Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (199)
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Bei den vorgesehenen Testungen in Pflegeeinrichtungen mit In-vitro-Diagnostika durch Pflegefachpersonen fordert der bpa eine Vergütung für die Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem SGB IX. Die Kürzung der Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI um 100 %, wenn die Pflegeeinrichtung keine Jahresabrechnung ggü. der zuständigen Pflegekasse vorlegt, lehnt der bpa ab. Bei Kooperationsverträgen zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim darf es nach Auffassung des bpa zur Direktübermittlung der Verordnungen keine einseitige Absprache zwischen Apotheke und Arzt ohne vorherige Zustimmung der Pflegeeinrichtung geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegekompetenzgesetz
Aktiv vom 27.09.2024 bis 28.03.2025
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 27.09.2024
- Beschreibung: Ziel ist es darauf hinzuwirken, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Flexibilisierung von bestimmten Pflegeleistungen auch tatsächlich zu einer Verbesserung für die pflegebedürftigen Menschen führt. Angesichts der derzeit hohen Umsetzungsherausforderungen und aufwändiger Vertragsregularien werden diese Regelungen weder den Anforderungen der Pflegebedürftigen noch denen der Kranken- und Pflegekassen gerecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 27.09.2024 bis 28.03.2025
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 27.09.2024
- Beschreibung: Die vom Gesetzgeber angestrebte Verschiebung der Kosten für die Pflegeassistenzausbildung auf die Beitragszahlenden der Kranken- und Pflegeversicherung wird abgelehnt. Der vdek setzt sich für mehr Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Ausgaben des Landesausbildungsfonds für die Kranken- und Pflegekassen sowie die Vergabe der lebenslangen Beschäftigtennummer mit der Berufserlaubnis ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 16.08.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt ausdrücklich, dass das Gesundheitswesen insgesamt diverser, inklusiver und barrierefrei aufgestellt werden soll. Um dies erfolgreich umzusetzen, bedarf es jedoch einer ausreichendenden Finanzierung der Leistungen, der strukturellen Sicherstellung genügender Versorgungskapazitäten, u.a. durch attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie umfassender gesetzlicher und untergesetzlicher Maßnahmen zur Personalsicherung, sowie eine Gewährleistung der praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit. Darüber hinaus ist eine umfassende Einbindung der Verbände der Leistungserbringer in alle Umsetzungsschritte der relevanten Maßnahmen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Förderung der Transformation des deutschen Gesundheitswesens hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Förderung der Transformation des deutschen Gesundheitswesens hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Centre for Planetary Health Policy am 28.06.2024
- Beschreibung: Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie im SGB V beschrieben sind, sollten stärker mit Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit abgeglichen werden, etwa in Bezug auf Ernährungsberatung, die sowohl auf gesundheitliche Vorteile als auch auf die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks abzielen sollte. Auch die Schaffung gesunder Lebensumgebungen als Ziel des SGB XI (Pflegeversicherung) kann in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen große positive Nebeneffekte erzielen. Präventive und rehabilitative Maßnahmen und Programme auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs sollten wo immer möglich Co-Benefits zwischen Gesundheitsförderung und Umweltschutz erzielen, indem sie mit klar definierten Anforderungen hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit verknüpft werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention fehlt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Suizidprophylaxe. Dazu zählen kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung G-BA mit Stärkung der Interessenvertretung Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften, Ermöglichung digit. Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung MVZ durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambul. Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digita Info- und Vergleichsangebot für GKV- Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus PKV in die Familienversicherung der GKV,
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit der Regelung des § 55 Absatz 3c SGB XI, mit dem ein digitales Anfrageverfahren zwischen den beitragsabführenden Stellen, Pflegekassen und Zahlstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als antwortende Instanz geschaffen werden soll, regt die aba zwei Änderungen an: Abfragen kurz vor dem Beginn des Versorgungsbezugs müssen möglich sein. Der im Entwurf vorgesehene Zusatz „nicht in einem Zeitraum in der Zukunft“ soll gestrichen werden. Außerdem sollte besser klargestellt werden, dass ohne gegenteilige Indizien beitragsabführende Zahlstellen nicht nur den Angaben des BZSt, sondern auch aus ihren verwaltungstechnischen Systemen vertrauen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Genehmigungsverfahren - Gemeinsame Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a Abs. 8 SGB XI und das Arbeitgebermeldeverfahren nach § 28a Abs. 13 SGB IV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: 1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege) 2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen 3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten 5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform 6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen 7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege 8. Lockerung von Fachkraftquoten 9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der vdek hat Vorschläge erarbeitet, mit denen Verwaltungs- und Bürokratieaufwände im Gesundheitswesen abgebaut werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Sieben Forderungen für bessere Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege
Aktiv vom 07.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Es wird ein Beitrag zur aktuellen pflegepolitischen Diskussion geliefert. Hierbei greift der VKAD auf die Erfahrungen seiner 1172 Mitglieder zurück. Auf bundespolitischer Ebene sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die Träger in der Langzeitpflegenachhaltig in die Lage versetzen, für gute Pflege zu sorgen und diese aufrecht zu erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.05.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten, auch bereits im Rahmen der Pflegeausbildung. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege. Die DKG wird im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen versuchen, die krankenhauskonforme Umsetzung der Heilkundeübertragung sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Familienunternehmen beschäftigten knapp 60 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland. Für sie entstehen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge erhebliche Kostenbelastungen. Um die Kostendynamik zu bremsen, ist eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich. Positiv wird die Zusage früherer Regierungen gewertet, dass die Sozialversicherungsbeiträge 40 Prozent nicht übersteigen sollten. Inzwischen liegen sie deutlich darüber. Der Gesetzgeber sollte die Sozialbeiträge zumindest auf dem bisherigen Niveau stabilisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Aktiv vom 16.12.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.07.2025
