Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (950)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
- Beschreibung: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderberechtig- ten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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- Angegeben von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 21.05.2026
- Beschreibung: Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich „Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in den Fokus möglicher ...
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- Angegeben von: Toyota Motor Europe NV/SA am 04.06.2025
- Beschreibung: Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG). Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aus Sicht des VDIKs zu wenig da sie ausschließlich das gewerbliche Kaufgeschäft und nicht auch das Leasinggeschäft adressiert, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht. Deshalb drängt der VDIK weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag avisierten Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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In § 7 Abs. 4 S. 2 EStG geregelte Abschreibungsmöglichkeiten von Bestandsimmobilien müssen erhalten bleiben
Aktiv vom 01.10.2024 bis 07.04.2026
- Angegeben von: Axel Springer SE am 01.10.2024
- Beschreibung: Die vom Bundesrat empfohlenen Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsimmobilien wirken als Investitionsbremse für Unternehmen und Privatpersonen, weil mit ihr die Attraktivität sinkt, in Bestandsimmobilien zu investieren. Wenn die Bestands-AfA bei 2% und die Neubau-AfA bei 5% liegt, ist das ein Anreiz für Abriss und Neubau statt Sanierung von Bestandsgebäuden. Die Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten würden damit zu einem wesentlich höheren CO2-Ausstoß im Gebäudesektor und höheren Mieten führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mehrstufige Einführung einer Quellenbesteuerung für Renteneinkünfte. Das Konzept könnte - analog zur Lohnsteuer - folgende Bestandteile umfassen: - Ermittlung, Einbehalt und Abführung der Rentenabzugsteuer an das Finanzamt durch den Rententräger + elektronische Übermittlung der „Rentensteuer“-Daten an die Finanzverwaltung - Zur Verfügungstellung von Steuerabzugsmerkmalen in einem angepassten ELStAM-Verfahren - Grundsätzliche Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung; Ausnahmen gem. § 46 EStG analog - Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung, etwa zur Geltendmachung von Krankheitskosten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Software – auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung ..., ...Schwellenwerte gem. § 7g EStG. – Eine Ausweitung unbedingter...
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Informatik als ausdrücklich freier Beruf
Aktiv vom 19.10.2025 bis 11.06.2026
- Angegeben von: Maximilian Kroker B.Sc. – Kroker Legal am 19.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anerkennung der Informatik als freier Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder § 1 Abs. 2 PartGG und damit die Erweiterung der Freiberuflichkeit auf Tätigkeiten von Informatiker:innen. Hintergrund ist die derzeitige steuerrechtliche Abgrenzung, nach der Informatiktätigkeiten als gewerblich eingestuft werden können. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll die gesellschaftlich und wirtschaftlich zentrale Rolle der Informatik angemessen abgebildet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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- Angegeben von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fälle des § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG begrüßt. Dies ist ein großer..., ...Lohnsteuerabzugsmerkmale des § 39 EStG an die Arbeitgeber. ..., ...Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe a EStG (Beiträge für den steuerfreien..., ...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) – Erläuterung, wann dieser...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bestandsübertragungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen einfacher und damit praxisgerechter ausgestaltet werden. Bestehende Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden. Außerdem könnte für den Fall der Auslagerung bestehender Zusagen auf einen Pensionsfonds eine Dotierungsmöglichkeit sinnvoll sein, die sich an der Höhe der auszulagernden Versorgungszusagen orientiert. Ferner sollte das Teilwertverfahren in ähnlicher Weise abgewandelt werden, wie dies inzwischen auch gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen Übernahme bestehender Versorgungszusagen geregelt ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA bedarf es einer Lösung aktuell bestehender grundsätzlicher Probleme durch eine gesetzgeberische Anpassung des Steuerrechts. So muss mit Blick auf die handelsbilanziellen Regelungen zu den nachträglichen Herstellungskosten ein Bewertungsvorbehalt in der Steuerbilanz eingeführt werden (vgl. Punkt B.I.). Ferner müssen energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt oder zumindest durch spezielle Abschreibungsregelungen (z. B. erhöhte Sonderabschreibungen) gefördert werden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als..., ...den in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Grundsatz der..., ...n.F. über § 5 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch für die steuerliche..., ...Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG wirkt in diesen Fällen ..., ...Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Aktiv vom 17.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.05.2026
