Stellungnahmen/Gutachten
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88 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (88)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung Reform des Versorgungsausgleichsrechts
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des FamFG: Schutz vor häuslicher Gewalt, Stärkung des Kindes und Verfahrenseffizienz
Die Interessenvertretung erfolgt durch die Stellungnahme des SKM Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz.
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 11.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht verhindern
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins spricht sich für folgende Punkte aus: Verhinderung der Ausweitung Ärztlicher Zwangsmaßnahmen; Sicherstellung der grundrechtsschonenden Umsetzung, insbesondere des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung; Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Umsetzbarkeit vorgesehene Schutzmechanismen und Verhinderung ihrer Umgehung sowie Einführung einer vollständigen und bundeseinheitlichen Erfassung und Statistik aller ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM).
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 22.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
-
BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 29.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 29.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RefE KiMoG: BDP-AG "geschlechtsspezifische Gewalt" fordert Besserung zu §§ 1632, 1685 und 1686
Die BDP-AG geschlechtsspeziische Gewalt mahnt eine deutlichere Orientierung an der Istanbul-Konvention an und erinnert an das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art.7 Abs.1 I-K). In § 1632 (häusliche Gewalt) sollte die "stellvertretende Gewalt" definiert werden. Zu § 1685 (begleiteter Umgang) wird die Regelung von Fachkenntnis gefordert. Zu § 1686 wird der Hinweis gefordert, dass Umgangspflegschaft bei häuslichen Gewaltfällen nur unter Analyse der Zumutbarkeit und des Machtungleichgewichts erfolgen darf, wodurch eine qualifizierte Schulung für Umgangspfleger*innen unerlässlich ist.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu § 23b GVG wird geraten, in den Fortbildungen auch andere Gefährdungslagen zu vermitteln. § 13 a, b FamFG bedarf kritischer Reflexion, um die Umsetzbarkeit vor allem auf Basis empirischer Daten zu ermöglichen. Die §§ 158d, 163 FamFG sollten eine frühzeitige Beteiligung von Sachverständigen berücksichtigen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf eine freiwilligen elterliche Mitwirkung hinwirken zu können. Es bietet sich die Gelegenheit angesichts der anhaltenden Qualitätsdebatte im Hinblick auf Gutachten z.B. in § 163 FamfG, auf die die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht´ der interdisziplinären Arbeitsgruppe Familien- rechtliche Gutachten oder auf das erprobte Peer-Review-Verfahren für Gutachten zu verweisen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung
Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern
Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen. Das gemeinsame Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt nicht in Betracht.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung betrifft die Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Gegenstand sind insbesondere Regelungen zum besseren Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte von Kindern, zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Stellen, zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, zu Qualifikationsanforderungen der Verfahrensbeteiligten sowie zur barrierefreien Ausgestaltung gerichtlicher Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung.
- Bereitgestellt von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die geplante Stärkung sozialer Elternschaft, insbesondere für gleichgeschlechtliche Elternpaare, Patchwork- und Co-Elternfamilien. Es gibt aber weiterhin Reformbedarf. Eine Harmonisierung des internationalen Rechts fehlt. Der angedachten einseitigen Sorgerechtserklärung bei nicht-verheirateten Paaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz widersprechen wir. Die Sorgerechtserklärungen sollten immer einer geteilten bewussten Entscheidung entspringen. Zudem fordern wir: gesetzlichen Gewaltschutz im Sorge -und Umgangsrecht, besseren Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle im Familienrecht und in der Beratung, Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich zu verankern, konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz und Familienrecht
Gewaltschutz und Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkret geht es um eine zeitgemäße Reform des Kindschaftsrechts (Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, etc.) und die Umsetzung der Judikate des EGMR und der UN Kinderrechtskonvention
- Bereitgestellt von: Papa Mama Auch - Verband für Getrennterziehen am 04.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch rechtliche Regelungen sollen Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz, die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) sowie Anpassungen im Strafrecht und Familiengerichtsgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung (FHK) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird sich kritisch mit den Vorhaben auseinandergesetzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAG TäHG begrüßt in ihrer Stellungnahme die weitere Verankerung von Täterarbeit im zivilrechtlichen Bereich, weist aber auch auf bestehende Leerstellen hin. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen können, besteht aus Sicht der BAG TäHG noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 06.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: