Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607220028 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
RefE KiMoG: BDP-AG "geschlechtsspezifische Gewalt" fordert Besserung zu §§ 1632, 1685 und 1686

Die BDP-AG geschlechtsspeziische Gewalt mahnt eine deutlichere Orientierung an der Istanbul-Konvention an und erinnert an das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art.7 Abs.1 I-K). In § 1632 (häusliche Gewalt) sollte die "stellvertretende Gewalt" definiert werden. Zu § 1685 (begleiteter Umgang) wird die Regelung von Fachkenntnis gefordert. Zu § 1686 wird der Hinweis gefordert, dass Umgangspflegschaft bei häuslichen Gewaltfällen nur unter Analyse der Zumutbarkeit und des Machtungleichgewichts erfolgen darf, wodurch eine qualifizierte Schulung für Umgangspfleger*innen unerlässlich ist.

Bereitgestellt von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897) am 22.07.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.07.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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