- Beschreibung: Ein entscheidender Punkt im Standortwettbewerb ist die Steuerbelastung der Unternehmen. Dabei liegt der Fokus der Diskussion meist auf Kapitalgesellschaften. In Deutschland spielen jedoch auch Personenunternehmen eine große Rolle. Hinzu kommt, dass auch die Belastung der Arbeitnehmer aus Sicht der Unternehmen zu hoch ist. Wir setzen uns dafür ein, die Einkommensteuerbelastung über den gesamten Tarifverlauf zu senken, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, die Thesaurierungsregelung (§ 34 a EStG) breiter und einfacher anwendbar zu machen und die Körperschaftsteuer-Option (§ 1a KStG) anwendungsfreundlicher auszugestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
- Beschreibung: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ersetzung der Kombination aus Grundförderung, Geschwindigkeits- und Einkommensbonus durch eine einheitliche einkommensgestaffelte prozentuale Förderung für den Heizungstausch (Fördersätze 10 bis 80 Prozent). Jährliche Degression der Kostenhöchstgrenzen um 5 Prozent. Zweckgebundener KfW-Eigenanteilskredit für Haushalte in der höchsten Förderstufe. Bevollmächtigung von Fachbetrieben und Abtretbarkeit des Zuschussanspruchs. Nachgelagerte Einkommensprüfung im Regelverfahren. Havarie-Sofortprogramm mit Direktzahlung an Fachbetriebe. Faktor 1,5 auf die Kostenhöchstgrenzen bei fehlender Zentralheizung. Abschaffung der Effizienzhausförderung (BEG WG). Beibehaltung der Einzelmaßnahmenförderung und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Alternativ 20% nach § 35c EStG 2 Alternativ 20% nach § 35c EStG 3 KfW-Eigenanteilskredit..., ...Steuerliche Förderung (§ 35c EStG) bleibt bestehen. Haushalte..., ...steuerliche Ermäßigung nach § 35c EstG (20 Prozent der Aufwendungen..., ...Bedarf weiterhin über § 35c EStG steuerlich geltend gemacht...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erträge nach § 97 Satz 1 EStG nicht übertragbar und damit..., ...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ...zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun- gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
-
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ...zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun- gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...berücksichtigen und § 3 Nummer 11d EStG-E entsprechend anzupassen...
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- Angegeben von: Verband Betriebliche Sozialleistungen e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verband will arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse modernisieren: Sie sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung: weniger Abrechnungs- und Prüfaufwand, geringere Fehler und Entlastung für Unternehmen und Finanzverwaltung. Beschäftigte gewinnen Flexibilität, sparen Wege, können günstiger und gesünder einkaufen; zugleich werden Handel und Gastronomie vor Ort gestärkt und die Umwelt geschont.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
Aktiv vom 18.06.2024 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür, dass eine Steuergutschrift für Alleinerziehende umgesetzt wird. Denn eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat. Mit Geld verdienen, Kinder betreuen, das Familienleben managen und der alltäglichen Hausarbeit stemmen Alleinerziehende überwiegend allein, was sich in Paarfamilien sonst zwei Erwachsene teilen können. Alleinerziehende sparen im Gegensatz zu Paarfamilien nicht durch einen gemeinsamen Haushalt. Stattdessen haben sie oftmals zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung zu tragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge für eine gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Aktiv vom 24.04.2025 bis 04.06.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
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BT-Drs. 20/11522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Aktiv vom 28.06.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausgestaltung der investitionsfördernden Maßnahme als degressive Abschreibung. Mit dem Gesetzentwurf soll zudem der Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 sukzessive auf 10% im Jahr 2032 und der Thesaurierungssatz des § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG stufenweise auf 25% abgesenkt werden. Indes dürfte eine im internationalen Umfeld beobachtbare Unternehmenssteuerbelastung von 25% als angemessen angesehen werden. Das IDW regt eine umfassende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes sowie des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes an, mit dem die Gesetze systematischer sowie rechtssicherer werden und der Fortbestand von unternehmerischen Einheiten im Fall des Übergangs von betrieblichem Vermögen sichergestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/356
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Der Koalitionsvertrag ..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Zu Art. 3 Nr. 1 – Gemeinkosten...
