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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz gegen Digitale Gewalt"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (33)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz gegen Digitale Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... mit einem "Gesetz gegen digitale Gewalt" Betroffene..., ...angekündigte Gesetz gegen digitale Gewalt muss des-halb..., ...Anwendungsbereiches Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Justiz - Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) Einleitung..., ...Diskussionspapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt zu positionieren..., ...Koalitionsvertrag , ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu schaffen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Internet - Gesetz gegen digitale Gewalt Berlin, 27..., ... den Titel „Gesetz gegen digitale Gewalt“ trägt, enthält...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt I. Vorbemerkung..., ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Dass..., ...derzeit geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Ergänzend ..., ...Strafbarkeitsschwelle beim Gesetz gegen digitale Gewalt stellt der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist es, den Referentenentwurf, der aus dem Eckpunktepapier des des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen soll, aus zivilgesellschaftlicher Sicht nachzubessern.

    • Bereitgestellt von: Das NETTZ gGmbH am 03.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.

    • Bereitgestellt von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14262 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
      2. BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... werden. • Gesetz gegen digitale Gewalt: Digitale Gewalt..., ...Forschungsdatengesetz 6 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt 8 2.3 Änderungen..., ...Bundestagswahl 2025 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt Im April 2023..., ...Arbeiten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auch in der..., ...des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt, abrufbar ..., ...wurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ergeben sich..., ...effektiv. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte daher..., ...Gewalt Das Gesetz gegen digitale Gewalt stellt einen..., ... Durch das Gesetz gegen digitale Gewalt können somit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf seiner ..., ...Game nach dem Gesetz gegen Digitale Gewalt, obwohl es ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...bmj-stellt-eckpunkte-fuer-ein-gesetz-gegen-digitale-gewaltvor/ 4. Verbindung..., ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt des Bundesministeriums...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode, ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) voranzubringen..., ...Ebene geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt sind es immerhin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kern ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) bildet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einzurichten – etwa im Gesetz gegen digitale Gewalt oder im EU-Recht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 02.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz...
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