regulatorischen Agenda. Wir begrüßen die Initiative des Gesetzgebers, ein Gesetz gegen digitale Gewalt herauszuarbeiten und zu verabschieden. Mit den vorgestellten Eckpunkten werden zentrale Probleme des digitalen Rechtsschutzes gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Kommunikationsplattformen adressiert. Dennoch zeigt eine von uns durchgeführte Studie Nachbesserungsbedarf auf. Im Rahmen dieser Stellungnahme wollen wir empirisch fundierte Impulse zur Weiterentwicklung der vorgestellten Eckpunkte liefern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt, dass mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erstmals eine einheitliche europaweite Regulierung aller digitalen Dienste in Kraft getreten ist. Der Schutz vor digitaler Gewalt bleibt jedoch lückenhaft. U.a. fehlen Löschungsansprüche für Betroffene, Fristen für das Tätigwerden von Diensteanbietern, eine Definition der „rechtswidrigen“ Inhalte. Der djb fordert die Schließung der Schutzlücken insbesondere im Bereich bildbasierter sexueller Gewalt und auch die Umsetzung der bereits 2023 vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt.
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Justiz - Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) Einleitung..., ...Diskussionspapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt zu positionieren..., ...Koalitionsvertrag , ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu schaffen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Internet - Gesetz gegen digitale Gewalt Berlin, 27..., ... den Titel „Gesetz gegen digitale Gewalt“ trägt, enthält...
    • Angegeben von: LinkedIn Germany GmbH am 29.08.2024
    • Beschreibung: Im Jahr 2024 beteiligte sich LinkedIn an den Diskussionen über den Vorschlag der Bundesregierung und konzentrierte sich dabei insbesondere auf mögliche Überschneidungen zwischen dem EU-Digitaldienstegesetz (DSA) und anderen EU-Rechtsvorschriften. LinkedIns Engagement gegenüber deutschen politischen Entscheidungsträgern umfasste die Teilnahme an und die Mitwirkung an von Bitkom (dem Branchenverband) organisierten Treffen, bei denen Mitgliedsunternehmen ihre Ansichten zum Gesetz austauschten.
    • Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
    • Angegeben von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: D64 kritisiert die geplante Ausweitung der Auskunftsansprüche zur Aufhebung der Anonymität. Dies gefährdet insbesondere vulnerable Gruppen wie Journalist:innen und politische Aktivist:innen. D64 fordert daher eine Beschränkung der Auskunftsansprüche auf Straftaten. Positiv bewertet D64 richterlich angeordnete Accountsperren und betont die Notwendigkeit kollektiver Rechtsverteidigung. D64 fordert auch bessere Beratungsangebote für Opfer von Hass im Netz, eine Überarbeitung der Impressumspflicht und den Schutz persönlicher Daten im Strafverfahren. Zur effektiven Strafverfolgung im digitalen Raum sollen die Digitalkompetenzen der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Neue Strafgesetze oder Datenspeicherungen sind nicht erforderlich, sondern ein gezieltes rechtsstaatliches Vorgehen.
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Neue Maßnahmen zur Beendigung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken. Außerdem sollte das Gesetz Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten.
  • Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

    Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...bmj-stellt-eckpunkte-fuer-ein-gesetz-gegen-digitale-gewaltvor/ 4. Verbindung..., ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt des Bundesministeriums...
  • Umsetzung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

    Aktiv vom 03.07.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 03.07.2024
    • Beschreibung: Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist es, den Referentenentwurf, der aus dem Eckpunktepapier des des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen soll, aus zivilgesellschaftlicher Sicht nachzubessern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums...
    • Angegeben von: Stiftung Digitale Chancen am 28.06.2024
    • Beschreibung: Einflussnahme dahingehend, das bereits im Jugendschutzgesetz, § 10a verankerte Schutzziel der persönlichen Integrität auch in die Zielsetzung des Gesetzes gegen Digitale Gewalt aufzunehmen, Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sowie Angebote zur Vermeidung oder Reduzierung von Interaktionsrisiken gesetzlich zu verankern sowie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie sie im Digital Services Act vorgesehen sind, in das Gesetz aufzunehmen.
  • Digitales Gewaltschutzgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es ist für den Zentralrat sehr wichtig, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Straftaten wie Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in den Blick nimmt, die sich immer wieder gegen Sinti und Roma und insbesondere die Opfer des Holocaust an unserer Minderheit richten. Schon einmalige rechtswidrige Taten müssen dabei die Grundlage von Accountsperren sein, denn sie bedrohen den gewaltfreien und demokratischen Diskurs im Internet. Zudem hält der Zentralrat ein Verbandsklagerecht und eine Prozessstandschaft für sehr wichtig.
    • Angegeben von: SUPERRR Lab SL gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im April 2023 veröffentlichte das BMJ ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum soll es dadurch einfacher werden, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Eckpunktepapier haben wir in unserer Stellungnahme auf folgende Punkte Bezug genommen: Eine klare Definition von digitaler Gewalt und ihren unterschiedlichen Ausprägungen ist dringend notwendig, um den Geltungsbereich des Gesetzes zu schärfen. Ein Ausbau bestehender Betreuungs- und Beratungskapazitäten für Betroffene ist der Kompetenzausweitung für digitale Überwachung und Vorratsdatenspeicherung vorzuziehen.
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt I. Vorbemerkung..., ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Dass..., ...derzeit geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Ergänzend ..., ...Strafbarkeitsschwelle beim Gesetz gegen digitale Gewalt stellt der ...
  • Bundestagswahl 2025

    Aktiv vom 15.08.2025 bis 04.02.2026

    • Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
    • Beschreibung: Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14262 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
      2. BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... werden. • Gesetz gegen digitale Gewalt: Digitale Gewalt..., ...Forschungsdatengesetz 6 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt 8 2.3 Änderungen..., ...Bundestagswahl 2025 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt Im April 2023..., ...Arbeiten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auch in der..., ...des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt, abrufbar ..., ...wurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ergeben sich..., ...effektiv. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte daher..., ...Gewalt Das Gesetz gegen digitale Gewalt stellt einen..., ... Durch das Gesetz gegen digitale Gewalt können somit...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf seiner ..., ...Game nach dem Gesetz gegen Digitale Gewalt, obwohl es ...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 14.01.2025
    • Beschreibung: Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 30.08.2024
    • Beschreibung: Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Legislaturperiode, ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) voranzubringen..., ...Ebene geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt sind es immerhin...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 03.03.2025
    • Beschreibung: Grundsätzlich ist es begrüßenswert, Opfern von digitaler Gewalt die Möglichkeit zu geben, rechtliche Ansprüche konsequent durchzusetzen. Dazu ist in manchen Fällen die Herausgabe von Daten zur Identifikation unvermeidlich. Es ist jedoch sehr wichtig, dass diese Fälle genau reguliert und geprüft werden. Aus Sicht des eco liefert der vorliegende Entwurf hier einige sinnvolle Ansätze, gerade die Voraussetzung des richterlichen Vorbehalts ist hier hervorzuheben. Dennoch gibt es einige Punkte, die nochmal genauer beleuchtet werden sollten. Besonders der Aufwand für die Wirtschaft sollte überprüft werden, da hier bisher nur mit ungefähren Zahlen gearbeitet wurde.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kern ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) bildet...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.11.2024
    • Beschreibung: Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einzurichten – etwa im Gesetz gegen digitale Gewalt oder im EU-Recht...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt, https://www.djb.de...
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