Stellungnahmen/Gutachten
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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (122)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des § 21 VerpackG - Ökomodulierung
Die IK setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine zügige Reform des § 21 VerpackG ein, um auch in Deutschland eine wirksame Ökomodulierung der Lizenzentgelte zu erreichen. Eine solche Reform ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, in dem es heißt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Bereitgestellt von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaft Deutscher Brunnen eG am 09.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 03.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorbildlichen Pfandsysteme bei Getränkeverpackungen stellen bei Einwegverpackungen über eine geschlossene Sammlung die Voraussetzung für ein solches hochwertiges Recycling sicher. Die konsequente Stärkung und Sicherung dieser geschlossenen Material-Kreisläufe zahlt auf die Klima-Ziele der Bundesregierung ein. Diese auch für den Ressourcenschutz relevante Zielsetzung ist im Verpackungsgesetz (VerpackG) verankert (§ 1 Absatz 3) und soll im aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) fortgeführt werden (§ 1 Absatz 3).
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Mit dem durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vorgelegten Referentenentwurfzur Anpassung des Verpackungsrechts soll ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt in Bezug auf den Umgang mit Verpackungen etablieren werden. Um diese Neuregelungen an das in Deutschland bisher geltende Verpackungsgesetz anzupassen , soll dieses aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Systemgastronomie e.V. am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3361
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3152 - Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons
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BT-Drs. 21/3361
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz muss eine konsequente Mehrwegförderung enthalten.
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz muss eine konsequente Mehrwegförderung enthalten. Dazu gehören eine verbindliche Ausgestaltung von Mehrwegquoten im Getränkebereich, eine Etablierung eines wirksamen Mehrweg-Förderfonds ohne finanzielle Belastung und mit Mitspracherecht von Mehrwegunternehmen, die Einführung einer Bundesweiten Abgabe auf Einweggeschirr im Take-Away-Bereich, die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht und eine Rücknahmepflicht von Mehrweg-Take-Away-Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 23.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des VerpackDG
Die EU-Verpackungsverordnung enthält daneben auch eine Reihe von optionalen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Zugleich enthält die EU-Verpackungsverordnung konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungs- und Durchführungsbedarf.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
Keine nationalen Mehrwergförderung, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Mehrwegquoten hinausgehen.
- Bereitgestellt von: Forum Getränkedose am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung PPWR gefährdet die erfolgreichen deutschen Mehrwegsysteme
In fortlaufenden Eingaben an die Bundesregierung bringt der DBB gemeinsam mit anderen Verbänden seine große Sorge über den Fortbestand der deutschen Mehrwegsysteme der Brauereien, der Brunnen und anderer Abfüller im Zusammenhang mit der europäischen Verpackungsverordnung zum Ausdruck.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
16.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des nationalen Verpackungsrechts an das EU-Recht
Der DBB weist auf gravierende Nachteile für die deutsche Brauwirtschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 hin. Kritisiert wird insbesondere, dass ausgerechnet die deutsche Brauwirtschaft, die das politische Mehrwegziel der Bundesregierung (70 %) als einzige Branche erfüllt und übertrifft, überproportional durch eine Abgabe zur Förderung von Mehrwegverpackungen belastet werden soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 98/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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BR-Drs. 98/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Kapitel 8 §§ 49 und 50 werden die bisherigen Vorgaben zur Mehrwegangebotspflicht (derzeit §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz) überführt, jedoch materiell verschärft. Von besonderer Relevanz ist, dass nunmehr ausdrücklich „Deckel und Verschlüsse von Getränkebechern“ in den Anwendungsbereich der Mehrweganforderung einbezogen werden sollen. Diese Erweiterung der Mehrwegangebotspflicht problematisch und wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackDG: Streichung der §§ 24 und 25 im Referentenentwurf
Das deutsche VerpackG soll durch das VerpackDG ersetzt und an die Vorgaben der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst werden. Der BV Glas fordert, dass das VerpackDG nicht über die PPWR hinausgeht und diese ohne Aufbau neuer Bürokratie umsetzt. Das Verpackungsmaterial Glas, welches sehr kreislauffähig ist, darf nicht aufgrund seines Gewichts wirtschaftlich benachteiligt werden. Aus diesem Grund fordern wir die Streichung der §§ 24 und 25 des VerpackDG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
VerpackDG: Herstellerbegriff (§§ 6 & 14), Zulassung (§ 14), Gründung einer Organisation (§ 24 ff.)
