Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.050)
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in einem Omnibus-Verfahren. In diesem Gesetz sollen auch Folgeregelungen zum GKV-BStabG getroffen werden. Änderungsantrag 5 der Ausschussdrucksache 21(14)207 sieht neben der begrüßenswerten Neufassung des § 127 Abs. 1b einen - gänzlich neuen - § 127 Abs. 1c SGB V vor zur Wiedereinführung der Möglichkeit, Verträge über die Hilfsmittelversorgung im Wege der Ausschreibung zu schließen. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist ab- zulehnen. Dem Änderungsantrag darf seitens des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung nicht entsprochen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Der mit dem GKV-BStabG eingeführte pauschale Abschlag von 3% für jede Hilfsmittelversorgung soll nach aktueller Gesetzesfassung vom Leistungserbringer vorgenommen werden. Wir fordern, dass der Abschlag auf Kostenträgerseite vorgenommen wird. § 127 Abs. 1b SGB ist entsprechend zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centre for Planetary Health Policy am 07.10.2026
- Beschreibung: Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Des weiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des 1. KJHSRG (BR-Drs. 441/26) vorgeschlagen, §8a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zu ergänzen. Das Jugendamt soll demnach das Familiengericht auch dann anrufen müssen, wenn Erziehungsberechtigte sich weigern, geeignete und erforderliche Hilfen zu beantragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 07.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist, dass bei Ausgestaltung des Rechtsrahmens die technischen und wirtschaftlichen Hintergründe des Einsatzes von FSRU und insbesondere die Bedeutung langfristiger Planungssicherheit für Charter-Verträge berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben beschreibt den Prozess der Umschreibung von Führerscheinen von Drittstaatenangehörigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fahrerlaubnis-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt deshalb das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern. Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Medizinprodukte aus EU-Drittstaaten nur dann auf dem deutschen Markt angeboten werden können, wenn bei Grenzüberschreitung deren Übereinstimmung mit bestehenden Produktsicherheits- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften überprüft wurde. Das gilt insbesondere für die Dokumentationspflichten für angepasste Produkte wie Korrektionsbrillen nach § 9 MPDG. Die Aufhebung der Zollbefreiung für Warenimporte mit einem Wert unter 150 Euro sowie die verpflichtende Angabe der Produktkennung in den Zolldaten sollen dazu genutzt werden, Medizinprodukte zu identifizieren und zielgerichtet auf die Einhaltung spezieller Regelungen zu kontrollieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 07.10.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Beibehaltung bestehender Qualitätsanforderungen für Dieselkraftstoffe nach den geltenden europäischen Spezifikationen sowie die Berücksichtigung von Herstellerfreigaben und Verbraucherinteressen bei einer möglichen Umstellung der Referenzdieselsorte von B7 auf B10. Zudem soll sichergestellt werden, dass bei Änderungen der Kraftstoffspezifikationen oder einer Einführung von Diesel B10 als Standardsorte weiterhin eine geeignete Bestandsschutzsorte für nicht B10-taugliche Fahrzeuge verfügbar bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Ein Fokus der Strategie sollte auf der langfristigen, breit gestreuten und kontinuierlichen Aktienanlage liegen, die ein besonders geeignetes, weil ertragsstarkes Instrument der Altersvorsorge ist. Das Thema finanzielle Bildung, Geldanlage und Frühstart-Rente Teil eines Schulfachs „Wirtschaft und Finanzen“ als bundesweite Maßnahme in allen allgemeinbildenden Schulen sein. Zum Startkapital der Frühstart-Rente sollte zum „Zwecke der finanziellen Bildung fortlaufend Informationen zur Wertentwicklung“ per App oder Online-Plattform bereitgestellt werden. Außerdem empfehlen wir, das Altersvorsorgedepot, das in der privaten Altersvorsorge und in der Frühstart-Rente genutzt werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes soll so ausgestaltet werden, dass nach Trennung und Scheidung unterschiedliche, am Kindeswohl orientierte Betreuungsmodelle ermöglicht und rechtlich anerkannt werden. Die eigenverantwortliche Gestaltung der Betreuung