Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Reform des SGB XI und des SGB V, Verbesserungen im Leistungsrecht und für Pflegeeinrichtungen

Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257) am 24.06.2024

Beschreibung:
1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege) 2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen 3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten 5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform 6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen 7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege 8. Lockerung von Fachkraftquoten 9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern