Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (239)
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der anstehenden Verständigung auf eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sollte gewährleistet werden, dass auch weiterhin zusätzliche strukturierte elektronische Rechnungsformate (v.a. EDIFACT VDA 4938 Global Invoice), die in der Praxis etabliert sind und sich bewährt haben, in der EU anerkannt werden und dauerhaft Verwendung finden können. Die Verschärfung der Anforderungen an eine eRechnung im europäischen Recht auch gegenüber dem europäischen Richtlinienvorschlag (COM (2022) 701 final (MwStSystRL-E) vom 8. Dezember 2022) ist aus Sicht des VDA nicht nachvollziehbar.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband Pressegroßhandel e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Presse-Erzeugnisse trägt dazu bei, dass Zeitungen und Zeitschriften für die Bürger*innen erschwinglich bleiben. Die Mehrwertsteuer-Anpassung ist im Vergleich zu den bisher diskutierten Modellen der Presseförderung weniger komplex, neutral und gattungsübergreifend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung zielt auf die Wiedereinführung einer Ausnahmeregelung für die Umsatzsteuerpflicht für Schülergenossenschaften bzw. alle Schülerfirmen in öffentlich-rechtlicher oder kirchlicher Trägerschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Unverpackt e.V. - Verband der Unverpacktläden am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist die steuerliche Begünstigung ökologisch vorteilhafter Konsumformen durch den Entfall der Mehrwertsteuer auf lose bzw. unverpackte Produkte sowie auf Waren, die in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die Maßnahme soll einen Anreiz für umweltfreundliches Verbraucherverhalten schaffen, Verpackungsabfälle reduzieren und zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen beitragen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom fordert die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Digitalisierung voranzutreiben. Dazu sollen bestehende Standards wie die CEN-Norm EN 16931 gestärkt und ein koordinierter Stufenplan umgesetzt werden, der zunächst den Rechnungsaustausch und anschließend das Steuer-Reporting einführt. Bitkom lehnt eine Staffelung nach Umsatz oder Unternehmensgröße ab und betont die Notwendigkeit, die Infrastruktur resilient und sicher zu gestalten sowie kleine und mittlere Unternehmen durch Transparenz, Anreize und Fördermaßnahmen zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10410
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396 -
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BT-Drs. 20/10410
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen abgesenkt wird. Um die Reparatur von Geräten zu fördern, müssen die richtigen Anreize gesetzt werden. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen wäre ein solcher Anreiz. Auf Basis der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wäre dies für Haushaltsgeräte bereits heute möglich. Die Bundesregierung sollte sich zudem dafür einsetzen, dass Senkungen der Mehrwertsteuer insb. auch für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops möglich werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der ZKL-Arbeitsgruppe mit für eine Gesetzesänderung zur Mehrwertsteuer auf Fleisch ein. Die eingenommenen Gelder sollen für den Umbau der Tierställe verwendet werden. Wünschenswert wäre auch, wenn die Gelder in Monitoringsysteme zur Tierbeobachtung fließen können. Bei einer Steuererhöhung muss aber auch gewährleistet sein, dass an anderer Stelle (z. B. bei Obst und Gemüse) Steuern gesenkt werden, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gebr. Heinemann SE & Co. KG am 20.06.2024
- Beschreibung: Herstellen langfristiger Planungs- & Investitionssicherheit für Flughäfen und den Einzelhandel durch gesetzliche Klarstellung des bewährten Nachweisverfahrens zum umsatzsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen bei Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Booking.com B.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Online-Buchungsplattformen eine Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer an die Finanzbehörden auferlegt werden, und zwar auch dann, wenn die vermittelte Dienstleistung gar nicht steuerpflichtig ist. Weil das vorgeschlagene Deemed Supplier Regime zu Preiserhöhung im Tourismussektor insgesamt, zur Benachteiligung des Vertriebskanals “Online-Plattform”, zur Wettbewerbsverzerrung und zur Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien der Mehrwertsteuerneutralität führt, zudem schon nach dem Mehrwerststeuertransparenzgesetz (beruhend auf der EU-DAC7-Richtlinie) schon umfangreiche Berichtspflichten bestehen, halten wir den Legislativvorschlag für nicht sachgerecht. Wir setzen uns insofern für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Richtlinie ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleist.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
- Beschreibung: Bis zum 31.12.2023 galt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Höhe von 7% (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken). Der DEHOGA spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Mehrwertsteuergleichstellung für pflanzliche Milch- Fleisch und Fischalternativen
Aktiv vom 11.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: BALPro setzt sich für eine faire steuerliche Behandlung pflanzlicher Milchalternativen ein. Während Kuhmilch in Deutschland dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % unterliegt, werden pflanzliche Alternativen weiterhin mit 19 % besteuert. Da beide Produkte als Grundnahrungsmittel betrachtet werden sollten, fordern wir eine Anpassung des Umsatzsteuergesetzes, um pflanzliche Milchalternativen auf den ermäßigten Steuersatz abzusenken. Diese Angleichung soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024, das im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen liegt, erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland am 05.06.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Umsatzsteuer auf 7 % für Friseurdienstleistungen um insbesondere im personalintensiven Friseurhandwerk die Wettbewerbsfähig zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas und Wärme