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Attraktivere Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung schaffen
Aktiv vom 27.08.2025 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Swiss Life Deutschland Holding GmbH am 27.08.2025
- Beschreibung: Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes; Forderung nach einer echten Öffnung des Opting-Out-Modells über tariflose Bereiche hinaus, Forderung nach mind. 15 % Arbeitgeberzuschuss statt mind. 20 %. Forderung nach einer Flexibilisierung der Garantieanforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung und eine zeitnahe Dynamisierung der Förderbeträge und Einkommensgrenzen bei der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Forderung nach gesetzgeberischen Vorgaben und administrativen Anforderungen, die geringe Komplexität erzeugen und die praktische Umsetzung für Arbeitgeber, Tarifparteien und Berater erleichtern, um die bAV effektiv zu verbreiten und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umstellung der Immobilienbewertung bei Unterstützungskassen in Satz 3 der Übergangsregelung in § 52 Abs. 7 EStG-E berücksichtigt bei größeren Umbauten an alten bebauten Grundstücken, die zu einem Neubau führen, nicht eine mögliche Unkenntnis oder Trennbarkeit alter Anschaffungskosten. Die neue Bewertung weg von Einheitswerten hin zu Herstellungskosten auch bei alten Herstellungskosten, die bisher mit dem Einheitswert veranschlagt wurden, entsteht ein Bewertungssprung, der nicht mit den Kosten korrespondiert. Dies kann entsprechende Baumaßnahmen verhindern. Wir empfehlen in der Übergangsregel den bisherigen Wert (also der Einheitswert zum 31.12.2023) zuzüglich der neuen Herstellungskosten anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 12.03.2026
- Beschreibung: -Staatliche Belastungen auf das Investitionsgut „Wohnen“: Erläuterung der Ermittlung der Staatsquote und mögliche Ansätze der Absenkung der „Staatsquote“ -Förderkulisse Neubau KfW EH55: Wiederherstellung der (befristeten) Förderfähigkeit des EH55-Standards zur Realisierung bereits genehmigter Wohnungsbauprojekte und Berücksichtigung im Haushalt 2026; Fristverlängerung für bereits erteilte EH55-Förderzusagen -Finanzierungskonditionen und Rahmenbedingungen: Anpassung Sonderabschreibung nach §7b EstG zur Förderung des Neubaus; Anpassung des Mechanismus der anschaffungsnahen bzw. nachträglichen Herstellungskosten zur Förderung von Bestandssanierungen; Überarbeitung der Zinsschranke, um die steuerlich eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Zinsen zu verbessern - Stabilisierung der Bauwirtschaft
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Attraktivere Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung schaffen
Aktiv vom 27.08.2025 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Swiss Life Lebensversicherung SE am 27.08.2025
- Beschreibung: Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes; Forderung nach einer echten Öffnung des Opting-Out-Modells über tariflose Bereiche hinaus, Forderung nach mind. 15 % Arbeitgeberzuschuss statt mind. 20 %. Forderung nach einer Flexibilisierung der Garantieanforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung und eine zeitnahe Dynamisierung der Förderbeträge und Einkommensgrenzen bei der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Forderung nach gesetzgeberischen Vorgaben und administrativen Anforderungen, die geringe Komplexität erzeugen und die praktische Umsetzung für Arbeitgeber, Tarifparteien und Berater erleichtern, um die bAV effektiv zu verbreiten und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Der Staat übernimmt für Entwicklungshelfer den Großteil der Schul- und Internatskosten ihrer Kinder als steuerfreie Unterhaltsleistung (§ 3 Nr. 64 EStG), die zugleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei sind. Für im BKGG genannten Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs fehlt jedoch eine entsprechende Regelung, sodass von Spenden finanzierte Schulkosten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten. Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, schlagen wir folgende Ergänzung der SvEV vor: § 1 Abs. 15a – Vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Schul- und Internatskosten für Kinder der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG genannten Personen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter*innen und andere Finance-Profis durch Anpassung des StBerG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.07.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einnahmen-Überschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) Bilanzerstellung (für..., ...Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie die Bilanzerstellung...
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Anhebung der 10 Euro Grenze für Streuwerbeartikel
Aktiv vom 10.07.2025 bis 07.07.2026
- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
- Beschreibung: Kern des Anliegens war eine Anhebung der Grenze für Streuwerbeartikel von derzeit 10 Euro zumindest zum Inflationsausgleich auf 15 Euro, besser aber darüber hinaus auf 20 Euro. Sachzuwendungen, deren Anschaffung- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 Euro betragen, sind als Streuwerbeartikel anzusehen. Die Vorschrift des § 37b EStG, wonach Sachzuwendungen pauschal mit 30 Prozent zu versteuern sind, ist daher nicht anzuwenden. Für die Regelung, dass Sachzuwendungen, die bis zu 10 Euro kosten, als Streuwerbeartikel anzusehen sind, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich vielmehr um eine Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Az. IV C 6 -S 2297-b/14/10001), Rz. 10).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- RX Deutschland GmbH
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... PV-Anlagen, § 3 Nr. 72 EStG-E Mit dem Jahressteuergesetz..., ...modifiziert werden (§ 3 Nr. 72 EStG-E). So soll die für die..., ...i.S.d. § 3 Nr. 72 Buchst. b EStG würde damit von 15 kW (..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 10 Abs. 2c EStG-E Der..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E In § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E ist die ertragsteuerliche..., ... 4 EStG-E wird geregelt, dass für..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E die Aufwendungen des ..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E In § 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E wird geregelt, dass die..., ... übermitteln sein. § 5b EStG soll entsprechend gelten..., ...nebst Anwendung des § 5b EStG (vgl. Rn. 03.01 UmwStE)..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 10 Abs. 2c EStG-E Der..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E In § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E ist die ertragsteuerliche..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E In § 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E wird geregelt, dass die..., ... von § 5b Abs. 1 EStG schlägt der Bundesrat eine..., ...§ 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG-E) Der Bundesrat regt ..., ...4h EStG wurde durch das Gesetz ...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Bei der Ermittlung und Abführung kinderzahlbezogener Pflegeversicherungsbeiträge für beitragsabführende Stellen im Allgemeinen und Zahlstellen im Besonderen wurden im Entwurf des Pflegekompetenzgesetz – PKG im Hinblick auf die Einführung dieses Systems Anpassungen an den § 55 SGB XI und § 202 SGB V vorgenommen. Die Verbände aba, ABV und AKA halten die Regelung des § 55 Abs. 3a Satz 3 SGB XI auch im Zeitraum ab 1. Januar 2026 weiterhin für notwendig und empfehlen der Bundesregierung, den heutigen Satz 3 zu erhalten. im Gegensatz zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung in § 202 Abs. 1a SGB V wäre aus Sicht der Zahlstellen die ursprünglich im Gesetzeswortlaut vorgesehene Rolle der Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz grundsätzlich vorzugswürdig gewesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz..., ... die im Rahmen des § 81 EStG im Wege der Organleihe ...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba die Schaffung automatisierter, digitaler Verfahren für den PSVaG (§ 151d SGB VI-E). Wünschenswert wäre auch ein Anschluss von bAV-Trägern. Die Klarstellung in § 187a Abs. 1a SGB VI Klarstellung zur Intention des Gesetzgebers begrüßen wir ausdrücklich. Flankierend dazu sollte eine Änderung des § 69 Abs. 2 SGB X erfolgen, u.a. zu Reduktion von unverhältnismäßigen Aufwänden bei der Abfrage von Sterbedaten bzw. Lebensbescheinigungen. Der Lebensnachweis als digitaler Service steht nur auf tariflicher Grundlage errichteten Versorgungseinrichtungen offen und schließt zu deren Nachteil viele Einrichtungen der bAV von diesem Verfahren aus. Außerdem: AG mit Direktzusagen und Unterstützungskassen sollten am Abfrageverfahren für die Steuer-ID nach § 22a Abs. 2 EStG teilnehmen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bei der Übertragung von Versorgungsanrechten auf einen Pensionsfonds (PF) gem. § 3 Nr. 66 EStG besteht für PF das praktische Bedürfnis, auch Ratenzahlungen erbringen zu können. Dies ist bislang aufsichtsrechtlich nur über eine BaFin-Verlautbarung in einer FAQ-Liste vom 09.08.2021 flankiert. Eine explizite Verankerung in § 236 Abs. 1 VAG-E erscheint daher sinnvoll. Bei der Formulierung in der Begründung (so dass der Pensionsfonds den Versorgungsberechtigten das Recht einräumen kann, die Leistung als lebenslange Zahlung oder als Kapitalzahlung in Raten in Anspruch zu nehmen) bitten wir darum,, um ein Exklusivitätsverhältnis zu vermeiden, lebenslange Zahlung und Kapitalzahlung in Raten nicht mit einem oder zu verbinden, sondern mit einem und oder zumindest mit einem und/oder.