- Bereitgestellt von: Verband Chemiehandel (VCH) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG)
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Mit der Verpackungsverordnung sieht die EU Vorgaben zur Nachhaltigkeit und dem Design von Verpackungen vor, die über die bisherigen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinausgehen.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung
Das nationale Verpackungsrecht soll an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 angepasst werden. Aus Sicht des Fleischerhandwerks darf die Anpassung des nationalen Rechts dabei nicht über die Vorgaben des Europarechts hinausgehen, muss dabei die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend berücksichtigen und praktikabel sein. Neue bürokratische und finanzielle Belastungen sind zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 05.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellende Ergänzung in § 36 Abs. 4 Nr. 7 c) des als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 bezüglich alkoholfreier und alkoholreduzierter weinähnlicher Getränke
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Festlegung von weitreichenden Regelungen zu Verpackungen jeglicher Art. Die Mitglieder des Waren-Vereins sind von allen Aspekten, insbesondere von Verpflichtungen für Importeure, Reduzierung von Verpackungen, Erhöhung des Rezyklatanteils und Wiederverwendungszielen betroffen.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 23.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 12.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
Die Bundesregierung plant im Zuge einer Novellierung des Verpackungsgesetzes die Umsetzung von Maßnahmen bezüglich Mehrwegverpackungen, To-Go-Verpackungen und der Änderung von Verpackungsgrößen. Die AVU unterstützt die Novellierung, sieht bei einigen Aspekten jedoch Anpassungsbedarf. Begriffserweiterung Einwegverpackungen (v.a. § 3) Vorgaben zur Verpackungsmasse (sog. „Mogelverpackungen“) (§ 4, Abs. 1-2) Mehrwegalternativen für Einweggetränkeverpackungen (§ 32) Rücknahmepflicht für Mehrweggetränkeverpackungen (§ 33) Mehrweg-Angebotspflicht im Vor-Ort-Verzehr (§ 35; bisher § 33)
- Bereitgestellt von: Allianz Verpackung und Umwelt e.V. (AVU) am 24.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis, das von ProjectTogether, WWF Deutschland und vom Mehrwegverband Deutschland getragen und von mehr als 200 Stakeholder:innen unterstützt wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Mehrweg im To-Go Bereich deutschlandweit zum Standard zu machen. Da nach zwei Jahren Mehrwegangebotspflicht und konkreter Mehrweg-Pilotprojekte noch kein signifikanter Anstieg der Mehrwegquote im Gastronomiebereich sichtbar ist, fordert die Umsetzungsallianz eine Nachschärfung bei der Mehrwegangebotspflicht im VerpackG und bei der Mehrwegförderung insgesamt. Alle politischen Forderungen sind im Policy Paper der Allianz einsehbar: https://mehrweg-einfach-machen.de/policy-paper/
- Bereitgestellt von: Umsetzungsallianz mehrweg.einfach.machen am 14.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Weniger Verpackungsmüll mehr Wahlfreiheit Schluss mit Mogelpackungen ECKPUNKTE zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Anpassung des nationalen Verpackungsrechts an die PPWR
Zur Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) hat ALDI SÜD erste Standpunkte und Vorschläge entwickelt.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 07.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung von "NOLA" von der Einweg-Pfandpflicht
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Über ökonomische Instrumente wie Abgaben für Einwegverpackungen, neue und angehobene Quotenvorgaben für Mehrwegverpackungen die EU-Abfallvermeidungsziele erreichen. Darüber hinaus sollte über eine Reform der ökologischen Ausgestaltung der Lizenzentgelte für Verpackungen (§21 VerpackG) Mehrweginfrastruktur auf- und ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungslücke in §33 VerpackG schließen
"Getränkebecher" sind bislang im VerpackG nicht definiert, weshalb im Rahmen der Auslegung der Mehrwegangebotspflicht §33 Unsicherheiten bestehen, ob auch beim Angebot von Einwegdeckeln für Einweggetränkebecher Mehrwegdeckel vorgehalten werden müssen. Wir haben das BMUV aufgefordert, diese Regelungslücke zu schließen und eine Definition von Getränkebechern einschließlich ihrer Deckel und Verschlüsse im VerpackG zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 08.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des VerpackG zur Vermeidung von Verpackungen und Einführung einer Mehrwegpflicht
