Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (68)
-
- Angegeben von: Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder BVEB e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Vergütungshöhe für Verfahrensbeistände gemäß § 158 FamFG ("Vergütungspauschale")
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 4 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 19 (§ 227 FamFG-E) Artikel 8 (§ 20 ..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) 1. Stimmen Sie den..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... und § 36 Abs. 1 S. 2 FamFG zum Hinwirken auf eine..., ... 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E), Artikel 1 Nummer ..., ... 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ...
-
Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 07.08.2024 bis 09.09.2024
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 07.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands (u.a. § 152 II 2. FamFG-E) soll verhindert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht..., ...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die eine verpflichtende...
-
- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu?* 2. „ über den..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E):* Die Erweiterung ..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu?* aa) In Satz 2..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E):* Grundsätzlich ist..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) zu?* Dies gilt nicht..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E):* Unter dem Aspekt..., ...Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) zu?* In § 117 Absatz..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu?* „Ansonsten ist..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E):* Die Überschrift ..., ...Mediationsangebote) des FamFG abgewichen werden soll..., ...schon zu § 156 a Abs. 1 FamFG-E angemerkt, darf auch..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) zu?* (2) Ist es ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E):* Die Einbeziehung..., ...Nummer 10 (§ 174 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ...Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E):* Aus den Gründen ..., ... oben zu § 152 Absatz 2 FamFG-E Gesagte. Stimmen...
-
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: § 57 Satz 2 FamFG-E Mit der Erweiterung in § 57 Satz 2 FamFG-E sollen künftig auch ..., ... heißt, vom § 57 Satz 2 FamFG-E wären auch jetzt schon..., ... sein. § 152 Absatz 2 FamFG-E Mit den Änderungen in § 152 Absatz 2 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ..., muss § 156 a Absatz 1 FamFG-E daher der umfassende..., ...gesetzlichen Regelungen des § 163 FamFG und des § 158 b FamFG ..., ...Satz 1 FamFG-E sind dem Verfahrensbeistand..., ... 1 FamFG-E haben die Eltern dem..., ...FamFG-E Kommen die Eltern ihrer..., ... 3 FamFG-E soll das Gericht mit..., ... 4 FamFG-E ist der Verfahrensbeistand..., ... 5 FamFG-E sind die Anordnungen..., ...in § 170 Absatz 1 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ...Ausführungen zu § 152 Absatz 2 FamFG-E verwiesen. § 211 FamFG-E § 211 FamFG bestimmt für Gewaltschutzsachen..., ... 1 FamFG-E soll im Gewaltschutzantrag..., ...2 FamFG-E soll die Antragsteller..., ... § 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E die Beauftragung der..., ... § 214 Satz 2 FamFG-E soll das Gericht künftig...
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen 4 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...Umgangsausschluss 4 2.2 Zu § 152 FamFG n.F. – Einführung eines..., ... 11 2.5 Zu §§ 211 ff. FamFG n.F. Änderungen des Verfahrens..., ... Einzelnen 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...zukünftig in § 57 Satz 2 FamFG als weitere Ausnahme zur..., ... der Vorschlag des § 57 FamFG n.F.) als auch bezüglich..., ...einzuführen. § 152 Abs. 2 FamFG soll zukünftig in Nr. ..., ...Regelung des § 211 Nr. 1 FamFG, wonach auch das Gericht..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG n.F. bzw. § 232 FamFG ..., ... des § 152 Abs. 2 Nr. 2 FamFG-E zurückgegriffen werden..., ...werden kann. § 156a Abs. 2 FamFG n.F. soll festhalten, ..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG hinwirken, von Anordnungen..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten soll, sondern auch..., ..., dass in § 156a Abs. 2 FamFG n.F. festgehalten wird..., ...von § 158b Abs. 1 Nr. 3 FamFG n.F. und § 163 Abs. 2 FamFG vorzusehen. Die Geschäftsstelle..., ...Regelung des § 156a Abs. 2 FamFG n.F. hinsichtlich der ..., ...Erörterungstermin (§ 157 FamFG) oder Vermittlungstermin (§ 165 FamFG), der Regelfall in Fällen..., ...Position des neuen § 156a FamFG ableiten lässt, scheint...
