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- Registernummer: R004257
- Ersteintrag: 20.04.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Zweigertstraße 5045130 EssenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49201354001
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E-Mail-Adressen:
- info@bad-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Jägerstraße 6010117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +493027877303
- E-Mail-Adresse: hauptstadtbuero@bad-ev.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2410.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Sebastian Froese
- Andrea Kapp
- Andreas Ditter
- Kathrin Mangold
- Wolfgang Voßkamp
- Michael Greiner
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.265 Mitglieder am 13.06.2025, davon:
- 557 natürliche Personen
- 708 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Pflege; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung als Berufsverband und Leistungserbringerverband im Bereich der privaten Pflege, d.h. Interessenvertretung von ambulanten teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen (nach dem SGB XI und dem SGB V) in privater Trägerschaft, werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien (insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit) sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit in der Pflege, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Fachkräftemangel in der Pflege, die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen und ausreichender Leistungsansprüche von pflegebedürftigen Versicherten im Bereich des SGB XI und SGB V. Darüber hinaus werden im Zusammenhang von Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Soweit das Bundesministerium für Gesundheit aktuelle Entwicklungen und Probleme der Pflege-Branche diskutieren möchte, beteiligt sich der bad e.V. an diesen Gesprächen. Es erfolgt ein Austausch insbesondere mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Planung und Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich der Pflege. Außerdem werden Eingaben zu Problemen von privaten Pflegeeinrichtungen in der Praxis sowie Empfehlungen zu dem aus verbandlicher Sicht bestehenden Handlungsbedarf im Bereich der Pflege, z.B. im Rahmen einer "Pflegereform", gemacht.
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Reform des SGB XI und des SGB V, Verbesserungen im Leistungsrecht und für Pflegeeinrichtungen
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Beschreibung:
1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege) 2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen 3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten 5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform 6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen 7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege 8. Lockerung von Fachkraftquoten 9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflegeberufen und Familie
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Beschreibung:
Der bad e.V. fordert eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflegeberufen und Familie durch Einführung rechtsverbindlicher Kinderbetreuungsansprüche auch zu Schichtdienstzeiten.
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erleichterung und Beschleunigung der Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte
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Beschreibung:
Der bad e.V. fordert die Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte zu erleichtern und zu beschleunigen, so dass über Anträge auf Migration zur Ausübung eines Pflegeberufs in Deutschland und über Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Bereich der Pflege jeweils spätestens 4 Wochen nach Antragsstellung entschieden wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung einer branchenspezifischen Minijob-Verdienstgrenze für Pflegekräfte mit Orientierung an den Pflege-Mindestlöhnen
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Beschreibung:
Bislang orientiert sich die Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter ("Minijobber") am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und wird entsprechend dessen Erhöhungen ebenfalls angehoben. Zukünftig sollen Erhöhungen der Pflegemindestlöhne gemäß der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungsverordnung ebenfalls eine Erhöhung der o.g. Verdienstgrenze zur Folge haben, jedoch nur für diejenigen Arbeitskräfte, die unter die Pflege-Mindestlöhne fallen. So soll verhindert werden, dass Pflegekräfte ihre Arbeitsstunden verringern müssen, um die Verdienstgrenze weiterhin einzuhalten, wenn die Pflegemindestlöhne steigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI ändern - Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen 2 Tage vorher
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Beschreibung:
§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI sieht eine Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen am Vortag vor. Zukünftig soll eine Ankündigung 2 Tage vor der Prüfung erfolgen, so wie es im wissenschaftlichen Abschlussbericht vorgesehen wurde, der das neue Prüfsystem für die ambulante Pflege entwickelt hat. Die Gesetzesänderung soll insofern lediglich die Umsetzung der Empfehlung der Wissenschaft ermöglichen, ohne dass der veraltete Gesetzestext, der sich auf das alte Prüfsystem bezog, dem entgegensteht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung durch Erstattung versicherungsfremder Leistungen
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Beschreibung:
Der angespannten finanziellen Lage der Sozialen Pflegeversicherung soll Rechnung getragen werden, indem sie entlastet wird. Hierzu sollen ihr pandemiebedingte Kosten, die sie während der Corona-Pandemie zu tragen hatte, aus Mitteln des Bundeshaushalts erstattet werden: Ferner sollen Kosten für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft aus Mitteln des Bundeshaushalts und nicht mehr aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung bestritten werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gewährung von "Hilfe zur Pflege" beschleunigen
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Beschreibung:
Zur Abmilderung der Härten langer Bearbeitungszeiten für Antragsverfahren auf Gewährung von "Hilfe zur Pflege" nach § 63 SGB XII, sollen Sozialämter gesetzlich verpflichtet werden, kurz nach Vorliegen aller Antragsunterlagen eine vorläufige Kostendeckungszusage an die leistungserbringenden Pflegeeinrichtungen zu erteilen, wenn eine unverzügliche Bearbeitung und Bescheidung des Antrags innerhalb von 3 Wochen nicht möglich ist, um die angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ohne wirtschaftliche Risiken beim Leistungserbringer zu verursachen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der ambulanten Pflege
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Beschreibung:
Analog der Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile, wie es das SGB XI in der stationären Pflege vorsieht, soll die Soziale Pflegeversicherung auch In der ambulanten pflegerischen Versorgung eine Entlastung der Versicherten einführen, so dass ambulante Versorgungs-Settings (z.B. in ambulant betreuten Senioren-WGs) zukünftig nicht mehr wirtschaftlich unattraktiver sein können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verlässlichkeit für die Digitalisierung der Pflege
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Beschreibung:
Bis Ende 2025 sollen Standards/ Leitfäden für die Digitalisierung entwickelt werden. Bis Anfang 2026 muss die Digitalisierung in der Pflege messbar verbessert werden, mit einem klaren nationalen Strategieplan. Neue Berufsfelder an der Schnittstelle von Pflege & Technik sind zu schaffen, Digitalkompetenzen in der Aus- und Weiterbildung verbindlich zu verankern. Die Refinanzierung gesetzlicher Regelungen muss sowohl Investitionen als auch Betriebskosten und IT-Ressourcen abdecken. Die gezielten Einsparungen durch Digitalisierung müssen den Pflegeeinrichtungen zugutekommen. Investitionen in Infrastruktur und Innovation müssen durch einen eigenen Fonds für Digitalisierung und Innovation in der Pflege ermöglicht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung der HKP-Richtlinie, Anpassung von Einreichungsfristen an neue Postlaufzeiten
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Beschreibung:
Die gemäß Postrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Regelung, dass Briefe erst nach 3 bis 4 Werktagen den Empfänger erreichen, muss eine Änderung von § 6 der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Folge haben und die Frist für die Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege entsprechend verlängern, die bislang einen Zugang innerhalb von 3 Tagen vorsieht..
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
2.560.001 bis 2.570.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23