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172 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (172)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      "Getränkebecher" sind bislang im VerpackG nicht definiert, weshalb im Rahmen der Auslegung der Mehrwegangebotspflicht §33 Unsicherheiten bestehen, ob auch beim Angebot von Einwegdeckeln für Einweggetränkebecher Mehrwegdeckel vorgehalten werden müssen. Wir haben das BMUV aufgefordert, diese Regelungslücke zu schließen und eine Definition von Getränkebechern einschließlich ihrer Deckel und Verschlüsse im VerpackG zu ergänzen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 08.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 29.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mehr-wegangebotspflicht (VerpackG, § 33) verstoßen. Dabei..., ...Begründung, dass sich im VerpackG keine Defini-tion des..., ...hingewiesen habe, bei § 33 VerpackG um die Um-setzung von..., ...Gesetzesbegründung zum VerpackG „1:1“-Umsetzung nicht..., ...bestehen, von §§ 33 und 34 VerpackG erfasst sind: „Die Mehrwegangebotspflicht..., ... 1c) der Anlage 1 zum VerpackG gelten Verpackungskomponen-ten..., ...und in § 33 Abs. 1 S. 1 VerpackG folgenden Wortlaut zu..., ...Einweggetränkebechern“ unter § 3 VerpackG ergänzt werden, die konform..., ...Einwegdeckel mit unter § 33 VerpackG fallen, haben sich darüber..., ...Einweggetränkebecher im VerpackG so definiert sein, dass..., ...von Getränkebechern im VerpackG ausreichend ist oder ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen die Ankündigung des BMUV finanzielle Anreize für hochgradig recycelbare Verpackungen im Rahmen des § 21VerpackG zu schaffen. Wir empfehlen eine Lösung entspr. den Vorschläge der Verbände vom 28.20.2022, denn wir sehen mit Sorge, dass die aktuell favorisierte Lösung einer Mitteleinziehung über die ZSVR unter Aufsicht des UBA über den Fonds noch ungelöst sind und damit den Zeitplan gefährden. Deshalb empfehlen wir die Mitteleinnahmen über die Dualen Systeme zu organsieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): §21 VerpackG
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpackungen im Rahmen des § 21 VerpackG zu schaffen. Wir sehen...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Weiterentwicklung des §21 VerpackG Die Unternehmen der..., ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) vor. Verpflichtete im..., ...Verpackungen gemäß §7 VerpackG. Mehrwegverpackungen..., ...Einweggetränkeverpackungen nach §31 VerpackG sollten demnach vom Anwendungsbereich..., ...sollte über eine in §21 VerpackG verankerte grundsätzliche..., ...weiterentwickelt- und gesetzlich im VerpackG verankert werden. Anhand..., ...Verpackungen kann direkt im §21 VerpackG festgelegt werden. Alternativ..., ...Weise auch die nach §30 VerpackG vorgesehene 25% rPETQuote..., ...Verpackungen gemäß §7 VerpackG zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG. 2. Fondseinzahlungen..., ...PET-Getränkeflaschen (§30 VerpackG). 7. Auskehrungen aus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit sowie aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen der geplanten Novellierung von §21 VerpackG. Hierzu soll ein doppelter Umstellungsaufwand bei Unternehmen vermieden werden. Die Mittel des Fonds sollen zur Förderung der Recyclingfähigkeit und des Einsatzes von Rezyklat in hochgradig recyclingfähigen Verpackungen verwendet werden. Auf die Schaffung doppelter Strukturen soll verzichtet werden.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 24.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierung des § 21 VerpackG zu erarbeiten. Damit ..., ...Novellierung des § 21 VerpackG relevant sind. So soll..., ... Novellierung des §21 VerpackG kann bei Unternehmen ..., ...wird. Sollte der § 21 VerpackG frühzeitig novelliert..., ...Novellierung des § 21 VerpackG ist abzusehen. • Deutschland..., ...frühzeitige Anpassung des § 21 VerpackG entscheidet, ist dringend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verpackungsgesetz (VerpackG) Bislang konnte die ..., ...auch mit Blick auf §21 VerpackG oberstes Ziel sein. Das..., ...werden. Hierzu wurde §21 VerpackG ein-geführt. Die dualen..., ...Anreizsetzung im Sinne von §21 VerpackG bisher unterblieben ist..., ... Wirksam-keit des §21 VerpackG und Vorschläge zu dessen..., ...Neugestaltung des §21 VerpackG die größtmögliche Verringerung..., ...Sachverständige im Sinne des VerpackG, Wissenschaft, Umwelt...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierung des § 21 VerpackG wie im Koalitionsvertrag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – so der Name des VerpackG-Nachfolgers – können ..., ...nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) entsprechend der EU-Verpackungsverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ambitionierte Novellierung mit Blick auf verschärfte Mehrwegangebotspflicht & EcoModulation

    • Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 19.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verpackungsgesetzes (VerpackG), der die dualen Systeme..., ...Reformierung des § 21 VerpackG wurde bereits im Koalitionsvertrag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verpackungsgesetzes (VerpackG) und der künftigen Anpassung..., ...Grundlage (§ 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG) entsprechend anzupassen..., ... in § 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG aufgeführten alkoholfreien..., ...Einweg-Pfandpflicht (§ 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG) NOLA für Spirituosen..., ...des § 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG würde die Transparenz..., ...des § 31 Abs. 4 Nr. 7 VerpackG aufzunehmen, was Pfandfreiheit..., ... Verpackungsgesetzes (VerpackG) im Einklang mit der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verursacherprinzip aufgeteilt ⊲ Das VerpackG muss die Chancengleichheit..., ...Beratung zur Novelle des VerpackG könnte die verursachergerechte..., ... der Novellierung des VerpackG jetzt die Möglichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Novelle Verpackungsgesetz: insbesondere Überarbeitung §21, Verwertungsquoten, Anerkennung chem. Recycling als Recycling

    • Bereitgestellt von: Der Grüne Punkt Holding GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... - Novelle des § 21 VerpackG Sehr geehrte Frau Dr..., ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) zu reformieren und mit..., ...– durch § 21 Absatz 3 VerpackG eigeführten – Mindeststandards..., ...Die Revision des § 21 VerpackG sollte deshalb dazu genutzt..., ...Ausgestaltung des neuen § 21 VerpackG halten wir folgende Punkte..., ...teme die sich aus § 21 VerpackG ergebenden Entgelte als...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pooling-Erfüllungsoption in das deutsche VerpackG. ➢ Minimalinvasive Umsetzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einwegpfandpflicht des § 31 VerpackG soll überführt werden..., ...aktuellen § 31 Abs. 4 Nr. 7 c VerpackG findet sich wortgleich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwertung von Verpackungen (VerpackG). § 1 Abs. 1. Online ..., ...www.gesetze-im-internet.de/verpackg/ [14.08.2023 08:35]. ..., ... vom Gesetzgeber nach VerpackG geforderte bundesweite...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen kann einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung leisten. Vorgeschlagen wird eine finanzielle Belohnung für den Einsatz von hochwertig recyclingfähigen Verpackungen. Ökologische Anreizwirkung im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Lösung im Sinne der Produktverantwortung ausgestalten. Dabei sollte das Fondsmodell auf vorhandenen Strukturen aufsetzen, um eine zeitnahe und (kosten-) effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 31.05.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.11.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...analog zu § 22 Abs. 9 VerpackG nebst der Behältergestellung..., .................35 II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ...auf Art. 8, 8a AbfRRL VerpackG RL 94/62/EG Ja: Art..., ...Ja: Art. 8 der RL II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ... Richtlinie. 77 § 24 VerpackG. 78 § 9 VerpackG. 79..., ... S. 7 f., 9. 80 § 26 VerpackG. 37 – Prüfung von ..., ...Verpackungen nach § 3 Abs. 8 VerpackG. 82 § 3 Abs. 16 VerpackG..., ...Branchenlösungen nach § 8 VerpackG. 84 § 18 Abs. 1 VerpackG. 85 § 14 Abs. 1 VerpackG. 86 § 22 VerpackG. ..., .... 1 S. 1, § 14 Abs. 1 VerpackG. 91 § 22 Abs. 4 VerpackG..., ...gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 VerpackG von den örE verlangen..., ...Entgelt nach § 22 Abs. 4 VerpackG ist jedoch nicht nur ..., ...Betracht: § 22 Abs. 9 VerpackG verpflichtet die Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG, sich an den Kosten zu..., ... Sinn des § 22 Abs. 9 VerpackG erfolgt, die gemeinsam..., ... nahe, an § 22 Abs. 9 VerpackG und die dort geregelte..., ... Erfahrungen mit § 22 VerpackG, der eine Abstimmung ..., ...Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG: Die örE sorgen schon..., ...AbfRRL. 184 § 29 Abs. 1 VerpackG, § 41 ElektroG, § 24 ..., ...Regelung des § 22 Abs. 9 VerpackG ähnliche Regelung zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Mit der Verpackungsverordnung sieht die EU Vorgaben zur Nachhaltigkeit und dem Design von Verpackungen vor, die über die bisherigen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinausgehen.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ein Überbleibsel des VerpackG dar. Forderung: Kohärente..., ... Wirksamkeit des § 21 VerpackG sowie Vorschläge zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpa-ckungsgesetzes (VerpackG) und des Elektrogesetzes..., ...der ggü. ElektroG und VerpackG sehr viel breiteren Regelungs..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Plastikabgabe ist eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen, die von der Europäischen Union eingeführt wurde und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist und seit 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten an die EU gezahlt werden muss. Die Entscheidung ob und wie diese Abgabe im Inland umgelegt wird obliegt der Bundesregierung. Nun hat sie entschieden, die Abgabe auf die "Verursacher" umzulegen. Neu zu schaffendes Gesetz/Recht, in das der Markenverband die Vorstellungen seiner Mitglieder einfließen lässt.

    • Bereitgestellt von: Markenverband am 13.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 31.05.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rezyklateinsatzes – Reform §21 VerpackG Der § 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) bietet durch die ökologische..., ...Darüber hinaus bietet § 21 VerpackG die Möglichkeit, den ...
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