Aktiv vom 03.06.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 03.06.2024
- Beschreibung: Durch die Möglichkeit, das Zeitscheibenmodell, das Stichtagsprinzip sowie das Hybridmodell anzuwenden, entsprachen sich die Abrechnungszeiträume nicht und wurden Verbraucher und Verbraucherinnen unterschiedlich mit Umsatzsteuer belastet. Übertragen auf die Wohnungswirtschaft ergaben sich erhebliche Abrechnungsschwierigkeiten mit Blick auf die Nebenkostenabrechnungen. Ziel war eine einheitliche Anwendung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
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BT-Drs. 20/3530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Back-on-Track Germany e.V. am 03.05.2024
- Beschreibung: Bisher sind im internationalen Verkehr die Tickets für Flugreisen als mit Abstand klimaschädlichste Reiseoption von der Mehrwertsteuer befreit, während Zugreisen als mit Abstand klimafreundlichste Reiseoption mit 7% Mehrwertsteuer belegt sind. Diese Ungleichbehandlung möchten wir aufheben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
- Beschreibung: Mehrwertsteuer für Bewirtungsleistungen senken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 12.02.2026
- Beschreibung: Positionierung zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses durch ein geplantes BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 05.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Umsatzsteuerbefreiung von Unternehmen bei unentgeltlichen Spenden von Konsumgütern, sodass kein steuerlicher Mehraufwand besteht, wenn Güter gespendet statt vernichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Das Ziel besteht darin, das Verrechnungssystem gemäß den EU-Vorgaben sowie entsprechend der in den EU-Nachbarstaaten üblichen Praxis auch in Deutschland einzuführen. Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer Erleichterungen zu gewähren. Dies bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht unmittelbar bei der Einfuhr der Waren fällig wird, sondern erst im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu entrichten ist. Das Verrechnungsmodell würde insbesondere für Logistikzentren sowie für Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen neue Anreize schaffen, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Die Fraport AG setzt sich daher für die Umsetzung dieses Modells ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Sicherstellung der weiterhin zulässigen Nutzung alternativer Ausfuhrnachweise (Scan-Verfahren) im Rahmen des umsatzsteuerfreien Verkaufs im Sicherheitsbereich von Flughäfen gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Fraport AG sowie den Einzelhandel an den Flughäfen zu gewährleisten. Idealerweise sollte dies durch Anpassungen im UStAE und gegebenenfalls im UStG erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure,die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden,deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten,sich hierzulande anzusiedeln.Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.(ZDS)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 27.02.2025
- Beschreibung: Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Reform Einfuhrumsatzsteuer
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
- Beschreibung: Eine geplante untergesetzliche Nichtbeastandungsregelung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, wenn der leistende Unternehmer seine Leistungen nach vereinnahmten Entgelten versteuert, soll in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers GZ III C 2 - S 7300/20/10002 :001; DOK 2024/0275489
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 12.02.2025
- Beschreibung: Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Einheitliche Umsatzsteuer von 7% für Speisen in der Gastronomie
Aktiv vom 18.12.2024 bis 11.03.2026
- Angegeben von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2024
- Beschreibung: In der Gastronomie soll wieder eine einheitliche Umsatzsteuer von 7% auf alle Speisen eingeführt werden. Dies stärkt den gastronomischen Sektor insgesamt, fördert die wirtschaftliche Rentabilität aller Restaurants gleichermaßen und trägt dazu bei, dass die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung des Umsatzsteuergesetzes
Aktiv vom 17.12.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Vonovia SE am 17.12.2024
- Beschreibung: Anpassungen bei der Umsatzsteuerregelung für Mieterstromprojekte und PV-Anlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG
Aktiv vom 21.11.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Aktiv vom 27.09.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Angedachte Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers
Aktiv vom 17.09.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
Aktiv vom 23.07.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
- Beschreibung: Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für dieses Vorhaben ist die Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Entwurf des BMF-Schreibens zu einer Reihe von Fragen aus der Anwendungspraxis Stellung genommen wird, u. a. im Hinblick auf das Recht zum Vorsteuerabzug und den Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Das IDW regt an, einige Klarstellungen vorzunehmen. Dies betrifft u.a. die Ausführungen im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den Rechnungsformaten, zum Umfang und der Übermittlung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):