Das VerpackG muss grundlegend reformiert werden, eine Stärkung von Mehrwegangeboten , z.B. über die Einführung durch eine Mehrwegpflicht im ToGo und FastFood Bereich. Die Umsetzung des §21 mit Vorgaben zur kreislauffähigen Ausgestaltung von Verpackungen muss zeitnah vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG
Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des § 21 VerpackG
Ökologische Ausgestaltung der Lizenzentgelte über die Kriterien Recyclingfähigkeit und Recyclingmaterial.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 07.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vor dem Ende der Legislaturperiode wurde auf EU-Ebene die neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) verabschiedet. Der DBB und weitere Verbände der Getränkewirtschaft haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Schreiben um Klärung der noch offenen Fragen zum Schutz bestehender Mehrwegsysteme gebeten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 22.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltige Verpackungspolitik mit differenzierten Ansätzen und EU-weiter Kennzeichnung
Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle bringt neue Anforderungen für Hersteller verpackter Produkte und Komponenten mit sich. Nachhaltigkeit ist ein großes Anliegen unserer Branche. Studien im Zusammenhang mit den geplanten Mehrwegverpackungsquoten zeigen jedoch, dass Mehrweg-Transportverpackungen nicht universell ökologisch vorteilhaft sind. Der ZVEI schlägt daher differenzierte Quoten vor, die auf die spezifischen Eigenschaften der Produktgruppen abgestimmt sind, um die ökologisch sinnvollste Verpackungsoption zu wählen. Wir plädieren zudem für eine einheitliche, EU-weite Kennzeichnung von Verpackungen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und den Binnenmarkt zu stärken.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 05.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Europäische VerpackungsV
Die Verordnung sollte nicht für industrielle/gewerbliche (B2B) Verpackungen gelten, insbesondere nicht für kontaktempfindliche Verpackungen unter der Richtlinie 2008/68/EG. Chemisches Recycling sollte diskriminierungsfrei als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt werden. Die PPWR sollte ein Massenbilanzierungssystem einführen, das Verluste ausschließt und den Credit Transfer zwischen Unternehmen ermöglicht. Neue Zielvorgaben für nicht-fossile Kunststoff-Rohstoffquellen wie Biomasse und CO2 sollten geprüft werden. Der Nachweis des recycelten Anteils sollte pro Einheit oder als Durchschnitt erfolgen. Das Leerraumverhältnis bei Verpackungen sollte minimal sein, nicht auf maximal 40% beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Europarechtskonforme Reform des § 21 VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe
Wir sehen in einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung. Mit dem Mindeststandard existiert in Deutschland bereits eine eindeutige und anerkannte Grundlage für die Bemessung des prozentualen Grades der Recyclingfähigkeit einer Verpackungseinheit. Ab 2028 würden diese Bemessungskriterien durch die von der EU-Kommission zu erstellenden Design-for-Recycling-Kriterien und Berechnungsvorschriften EU-weit harmonisiert (delegierte Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 EU-Verpackungsverordnung (PPWR)). Die Stufen einer Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen, wie sie in der PPWR vorgesehen
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Novelle des § 21 Verpackungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer umweltgerechten Umlage der EU-Eigenmittel nicht recycelter Kunststoffverpackungen
Förderung der Abfallvermeidung, der verbesserten Recyclingfähigkeit und des Rezyklat-Einsatzes von Kunststoffverpackungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht stoppen
Mehrwegangebotspflicht in der Praxis darstellen, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Materialien darstellen, Auswertung Studien zu Sinnhaftigkeit und ökologischen Vor-/Nachteilen von MEHRWEG, ggfs. eigene Studien in Auftrag geben, Stellungnahmen zu Eckpunktepapier, Gesetzentwürfen, etc.
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 29.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsgesetzgebung: verursachergerechte Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Wir setzen uns dafür ein, dass es hinsichtlich der verursachergerechten Gestaltung der Beteiligungsentgelte (Duale Systeme) eine gesetzliche Regelung gibt; diese sollte parallel mit der Umsetzung §21 VerpackG im VerpackG geschehen
- Bereitgestellt von: Verband Metallverpackungen e. V. (VMV) am 11.04.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 10.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: