Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512120021
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 68 FamFG
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
Bereitgestellt von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
12.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 12.12.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]