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme behandelt insbesondere unterschiedliche Fragestellungen bei der Definition der Zinsaufwendungen, der Berechnung des steuerlichen EBITDA und die überschießenden Regelungen zu Zins- und auch EBITDA-Vorträgen, die u. E. nicht mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar sind und die ohnehin schon überschießenden Regelungen weiter verschärfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke (Paragraph 4h EStG, Paragraph 8a KStG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...aus dem Grund, dass das EStG und das KStG keine Regelung..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
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Steueränderungsgesetz 2025
Aktiv vom 17.11.2025 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderungen am Einkommensteuerrecht, insbesondere Entfernungspauschale und Gemeinnützigkeit
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einkünfte nach § 9a S. 1 Nr. 3 EStG (1954) - Sonderausgabenpauschale nach § 10 Abs. 4 EStG (2002) - Max. Sonderausgabenabzug..., ...Parteien nach § 10a Abs. 2 EStG (2000) - Lohnsteuerlicher..., ...§ 19 Abs. 1 Nr. 1a S. 3 EStG (1996 damals noch Freigrenze..., ...Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG (2001) - Pauschale häusliches..., ... Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG (1996) - Anschaffungsnahe..., ...Herstellungskosten nach § 6 Abs.1 Nr. 1a EStG (2004) - Belegschaftsrabatte..., ...Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG (2004). Wir fügen in..., ... nach § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG Wir unterstützen ausdrücklich..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG bei der Nutzung von öffentlichen..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG aufzuheben, denn sie führt..., ... 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG i. V. m. dem Bundesreisekostengesetz..., ...Euro in § 3 Nr. 26, 26a EStG ist richtig, da hierbei..., ...Pauschalversteuerung in § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Be-triebsveranstaltungen..., ...19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG bewusst dafür entschieden..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG mehr anzuwenden, führt ..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG würde nur die Ver-steuerung nach § 37b EStG in Betracht kommen. Hier..., ...Zuwendungen, die nach § 37b EStG vom Arbeitgeber für Beschäftigte...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen..., ... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E wären diese Älteren ..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...diger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 EStG-E im Lohnkonto aufzuzeichnen..., ...Aktivrente nach § 3 Nummer 21 EStG-E nach einem Zeitraum von..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG). Die gesetzlichen Vorgaben..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Der Steuerfreibetrag..., ...beispielsweise in § 3 Nr. 12 EStG entsprechen. Der Bundesrat..., ...der nach § 3 Nummer 21 EStG-E steuerfreien Einnahmen..., ...Petitum: Eine von § 3c EStG abweichende Regelung würde..., ...tigen Einnahmen nach § 3c EStG 1/3 der Werbungskosten ..., ... § 3 Nummer 21 Satz 1 EStG-E die Steuerbefreiung bereits...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Änderung steuerrechtlicher Regelungen, Bürokratieabbau, Entlastungen durch Anhebung von Pauschalen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 10 Abs. 4 EStG (2002) • Lohnsteuerlicher..., ...§ 19 Abs. 1 Nr. 1a S. 3 EStG (1996 damals noch Freigrenze..., ...Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG (2001) • Anschaffungsnahe..., ...Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG (2004) • Freibeträge im..., ...Erweiterung des § 3 Nr. 34 EStG um Leistungen nach § 20c..., ...Freibetrag des § 3 Nr. 34 EStG ist daher nicht erforderlich..., ...Freibetrag des § 3 Nr. 34 EStG angerech-net werden. Artikel 3 Nr. 3 – § 6f EStG (Neuregelung) Mit dem neuen § 6f EStG ist eine Neuregelung zur..., ... Im neuen § 6f Abs. 3 EStG wird anscheinend zudem ..., ...Einnahmen nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) in § 41 Abs. 1 Satz 4 EStG ist als technische Folgeänderung..., ...Aktivrente auf § 3c Abs. 1 EStG und schließt damit den ..., ... 