durch die Eltern soll gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen und familiengerichtliche Verfahren sollen eine kooperative Wahrnehmung der Elternverantwortung fördern und zugleich den notwendigen Schutz von Kindern und von häuslicher Gewalt betroffenen Personen gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Kindesunterhaltsrecht soll so reformiert werden, dass unterschiedliche Betreuungsanteile beider Eltern nach Trennung und Scheidung angemessen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung des Barunterhalts, zur Anrechnung von Betreuungsleistungen und zur Aufteilung der durch zwei Haushalte entstehenden Mehrkosten sollen an verschiedene Betreuungsmodelle angepasst und mit den Regelungen des Kindschaftsrechts abgestimmt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine strukturelle und finanzielle Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich ein. Angestrebt werden insbesondere der Ausbau und die Förderung von Weiterbildungsverbünden sowie eine nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung. Der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen soll sektorenübergreifend ermöglicht und die ärztliche Weiterbildung langfristig abgesichert werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) wird eine Modernisierung zentraler Abschnitte der medizinischen Ausbildung angestrebt. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen der Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr, eine stärkere Flexibilisierung der praktischen Ausbildungsabschnitte sowie Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Studienverzögerungen. Ziel ist es, die Ausbildung praxisnäher, studierendenfreundlicher und zugleich qualitativ hochwertig zu gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie ihrer Weiterentwicklung durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ein. Im Fokus stehen insbesondere die Ausgestaltung von Leistungsgruppen, Qualitätskriterien, Kooperationsmöglichkeiten und Vorhaltefinanzierung. Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung und die Patientenversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine sektorenübergreifende und praxistaugliche Reform der Notfallversorgung ein. Angestrebt werden eine bessere Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Versorgung, bedarfsgerecht ausgestaltete integrierte Notfallstrukturen sowie eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Leistungen und Vorhaltestrukturen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: finanzpolitischer Reformvorhaben für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein. Ziel ist es, Regelungen zu vermeiden, die zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, zum Abbau von Versorgungsstrukturen oder zu einer zusätzlichen Belastung des Krankenhauspersonals führen. Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche und freiberuflich getragene Ausgestaltung eines Primärversorgungs- bzw. Primärarztsystems ein. Angestrebt werden eine bürokratiearme Patientensteuerung, der Erhalt von Therapiefreiheit und Arzt-Patienten-Verhältnis, sachgerechte Regelungen zum direkten Facharztzugang sowie eine angemessene Vergütung zusätzlicher Steuerungs-, Koordinations- und Terminvermittlungsleistungen. Zusätzliche Dokumentations- und Verwaltungslasten sollen vermieden werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine medizinisch und wirtschaftlich sachgerechte Weiterentwicklung der Ambulantisierung ein. Dies betrifft insbesondere die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V und den AOP-Katalog nach § 115b SGB V. Angestrebt werden eine kalkulationsgerechte Vergütung unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten, einheitliche Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen sowie praktikable Kooperationen zwischen Praxen und Krankenhäusern. Patientensicherheit und postoperative Versorgung sollen gewährleistet bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine anwenderfreundliche und versorgungsnahe Digitalisierung des Gesundheitswesens ein. Angestrebt werden praxistaugliche Regelungen zu elektronischer Patientenakte, E-Rezept und elektronischer Überweisung, verbindliche Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Telematikinfrastruktur sowie die Refinanzierung von Digitalisierungs- und IT-Sicherheitskosten. Zudem sollen Haftung, Schweigepflicht und Datenschutz klar geregelt und telemedizinische Leistungen sachgerecht vergütet werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und Niederlassung stärken. Angestrebt werden insbesondere Regelungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren, mehr Transparenz über Eigentums- und Beteiligungsstrukturen einschließlich eines bundesweiten MVZ-Registers sowie die Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit ärztlicher Leitungen. Zulassungs- und Nachbesetzungsrecht sowie Kooperations- und Anstellungsformen sollen bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxisgerechte Anwendung des Mutterschutzrechts auf die ärztliche Tätigkeit ein. Angestrebt werden bundeseinheitliche und fachspezifische Maßstäbe für die Gefährdungsbeurteilung medizinischer Arbeitsplätze. Individuelle Gefährdungsbeurteilungen sollen gegenüber pauschalen Beschäftigungsverboten gestärkt werden, damit eine Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen unter geeigneten Schutzmaßnahmen einschließlich einer sinnvollen Fortsetzung der ärztlichen Weiterbildung ermöglicht werden kann
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine gesetzliche finanzielle Absicherung selbstständig tätiger Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft ein. Mutterschaftsleistungen sollen auch niedergelassenen und in anderen Tätigkeitsfeldern selbstständig tätigen Ärztinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft für mindestens 14 Wochen zu unterbrechen, ohne dass hieraus eine unzureichend abgesicherte finanzielle Belastung entsteht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Wir fordern den Erhalt und die Stärkung der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) als unverzichtbare, niedrigschwellige und mehrsprachige Anlaufstelle für Zugewanderte. Wir fordern die Kürzung von knapp 4 Mio. Euro zurückzunehmen, die MBE mindestens auf dem Niveau von 2026 (77,5 Mio. Euro) zu sichern und die Förderung perspektivisch um 7,8 Mio. Euro zu erhöhen. Zudem müssen die Förderrichtlinien praxisnah angepasst und die Begrenzung der Beratung auf die ersten drei Jahre nach Einreise flexibilisiert werden. Wir fordern auch die Schaffung bzw. Absicherung ergänzender Landesförderungen, um drohende Lücken aufzufangen und Kürzungen bei bestehenden Landessprachen- und Integrationsprogrammen abzuwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 07.10.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die Ausgestaltung und Umsetzung der geplanten Finanzbildungsstrategie des Bundes. Im Mittelpunkt stehen die Verankerung finanzieller Grundbildung als eigenständiges Handlungsfeld, die stärkere Berücksichtigung der allgemeinen Weiterbildung und der Volkshochschulen sowie die Ausgestaltung entsprechender Förder- und Beteiligungsstrukturen. Zudem soll die Einbindung des Deutschen Volkshochschul-Verbands in die vorgesehenen Beteiligungsformate, insbesondere die Task Force Finanzbildung, erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Covestro Deutschland AG am 07.10.2026
- Beschreibung: Angesichts der akuten Niedrigwasserlage am Rhein 2026 und massiver wirtschaftlicher Belastungen setzt sich Covestro für Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungssicherheit und Logistikresilienz ein. Zentrale Forderungen sind die beschleunigte Umsetzung des Acht-Punkte-Plans „Niedrigwasser Rhein“, insbesondere die Abladeoptimierung am Mittel- und Niederrhein, sowie die Förderung niedrigwasseroptimierter Schiffe. Kurzfristig sind flexible Fahrzeitregelungen und eine grenzüberschreitende Abstimmung mit den Niederlanden erforderlich. Strategisch fordern wir den beschleunigten Ausbau multimodaler Infrastrukturen (Schiene, Straße, Wasserweg) sowie die Beseitigung von Sanierungsstaus (z. B. 3RX-Projekt), um industrielle Kernregionen klimaresilient anzubinden.
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- Angegeben von: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY am 07.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen eines Besuchs von Bundestagsabgeordneten wurden aus Sicht des DESY bestehende rechtliche und administrative Hemmnisse für den Technologietransfer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen dargestellt und mögliche Ansatzpunkte für das geplante Innovationsfreiheitsgesetz aufgezeigt. Konkret wurde angeregt, rechtssichere unternehmerische Handlungsspielräume für Transferaktivitäten zu schaffen, zum einen durch die Anerkennung von Transfertätigkeiten als gemeinnützigen Zweck, zum anderen durch die Übertragung von Transfertätigkeiten an Transfergesellschaften.
