Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.277)
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.10.2026
- Beschreibung: Der BWD unterstützt das Ziel der Bundesregierung, kriminell erworbenes Vermögen konsequenter abzuschöpfen. Beim geplanten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz sieht der Verband jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die Voraussetzungen für staatliche Eingriffe in Eigentumsrechte, der Schutz mitwirkender Betroffener und die vorgesehenen Datenbefugnisse müssen im parlamentarischen Verfahren präzisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
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BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 16.10.2026
- Beschreibung: Der VUT steht hinter den Zielen der PPWR: Abfallvermeidung, Materialminimierung, Recyclingfähigkeit und die Verantwortung der Hersteller für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen tragen unsere Mitglieder mit, viele arbeiten seit Jahren mit passgenauen Zuschnitten, plastikfreiem Füllmaterial und Recyclingkarton. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich gegen eine schwellenlose, länderweise Registrierungs- und Bevollmächtigungspflicht, deren ökologischer Ertrag bei Kleinstmengen gegen null geht, während sie als Marktzugangsbarriere voll wirkt. Eine Umweltregelung, die kleine, ressourcenschonend arbeitende Musikunternehmer*innen aus dem Binnenmarkt drängt und Umsätze zu Konzernen verschiebt, verfehlt ihren eigenen Zweck.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: § 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen § 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Eigene operative Eingriffsbefugnisse für Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gefährden aus Sicht des DAV die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Schutz anwaltlicher Kommunikation sollte gestärkt werden. Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen bewertet der DAV als unzureichend. Der Entwurf gewährleistet aus Sicht des DAV keine hinreichend umfassende Kontrolle und Durchsetzungsbefugnisse für den Unabhängigen Kontrollrat. Der DAV kritisiert den Einsatz staatlicher Trojaner, insbesondere auch gegen RAinnen und RAen. Er beanstandet die vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen bei nicht privat genutzten IT-Systemen und eine fehlende eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des LVerfG weitgehend. Die Konstitutionalisierung zentraler Organisations-, Wahl-, und Verfahrensregeln bilden eine sinnvolle Absicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der DAV befürwortet auch die Verankerung des einstweiligen Rechtsschutzes, die Regelungen zu Amtszeit, Weiterführung des Amts bis zur Nachfolge und Ausschluss der Wiederwahl sowie die Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden. Besondere Bedeutung misst der DAV dem Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichter bei. Von der geplanten Änderung hinsichtlich der Ministerpräsidentenwahl in Art. 33 Abs. 4 S. 3 LV SH-E sollte aus Sicht des DAV jedenfalls ohne flankierende Regelungen abgesehen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4286 - Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force -
BT-Drs. 20/4531
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers, soweit im FamFG in Eilverfahren die Rechtsmittel betreffend Umgang und Elterliche Sorge angeglichen werden sollen; er fordert allerdings an mehreren Stellen notwendige Änderungen bezogen auf den Bestimmtheitsgrundsatz, insbesondere bezogen auf die Weitergaben von Daten aus familiengerichtlichen Verfahren zu Forschungszwecken und einen Wahlgerichtsstand.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Vorbereitung einer neuen EU-Strategie für die Rechte von Opfern von Straftaten zur Weiterentwicklung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern in der Europäischen Union. Ziel ist insbesondere, die praktische Durchsetzbarkeit bestehender Opferrechte zu verbessern, den Zugang zu qualifizierter rechtlicher Unterstützung zu stärken und die Kohärenz der europäischen Maßnahmen mit bestehenden nationalen Opferentschädigungs- und Unterstützungssystemen sicherzustellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 14.10.2026
- Beschreibung: Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird. Die Bundearbeitsgemeinschaft bringt die Erfahrungen und Aspekte der Schuldenberatungspraxis ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Finanzbildungsstrategie
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.10.2026
- Beschreibung: Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Referenzmaßstab für Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit sowie Vermeidung ihrer pauschalen Streichung aus gesetzlichen Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.10.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass die EU-Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel [COM(2023) 364 final] geändert wird und die Bundesregierung bei Verhandlungen in Brüssel die besonderen Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs berücksichtigt. Hier geht es darum, dass im genannten Verordnungsvorschlag für den Öffentlichen Personenverkehr mit Bussen und Bahnen eine Ausnahme vom Grundsatz der Bargeldannahme festgeschrieben wird. Andernfalls sind Gefahren für die Sicherheit von Fahrerinnen, Fahrern bzw. von Beschäftigten im Öffentlichen Personenverkehr zu befürchten. Auch Rückschritte bei Digitalisierungs- und Effizienzbemühungen im Nah- und Eisenbahnverkehr können die Folge sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Änderung des § 489 Abs. 4 BGB ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes soll so ausgestaltet werden, dass nach Trennung und Scheidung unterschiedliche, am Kindeswohl orientierte Betreuungsmodelle ermöglicht und rechtlich anerkannt werden. Die eigenverantwortliche Gestaltung der Betreuung durch die Eltern soll gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen und familiengerichtliche Verfahren sollen eine kooperative Wahrnehmung der Elternverantwortung fördern und zugleich den notwendigen Schutz von Kindern und von häuslicher Gewalt betroffenen Personen gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):