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG, Arbeitgeberleistungen ..., ... 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG sowie steuerfreie Reisekosten..., ... Artikel 4 Nr. 1 – § 3b EStG Mit der Neuformulierung in § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG zur Berechnung von steuerfreien..., .... 2 – § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG Mit der Änderung im § 9 Abs, 4 Satz 3 EStG soll das Kriterium „dauerhaft..., ...– § 41b und Nr. 2 § 41c EStG Mit den Anpassungen ...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 1 Satz 3 Nummer 6 EStG, nach der der Bezug von..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG Es besteht eine mögliche..., ... 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG. Die im Steuerrecht bisher..., ...wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Inflationsbedingt ..., ...der Betrag in § 37 Abs. 5 EStG auf mindestens 1.000 Euro..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Die Anhebung der Grenze..., ...§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fordert empfängerbezogene..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in eine objektbezogene ..., ... nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG darstellen und zugleich..., ... Zuwendenden nach § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen..., ...nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) anhängig (2 BvL 3/21),..., ... 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG. Die im Steuerrecht bisher..., ...wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Inflationsbedingt ..., ...§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fordert empfängerbezogene..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in eine objektbezogene ..., ... nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG darstellen und zugleich..., ... Zuwendenden nach § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen..., ...nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) anhängig (Az. 2 BvL 3/...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...da sie über § 82 Abs. 2 EStG ebenfalls Verträge mit ..., ...Streichung des § 82 Absatz 5 EStG sehen wir als negativ an..., ...Verwendung in § 92 Abs. 3 S. 2 EStG von 1 % auf 1,5 % angehoben..., ...Nummer 6: Änderung von § 84 EStG Wir befürworten die Einführung..., ...beitragsproportionalen Grundzulage nach § 84 EStG und die Abschaffung der..., ...Änderung von § 85 Absatz 1 EStG Die Änderung von § 85 Absatz 1 EStG zu einer beitragsproportionalen..., ...Geringverdiener der nach § 79 EStG Zulageberechtigten steuerfrei..., ...werden. Dies könnte in § 3 EStG unter den steuerfreien ...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuer- freistellung..., ... Ar- beit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen..., ...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn der..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG unabhängig davon anwendbar..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG-E führt der Bezug von ausländischen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Danach ist § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der aktuellen Fassung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollte im Anwendungsbereich..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ent-sprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., .... 2 Satz 1 Nr. 8 Satz 2 EStG-E). Die Entwurfsbegründung..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 14 und 17..., ...Keine Ausweitung des § 50d EStG um die in Abs. 15 genannten..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Aufnahme Dienstradleasing ins Einkommensteuergesetz und Entfristung
Aktiv vom 17.06.2025 bis 15.06.2026
- Angegeben von: JobRad GmbH am 17.06.2025
- Beschreibung: Die Besteuerung der Entgeltumwandlung beim Dienstradleasing soll in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Zudem soll die Befristung der Regelungen zum Dienstradleasing durch Entgeltumwandlung und Gehaltsextra bis Ende 2030 aufgehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Einkommensteuergesetz (EStG) festgeschrieben und laufen..., ...gelten die im § 3 Nr. 37 EStG gesetzten Regelungen zum..., ...Verstetigung der DRL-Regelungen im EStG aussehen kann Wir erlauben..., ...: § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird um einen zweiten Halbsatz..., ... § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG wird gestrichen (Befristung...