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- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 07.10.2026
- Beschreibung: TeleClinic setzt sich für eine praktikable und innovationsfördernde Ausgestaltung des GeDIG ein, die qualifizierte Anbieter telemedizinischer Leistungen gleichberechtigt berücksichtigt – auf allen Ebenen des digitalen Versorgungseinstiegs und über alle Zugangswege hinweg.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH am 07.10.2026
- Beschreibung: Mit 735 Zeichen: Souveräne Videokonferenz- und Kollaborationsdienste sollen im Rahmen des Deutschland-Stacks als eigenständige digitale Bausteine berücksichtigt werden. Die Vorgaben sollen markt- und technologieoffen ausgestaltet werden und sowohl SaaS-Lösungen auf in Deutschland betriebenen Infrastrukturen als auch den On-Premise-Betrieb in behördeneigenen Rechenzentren ermöglichen. Bei der Festlegung der Zulassungskriterien sollen insbesondere Datenschutz, Informationssicherheit, Interoperabilität, Portabilität, offene Schnittstellen sowie die Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten berücksichtigt werden. Dadurch soll die rechtssichere Nutzung souveräner Lösungen durch Bund, Länder und Kommunen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Kriterien gewährleistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für eine fortlaufende, anlassbezogene Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses (EU) 2023/1795 einsetzen. Dabei sollen insbesondere die Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der US-Aufsichts- und Rechtsschutzmechanismen sowie das Datenschutzniveau nach Art. 45 DSGVO bewertet werden. Änderungen bei den maßgeblichen Kontroll- und Aufsichtsstrukturen sowie relevante Entwicklungen in der US-Rechtsprechung sollen berücksichtigt werden. Werden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, soll auf eine Änderung, Aussetzung oder Aufhebung des Beschlusses hingewirkt werden. Für besonders schutzbedürftige Verwaltungskommunikation sollen vorrangig souveräne Lösungen ohne Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Open-Source-Vorrang nach § 16a EGovG soll konkretisiert werden. IT- und Cloud-Dienste sollen technologieoffen nach ihrem Beitrag zur digitalen Souveränität bewertet werden. Maßgeblich sind insbesondere Datenschutz, Informationssicherheit, offene Standards, Interoperabilität, Portabilität, Ausstiegsmöglichkeiten, Verfügbarkeit und Gesamtkosten. Cloud-Dienste auf Open-Source-Basis sollen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bei schutzbedürftigen Daten sollen zudem EWR-Verarbeitung, europäische Kontrolle und der Schutz vor Drittstaatenzugriffen berücksichtigt werden. Ziel ist eine wettbewerbliche und wirtschaftliche Beschaffung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: ING-DiBa AG am 06.10.2026
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist die politische und regulatorische Stärkung von Finanzbildung als Instrument zur Förderung finanzieller Gesundheit. Finanzbildung soll Menschen befähigen, finanzielle Chancen und Risiken besser einzuordnen und langfristig selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Hierzu fordern wir, dass bei der Entwicklung der nationalen Finanzbildungsstrategie wirkungsorientierte Ziele, geeignete Evaluierungsmechanismen sowie eine strukturierte Einbindung staatlicher, zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Akteure vorgesehen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 06.10.2026
- Beschreibung: Ziel der BSD ist, dass im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung die Pflicht der Arbeitgeber zur laufenden Führung des Verzeichnisses der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und der gleichgestellten Beschäftigten (§ 163 Abs. 1 SGB IX) erhalten bleibt und ein Einsichts- und Auskunftsrecht von Schwerbehindertenvertretung und Wahlvorstand verankert wird. Zudem sollen der Bußgeldtatbestand des § 238 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX bestehen bleiben, die elektronische Meldung der Vertrauenspersonen präzisiert, die Barrierefreiheit digitaler Verfahren in § 11 SGB III festgeschrieben, ein elektronischer Kommunikationsweg zwischen SBV und Bundesagentur für Arbeit geschaffen und der Schutz nach § 150 Abs. 2 Nr. 1a SGB III erhalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7870
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
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BT-Drs. 21/7870
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Änderung des Richtlinienvorschlags COM(2026) 616 zur Reform des EU-Emissionshandelssystems. Angestrebt werden die Einbeziehung stark abgesenkter Produktbenchmarks, insbesondere für Eisenguss, in den Quick Fix ohne Rückwirkung auf 2026 sowie eine technologie- und infrastrukturadäquate Benchmark-Methodik. Die Investitionskonditionalität soll Ausnahmen bei objektiven Umsetzungshindernissen und die Anrechnung früher Dekarbonisierungsinvestitionen vorsehen. Der lineare Reduktionsfaktor soll beibehalten, Auktionserlöse für Netzausbau und wettbewerbsfähige Strompreise eingesetzt und die Industrial Decarbonisation Bank technologieoffen ausgestaltet werden. Der Carbon-Leakage-Schutz soll durch kostenlose Zuteilung, CBAM und Strompreiskompensation über 2030 hinaus gesichert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hamburg Commercial Bank AG am 06.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist die gezielte Anpassung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012, um die Rechtssicherheit für die geordnete Verwertung von Kreditsicherheiten zu stärken.
