Regelungsvorhaben
§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI ändern - Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen 2 Tage vorher
Aktiv vom 30.06.2025 bis 14.09.2026
Angegeben von:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. (R004257)
am
30.06.2025
Beschreibung:
§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI sieht eine Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen am Vortag vor. Zukünftig soll eine Ankündigung 2 Tage vor der Prüfung erfolgen, so wie es im wissenschaftlichen Abschlussbericht vorgesehen wurde, der das neue Prüfsystem für die ambulante Pflege entwickelt hat. Die Gesetzesänderung soll insofern lediglich die Umsetzung der Empfehlung der Wissenschaft ermöglichen, ohne dass der veraltete Gesetzestext, der sich auf das alte Prüfsystem bezog, dem entgegensteht.
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]