- Beschreibung: - Kompetenzstärkung der Heilerziehungspflegenden - unbefristete Weitergewährung des Pflegegeldes beim Krankenhausaufenthalt - dauerhafte Beitragsreduzierung zur Pflegeversicherung für Eltern von Menschen mit Behinderung - Verbesserung der Beratungsstruktur in der Pflegeversicherung durch konkrete Begleitung und praktische Unterstützung der Versicherten - Schaffung einer Umwandlungsmöglichkeit des Budgets für Tages- und Nachtpflege zur Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anpassung des § 120 SGB XI (ambulante Pflegeverträge) dahingehend, dass eine Kündigungsfrist für die Dienste gegenüber den Pflegebedürftigen eingeführt wird
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zukunftsweisende Modelle der Primärversorgung müssen interprofessionell, kooperativ und koordinierend ausgerichtet sein und neben gesundheitlicher Versorgung auch Prävention, Gesundheitsförderung, soziale Beratung und sozialräumliche Angebote vorhalten. Die Verbände der BAGFW weisen zudem darauf hin, dass die darin vorgesehenen Regelungsvorschläge mit den Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet wurden, zusammen gedacht und erste Maßnahmen bereits mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Weiterentwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Dieses Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die Entwicklung von Quartieren zu fördern, indem soziale, kulturelle und infrastrukturelle Aspekte gestärkt und besser integriert werden. Ziel ist es, lebenswerte, inklusive und nachhaltige Stadtteile zu schaffen. U.a. durch: - Entwicklung von Strukturen und Steuerungsmodellen, die eine zukunftsgerichtete pflegerische Versorgung von Menschen mit allen Unterstützungsbedarfen im Quartier durch eine Verzahnung von fallspezifischem Case Management und fallunspezifischer Beziehungsarbeit ermöglichen. - Unterstützung von Projekten, die soziale Kohäsion und lokale Gemeinschaften stärken - Implementierung barrierefreier Zugänge in allen öffentlichen und privaten Gebäuden und Einrichtungen, Förderung des inklusiven Wohnens.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegeberuf attraktiver gestalten - Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Aktiv vom 30.09.2025 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfs ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Rolle der Pflegefachpersonen zu stärken. Der vdek begrüßt, dass damit der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Fachkunde der Mitarbeitenden besser genutzt werden soll. Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzt:innen ist hilfreich für einen möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die angemessene Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Kompetenzen der Profession Pflege und Abbildung im LeistungsrechtReferentenentwurf im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG), bei dem bislang der Referentenentwurf des BMG vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa fordert eine qualifizierte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer in der Pflege im G-BA. Die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert auszubauen, wird begrüßt. Der bpa fordert die Einbeziehung und Berücksichtigung der Pflege sowie eine regelhafte und nachhaltige Refinanzierung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen. Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu etablieren, die eine auf Planung beruhende Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur zum Ziel hat, wird entschieden wird entschieden abgelehnt. Der damit angestrebte Wegfall des Kontrahierungszwangs gefährdet eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken -
BT-Drs. 20/3272
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Leistungsbezogene Vergütung der medizinischen Behandlungspflege statt Pauschalen - Die medizinische Behandlungspflege in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege der Finanzzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterstellen
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes: Im Rahmen der Neueinführung des § 15a SGB V-neu muss klargestellt werden, dass mit dieser Regelung kein allumfassender Pflegefachkraftvorbehalt vorgegeben wird, sondern dass auch weiterhin Grundpflege und einfachste Behandlungspflege in Wohnformen der Eingliederungshilfe durch Heilerziehungspflegende und pädagogisches Personal durchgeführt werden darf. Änderung des § 45a, § 45g SGB XI-neu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Ziele des PKG zur Stärkung der Handlungsautonomien der professionellen Pflege und zur strukturellen Weiterentwicklung der SPV werden vom AOK-Bundesverband begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen wirken aber in der Gesamtschau wenig stringent, kaum verständlich und sind missverständlich formuliert. Umsetzungsfragen für die Regelversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung müssen noch geklärt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Weiterentwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen
Aktiv vom 18.07.2024 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Evidia GmbH
- LifeLink Medical GmbH
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GDNG wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Daten für eine verbesserte und qualitätsgesicherte Versorgung verfügbar zu machen. Insbesondere die zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsdaten durch Arzneimittel-Hersteller, für die sich Pharma Deutschland stark macht, sind positiv zu bewerten. Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) im Rahmen der Arzneimittel- und DiGA-Versorgung allgemein zugänglich zu machen, eröffnet dabei die Chance, bestehende Datenungleichgewichte innerhalb der Vertragspartner der Selbstverwaltung aufzulösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich müssen sämtliche Prozesse zur Meldung von Krankenversicherungsbeiträgen im Interesse von Bürokratieabbau digital und praxistauglich ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Pflegekräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Kompetenzen erhalten. Dazu sollen auf Basis von Erfahrungen, u.a. in Modellprojekten, gesetzliche Regelungen festgelegt werden - dazu bringt sich die Diakonie Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist die Einführung einer umfassenden Nationalen Suizidpräventionsstrategie in Deutschland sowie die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes. Wir setzen uns für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ein, das auch die Option des assistierten Suizids umfasst. Besonders wichtig ist uns dabei, dass dies durch ein umfassendes Schutzkonzept begleitet wird, das sicherstellt, dass Menschen in Krisensituationen die notwendige Unterstützung erhalten. Daher fordern wir verbindliche Regelungen sowohl zur Suizidprävention als auch zum assistierten Suizid, um den Schutz für Betroffene in Krisen zu gewährleisten und gleichzeitig ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Suizidprävention stärken -
BT-Drs. 20/1121
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):