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 06.10.2026
- Beschreibung: Der BVI setzt sich dafür ein, bei der steuerlichen Definition von Tauschkryptowerten nicht allein auf den unionsrechtlichen Kryptowertebegriff abzustellen, sondern auch dessen Anwendungsbereich einschließlich der vorgesehenen Ausnahmen zu berücksichtigen. Das soll der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen dienen. Dadurch würde sichergestellt, dass digital dargestellte Finanzinstrumente steuerlich ebenso behandelt werden, wie ihre nicht tokenisierten Pendants und eine kohärente Zuordnung der Erträge zu den jeweils einschlägigen Besteuerungstatbeständen gewährleistet bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den ersten Entwurf zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) aus April 2026. Zielsetzung des NWP ist die Präzisierung, auf welche Weise die Ziele der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur national erreicht werden sollen. Ziel der Interessenvertretung des DBVW ist es, im Rahmen der Ausgestaltung des NWP auf eine praxistaugliche, ausreichend konkretisierte und finanziell abgesicherte Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere die Belange der verbandlichen Wasserwirtschaft, die langfristige Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Maßnahmen, die Verfügbarkeit erforderlicher Flächen sowie die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche umweltrechtliche Verfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Ziel der Interessenvertretung des DBVW ist es, dass notwendige Verfahrensvereinfachungen nicht zu Lasten einer sorgfältigen wasserfachlichen Prüfung gehen und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pirelli Deutschland am 06.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Änderung der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 setzt sich Pirelli für eine praxistaugliche Vereinfachung und stärkere Digitalisierung der Reifenkennzeichnung ein. Pirelli unterstützt dabei die Positionen von Tyres Europe, dem europäischen Verband der Reifenhersteller, in dem Pirelli Mitglied ist. Ziel ist eine praxistaugliche Vereinfachung und Digitalisierung der Reifenkennzeichnung, insbesondere durch die Begrenzung zusätzlicher Informations- und Dokumentationspflichten in EPREL sowie die Vermeidung unnötiger administrativer Belastungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lebensmittelverband Deutschland am 06.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Plastiksteuer einzuführen, um damit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese Maßnahme wird von der Wirtschaft finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und ökonomisch als der falsche Weg angesehen und daher abgelehnt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 06.10.2026
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, bei Arbeitnehmern, die als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen beschäftigt werden, abweichend von Satz 1 nach § 3b Absatz 2 EStG, die Grundlohngrenze für Nachtarbeit ebenfalls mit höchstens 75 Euro anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Änderungsantrag 7 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Mast-Jägermeister SE am 06.10.2026
- Beschreibung: Mast-Jägermeister verfolgt die politische Diskussion und setzt sich für eine verhältnismäßige, evidenzbasierte, ausgewogene und zielführende Ausgestaltung möglicher fiskalpolitischer Maßnahmen ein.
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- Angegeben von: Mast-Jägermeister SE am 06.10.2026
- Beschreibung: Mast-Jägermeister setzt sich für die Beibehaltung und konsequente Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die Vermarktung und den Konsum alkoholhaltiger Getränke in Deutschland ein. Über umfassende Selbstverpflichtungen und die Förderung von Präventionsinitiativen unterstützen wir Konsumentinnen und Konsumenten darin, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Als global agierendes Familienunternehmen setzen wir uns für die Durchsetzung des EU-Binnenmarktes und die Förderung des freien globalen Handels ein.
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- Angegeben von: Dyneon GmbH am 06.10.2026
- Beschreibung: Dyneon setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte und differenzierte Regulierung von Fluorpolymeren im Rahmen des laufenden PFAS-Beschränkungsverfahrens unter der EU-Chemikalienverordnung REACH ein.
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):