Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (145)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der ..., ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der Verwahrstelle..., ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Option zur Erstellung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses gesetzlich im HGB verankern, um Angleichung von Einzel- und Konzernabschluss zu ermöglichen und europäisches Level-Playing Field zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
- Beschreibung: 1.) Berücksichtigung von geltendem EU-Recht bei Aufsichts- und Untersuchungsbefugnissen gegenüber CCPs 2.) Angleichung von Bußgeldtatbeständen an bereits bestehende Aufsichtsmaßnahmen 3.) Wiederverwendung von Wertpapiersicherheiten aus Wertpapierpensionsgeschäften durch Spezial-Sondervermögen 4.) Berechnungspraxis von verwalteten Vermögenswerten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 08.07.2025
- Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) werden Vorschläge unterbreitet, durch die Anleger besser in die Lage versetzen sollen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen. Dies gelingt durch die Einführung von drei leicht verständlichen Produktkategorien, passgenaue Informationen, die den Bedürfnissen der Anleger entsprechen, und den Verzicht auf eine Nachhaltigkeitsskala. Da die SFDR mit anderen Regulierungen u.a. durch Verweise inhaltlich korrespondiert, setzen wir uns für eine ganzheitliche Überprüfung in Form einer Omnibus-Initiative zur Anpassung entsprechender Regulierungen zu Nachhaltigkeit im Kundenanlagegeschäft (u.a. MiFID, PRIIPS-VO, Prospekt-VO) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich der BDEW anschließt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Derzeit gibt es bspw. unterschiedliche Definitionen von offenen und geschlossenen Fonds im (Investoren-)Aufsichtsrecht und Steuerrecht. Dies ist für Investitionen in Deutschland hinderlich und sollte durch einen Gleichlauf der Definitionen geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: RWE am 28.06.2024
- Beschreibung: Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich RWE anschließt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nicht den Regelungen des KAGB unterliegen. Ebenfalls...
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- Angegeben von: Union Asset Management Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche WertpapierService Bank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die von der Bundesregierung eingesetzte "Fokusgruppe" hat 2023 in ihrem Abschlussbericht ein Altersvorsorgedepot empfohlen. Die dwpbank setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für ein solches gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) -
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sondervermögen nach §§ 218, 219 KAGB ausdrück-lich auch vergleichbare...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 11.04.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 11.04.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 24.06.2024 bis 30.04.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.04.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 17.06.2024 bis 14.04.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet. Dies ...
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
- Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kapitalanlagegesetz (KAGB, siehe dort § 92). Diese..., ...Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 92 KAGB. Die Bezeichnung "Compartment..., ...bei Sondervermögen des KAGB zu nehmen. Seite 7 / ...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/825 und 2023/2673 ohne zusätzliche, vom EU-Recht nicht vorgegebene Belastungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Wahlfreiheit zwischen individuell gebuchten Reisen/ Einzelreiseleistungen und Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen zu erhalten und diese Reiseformen weiter voneinander abgrenzbar zu gestalten, um die Angebotsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weitere bürokratische Lasten, insbesondere von KMUs sind zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Wir sind mit der Beschränkung des Widerrufsrechts auf ein oder zwei Jahre nicht einverstanden. Das ewige Widerrufsrecht sollt erhalten bleiben. Wir sprechen uns gegen die Streichung der Formulierung "deutlich gestaltete" in § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG und die länge der Musterwiderrufsbelehrung aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR in nationales Recht zur Förderung der Digitalisierung und Regulierung des deutschen Finanzmarkts
Aktiv vom 10.01.2025 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Bitpanda GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere MiCAR, TFR und DORA, in nationales Recht. Ziel ist es, einen harmonisierten und rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovation fördert und das Potenzial von Kryptowährungen unter Berücksichtigung von Finanzstabilität und Anlegerschutz ausschöpft. Dabei soll auf unnötige zusätzliche Anforderungen im Aufsichtswesen („Goldplating“) verzichtet werden, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Gleichzeitig ist es essenziell, die europäische Führungsrolle in der Weiterentwicklung des Krypto-Marktes zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 17.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GVG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- EAEG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung CSRD in nat. Recht. Dazu hat das BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtl. (EU) 2022/2464 vorgelet. Der Umfang an bürokrat. Belastungen für die deutsche Wirtschaft nimmt seit Jahren zu. Mit dem Inkrafttreten der CSRD wird europaweit der Anwendungskreis der berichtspflichtigen Unternehmen von 12.000 auf 50.000 Unternehmen ausgeweitet, in D (15.000 statt urspr. 500 Unternehmen). Laut BMJ entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand von einmalig 748 Mio. Euro und jährlich laufend von ca. 1,4 Mrd. Euro. Damit droht ein geradezu paradoxer Effekt: Statt dass sich Unternehmer auf die ökologische und dig. Transformation zu konzentrieren werden Ressourcen für Berichterstattung gebunden. Forderung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie oder Bürokratieabbau an anderer Stelle.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (13):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) an verschiedenen Stellen konkretisiert und angepasst wird, um die selbst gesetzten Ziele einer substanziellen Entlastung zu erreichen und nationales Goldplating abzubauen. Dazu zählen prozedurale Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, insbesondere im Rahmen der Inhaberkontrolle und des Erlaubnisverfahrens. Auch im Hinblick auf die Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der ESG-Risikoüberwachung besteht Konkretisierungsbedarf, um unnötigen Erfüllungsaufwand zu vermeiden. Darüber hinaus sollten auch regulatorische Anforderungen im Massengeschäft praxistauglich ausgestaltet sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KWGVermV [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 07.06.2024
- Beschreibung: Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, Abstand von weiteren Verwässerungen wichtiger Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten zu nehmen. Insbesondere sollte dem Substance Proposal nicht vorgegriffen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 21.05.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Nestlé Deutschland AG am 17.01.2025
- Beschreibung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie gemäß dem Referententwurf des BMJ https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
- URV [alle RV hierzu]
- JVKostG [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):