Regelungsvorhaben

Anpassung des Verpackungsrechts

Angegeben von:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (R002456) am 19.12.2025

Beschreibung:
IKEA Deutschland setzt sich dafür ein, dass langlebige, wiederverwendbare Gebrauchsgegenstände nicht derselben Einstufung unterfallen sollten wie kurzlebige Einwegverpackungen, deren Zweck sich in einer einmaligen Nutzung erschöpft. Eine solche Präzisierung würde die praktische Vollzugstauglichkeit erhöhen und die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung unterstützen, Wiederverwendung zu fördern.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512190099 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.12.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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