Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (829)
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- Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 24.04.2026
- Beschreibung: Wesentliches Ziel im Rahmen der nationalen Umsetzung ist die Sicherstellung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen, unter anderem durch eine Konkretisierung des Zugangs zum dezentralen IT-System sowie die Klärung von Vergütungseinzelheiten. Gleichzeitig soll die Bundesregierung dazu bewogen werden, keine übermäßigen technischen und juristischen Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern festzulegen. Sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen müssen ausreichend reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
- Beschreibung: Die BAG W setzt sich dafür ein, Diskriminierung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen wirksam zu bekämpfen und bestehende Schutzlücken im Diskriminierungsschutz zu schließen. Ziel ist es, den Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Wohnraum, Arbeit sowie öffentlichen und sozialen Angeboten diskriminierungsfrei zu gewährleisten und strukturelle Benachteiligungen abzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.04.2026
- Beschreibung: Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland begrüßt das Anliegen, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten zu schützen, hälteine weitere Strafrechtsverschärfung hierbei jedoch für nicht zielführend.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 21.04.2026
- Beschreibung: Die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA 3.0) bietet aus Sicht der DGPPN einerseits Chancen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung und Forschung und für die Stärkung der Patientenautonomie. Andererseits birgt sie relevante Risiken für den Datenschutz, den Schutz des Arztgeheimnisses, die digitale Teilhabe und hinsichtlich der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Krankheiten. Die DGPPN befürwortet eine ePA nur, wenn sie nach konsequenten Nachbesserungen kritischer Punkte tatsächlich einen Mehrwert für Patienten, Behandelnde und Gesellschaft bringt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der rechtliche Rahmen soll durch mehrere infrage kommender Gesetze insoweit geändert werden, dass es kriminellen Kreisen nicht mehr so leicht gemacht wird, mobile Güter wie Kfz, die ihnen nicht gehören, an ahnungslose Verbraucher zu verkaufen, die es nach den Folgen des Rechtsbegriffes Gutgläubiger Erwerb häufig behalten dürfen. Ca. 190.000 abhanden gekommene Blanko-Zulassungsbescheinigungen sind der Nährboden für ca. 5.000 Unterschlagungsfälle und viele weitere Diebstähle.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Der von der EU-Kommission im November 2025 vorgelegten Vorschlag für einen Digitalomnibus bedarf jedoch aus Sicht des DAV einigen Anpassungen, um seinen Zweck zu erreichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf enthält wichtige und sinnvolle Ansätze zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts und greift Vorschläge des DAV bereits auf. Andere jedoch sind noch nicht berücksichtigt worden und sollen daher mittels der vorgelegten Stellungnahme nochmals argumentativ ins Feld geführt werden. Erst in ihrer Gesamtheit können die verfahrensrechtlichen Änderungen Deutschland als Schiedsstandort nachhaltig stärken und im globalen Wettbewerb sichtbar positionieren und die Reform zu einem nachhaltigen Erfolg führen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Lt. DAV sollten bei der Umsetzung einige Gesichtspunkte berücksichtigt werden bei: 1. Begriff der Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E: nähere Ausführungen zur Auslegung erforderlich. 2. Hinweispflicht und Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E: problematisch bei den vielen Produkten, die keine 3 Jahre halten. 3. Reparaturverpflichtung des Herstellers, § 479a ff BGB-E: der dynamische Verweis auf den Anhang zur Ermittlung des Anwendungsbereichs ist für Verbraucher problematisch. Klarstellung erforderlich, dass bei vom Verbraucher selbst verschuldeten Mängeln keine Reparaturverpflichtung besteht. 4. Übergangsbestimmung: Tabelle über das Inkrafttreten der einzelnen Rechtsakte für die Waren wäre hilfreich. Die freiwillige Nutzung des Formulars über Reparaturinformationen wird begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV kritisiert die weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Zollverwaltung sowie die geplante Verlagerung zentraler Eingriffsbefugnisse in ein administratives/verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus Sicht des DAV führt der Entwurf zu einer problematischen Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen, senkt die Eingriffsschwellen erheblich ab und schafft unklare sowie weit gefasste Rechtsbegriffe. Besonders kritisch bewertet wird die Einführung eines eigenständigen administrativen Verfahrens zur Ermittlung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft, das ohne hinreichenden strafrechtlichen Verdacht auskommt und faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten der Betroffenen führen kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV warnt vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss. Kritisch ist aus Sicht DAV vor allem die weite Zweckbestimmung der Regelungen zum automatisierten biometrischen Abgleich. Der DAV regt dringend eine Beschränkung auf Personenfahndung und -identifizierung an und fordert die Implementierung des Richtervorbehalts. Die geplanten Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sieht der DAV als besonders problematisch an. Sie ermöglichen eine umfassende KI-gestützte Auswertung nahezu aller polizeilichen und strafprozessualen Daten, einschließlich sensibler Daten Dritter wie Zeugen, Geschädigter und Kommunikationspartner.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Geplante Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses muss eingeschränkt werden
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Keine Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses; Beibehaltung stationärer Krankenhausaufenthalt als Regelfall; keine einstweilige Anordnung bei sämtlichen ärztlichen Zwangsmaßnahmen; Sachverständigen-Pool; Konkretisierung, Präzisierung und Überarbeitung des § 1832 Abs. 2 S. 2 BGB-E
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Einflussnahme richtet sich darauf, auch Menschen mit kognitiv bedingter Sprachbehinderung zu berücksichtigen und Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis aufzunehmen. Darüber hinaus wird die Gefahr gesehen, dass der Entwurf die Nutzung von Kommunikationshilfen durch die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen, bürokratischen Hürden und Kostenentscheidungsvorbehalten erschwert.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Kritische Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – KJHSRG) vom 17. März 2026. Gemeinsam mit dem BUMF und Save the Children bewertet TDH das Erste KJHSRG und gibt Empfehlungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
- Beschreibung: Wir raten zu mehr Augenmaß bei Gesetzgebung, es werden bei manchen Regelungsvorschlägen Konflikte mit höherrangigem Recht riskiert; teilweise ist Beschleunigungswirkung fraglich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
- Beschreibung: Zur Lösung zentraler struktureller Probleme (fragmentierter Zuständigkeit, fehlender Governance, unzureichende Resilienzstärkung) empfiehlt interface: - Systematische Evaluierung der messbaren Sicherheitsgewinne für jede Maßnahme der Cyberabwehr - Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen durch Beschränkung auf das notwendige Minimum - Verfassungsrechtliche Klarheit durch klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - Operative Plattform mit allen relevanten Behörden für Effizienzgewinne - Koordination zwischen BKA, BPol, BSI, BND und Länderpolizeien mit Abstimmungs- und Konfliktlösungsmechanismen - Personelle Kapazitäten im BSI gezielt ausbauen - Transparenz- und Schutzmechanismen ausbauen bezüglich Beschaffung, Nutzung und Verwaltung von Schwachstellen, Werkzeugen, und Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf macht die Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkennungen bei einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ grundsätzlich von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände greifen. Dies ist Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien und Teil der aktuellen Verschärfungen im Migrationsrecht. Der Gesetzentwurf geht von einem strukturellen Missbrauchsproblem aus, obwohl dafür keine belastbaren Daten vorliegen, und belastet sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zur tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Er führt zu systematischer Ungleichbehandlung im Anerkennungsverfahren; erheblicher Rechtsunsicherheit und Gefährdung des Kindeswohls.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):