-
- Angegeben von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser am 26.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ... zu tragen. Soll § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...dem stimmen wir zu. Im FamFG RG ist vorgesehen, dass..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...Formulierung des § 68 Absatz 5 FamFG-E legt nahe, dass nur ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...dazu erkennt der in § 156a FamFG verankerte Grundsatz an..., ...erzielen. Im §152 Absatz 2 FamFG muss daher die Regelung..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...die neuen Regelungen des FamFG sich am Gewaltbegriff ..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen zu..., ...Begründung unter § 152 Absatz 2 FamFG-E. Aufgaben und..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) zu?* Wir stimmen..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen ..., ...oben unter § 152 Absatz 2 FamFG-E und § 156a Absatz 1 FamFG-E Antrag (Verfahren..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...zu. Im § 211a Absatz 3 FamFG-E soll nun geregelt werden...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Der djb befürwortet..., ...Anordnung im Sinne des § 38 FamFG hergestellt worden, ein..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) In Kindschaftssachen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Die Gesetzesänderung..., ... I. § 68 Abs. 2, Abs. 5 FamFG führt im Falle offenkundig..., ...Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG geltenden Rechtzustand..., ... Jugendämter nach § 213 FamFG zu stärken. Diese für ..., ...Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Auch der Anhebung..., ... nach Inkrafttreten des FamFG 2009 ergeben hat, dass..., ... Sinne des § 159 Abs. 2 FamFG rechtfertigen. Vor ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der djb teilt die..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der djb begrüßt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 2 FamFG-E) Der djb schlägt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) Der djb hält es ..., ...GewSchG notwendig und im FamFG besser verortet als in..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) Die Erweiterung ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Es handelt sich ..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der djb hält es ..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
- Beschreibung: Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
-
BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) ein, womit eine Regelungslücke..., ...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) Ähnlich verhält es sich..., ...JVEG in § 185c Absatz 2 FamFG. Gleichzeitig müssen ..., ...vorgeschlagenen Formulierung für das FamFG würde sogar zum Widerspruch..., ...genannten Änderungen im FamFG muss die wiederkehrende...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Personen-kreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 9...., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits..., ...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 8. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
-
- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Gewaltschutz und Familienrecht
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
-
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
Aktiv vom 05.09.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich § 55 VersAusglG wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollten in diesem Zusammenhang noch Änderungen des Versorgungsausgleichsgesetzes in Bezug auf die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) vorgenommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7..., ... (§ 164 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 9..., ... (§ 174 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 13..., ... (§ 212 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 15..., ... (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18..., ... (§ 227 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 20..., ... (§ 348 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 22 (§ 351 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 23...
-
- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 31 der Istanbul-Konvention..., ...wird verzögert. § 57 FamFG (Erweiterung auf alle ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Wenn eine gewaltbetroffene..., ...Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E. Eine explizite Erwähnung..., .... Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) In Fällen häuslicher..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Obwohl in FamFG bereits..., ...einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung..., ...Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Die Änderungen bzw..., ...Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende..., ...Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat...
-
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen der ihm gem. § 26 FamFG obliegenden Amtsermittlung..., ...Gefahren gibt (§§ 29,30 FamFG) .Zweifelhaft ist jedoch..., ...Gewaltschutzsachen (§211 Nr. 1 FamFG). Für eine vollständige..., ...zum Referentenentwurf zum FamFG, wonach es bei Anhaltspunkten...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Insbesondere setzt ein..., ...der Behörde gemäß § 417 FamFG voraus. Außerdem muss..., ... angehört werden (§ 420 FamFG). Beides sind zwingende..., ...Ausländerakte entgegen § 417 FamFG nicht vorgelegt oder vom Gericht entgegen § 26 FamFG nicht beigezogen, fehlt..., ...Verfahrenspfleger gemäß § 419 FamFG? Ein Verfahrenspfleger ist gemäß § 419 FamFG zu bestellen, wenn die..., ...Bestellungsverfahren im 7. Buch des FamFG in ähnlicher Weise zu ..., ...AufenthG selbst im 7. Buch des FamFG sachgerechter und besser..., ...Anwaltverein folgende Änderung des FamFG vor: 1. § 417 Abs. 2 FamFG wird um folgenden Satz..., ...hinzuweisen. 2. § 418 Abs. 2 FamFG wird wie folgt geändert..., ...hinzugezogen. 3. Nach § 419 FamFG wird folgender § 419a FamFG eingefügt: (1) Abweichend..., ...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...entsprechend. 4. In § 420 FamFG ist folgender Abs. 1 a..., ...einzufügen: Auf § 419a FamFG ist zu Beginn der Anhörung..., .... 5. In § 427 Abs. 1 FamFG werden folgende Sätze ...
-
- Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Widerspruch zu § 90 FamFG, der unmittelbaren Zwang...
-
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
- Beschreibung: Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Parallelvorschrift § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG idF v. 17.12.2008: „Die..., ...des § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die „Kenntnis von ..., ...der § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die Zustellung abstellen..., ... des § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingegangen angesehen ...
-
- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfahrensbeistände nach § 158c Abs. 1 FamFG aus-zugestalten. Eine..., ...Veränderungen vorgeschlagen: § 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...entsprechend anzuwenden. § 318 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...Verfahrenspflegers gilt § 277. § 419 FamFG Verfahrenspfleger (1)...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG Bevollmächtigte 6. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
- Beschreibung: Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG ein Rechtsanwalt beigeordnet..., ...der Anhörung nach § 420 FamFG hinzuweisen. § 141 StPO..., ...gilt entsprechend. § 427 FamFG bleibt unberührt. Liegen..., ...4) Abweichend von § 427 FamFG ist der erstmalige Erlass..., ...Zeitraum im Rahmen des § 427 FamFG zulässig sein, sofern ...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Absatz 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht..., ...insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung findet). Auch..., ...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, weist der djb..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...