Regelungsvorhaben
Anpassung des Verpackungsrechts
Angegeben von:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (R002456)
am
19.12.2025
Beschreibung:
IKEA Deutschland setzt sich dafür ein, dass langlebige, wiederverwendbare Gebrauchsgegenstände nicht derselben Einstufung unterfallen sollten wie kurzlebige Einwegverpackungen, deren Zweck sich in einer einmaligen Nutzung erschöpft. Eine solche Präzisierung würde die praktische Vollzugstauglichkeit erhöhen und die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung unterstützen, Wiederverwendung zu fördern.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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