Stellungnahmen/Gutachten
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30 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (30)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
- Bereitgestellt von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem patientenorientiert ausgestalten
Der vzbv setzt sich für eine patientenorientierte Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems ein: Eine bedarfsgerechte und zielgenaue Steuerung der Versorgung darf Patient:innen nicht bevormunden, sondern muss auf Freiwilligkeit basieren. Sie muss den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern statt ihn von Einkommen und Bildung abhängig zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Online-Terminvermittlung patientenfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich für eine patientenfreundliche Regulierung privater Terminvermittlungsplattformen ein. Der Buchungsprozess muss stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet werden und Kassenpatient:innen dürfen nicht benachteiligt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem patientenorientiert ausgestalten
Der vzbv setzt sich für eine patientenorientierte Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems ein: Eine bedarfsgerechte und zielgenaue Steuerung der Versorgung darf Patient:innen nicht bevormunden, sondern muss auf Freiwilligkeit basieren. Sie muss den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern statt ihn von Einkommen und Bildung abhängig zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an der Verschiebung der eVO-Pflicht auf 2030
Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Snke Holding SE setzt sich für eine patientenzentrierte, interoperable und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS ein. Die Stellungnahme empfiehlt ein einheitliches Datencockpit für Einwilligungen und Widersprüche sowie die Einrichtung einer zentralen Vertrauensstelle anstelle zusätzlicher Register- und Kennziffernstrukturen.
- Bereitgestellt von: Snke Holding SE am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
- Bereitgestellt von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Wir möchten erwirken, dass im Gesetz ein kohärentes Chronikerversorgungskonzept integriert wird und technische Mindeststandards für das dDMP festgelegt werden, um die Sicherheit für die Verwendung digitaler Anwendungen, darunter insbesondere für CGM-Systeme und dedizierte DMP-Managementsysteme, zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 28.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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17.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem patientenorientiert ausgestalten
Der vzbv setzt sich für eine patientenorientierte Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems ein: Eine bedarfsgerechte und zielgenaue Steuerung der Versorgung darf Patient:innen nicht bevormunden, sondern muss auf Freiwilligkeit basieren. Sie muss den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern statt ihn von Einkommen und Bildung abhängig zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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09.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsdaten transparent und verbraucherorientiert nutzen
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen informiert und souverän entscheiden, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck von wem verwendet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Online-Terminvermittlung patientenfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich für eine patientenfreundliche Regulierung privater Terminvermittlungsplattformen ein. Der Buchungsprozess muss stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet werden und Kassenpatient:innen dürfen nicht benachteiligt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsansätze für verbindliche Interoperabiltät in der Gesundheitspolitik
Für die Medizin der Zukunft sind verlässliche, verknüpfbare und sicher nutzbare Gesundheitsdaten entscheidend. Sie können Diagnosen und Behandlungen verbessern, Dokumentationspflichten erleichtern und Forschung sowie Gesundheitsbehörden wichtige Erkenntnisse zu Krankheitsverläufen liefern. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Die Autorinnen und Autoren schätzen die bisherigen Pläne aus wissenschaftlicher Sicht kritisch ein, da für die konsequente Implementierung digitaler Anwendungen bislang klare Anreize, verbindliche Standards und messbare Ziele fehlen. Stattdessen schlagen sie vor, Interoperabilität in allen Bereichen des Gesundheitswesens verbindlich umzusetzen, konkrete Verantwortl
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VdSP e.V. unterstützt ausdrücklich Bestrebungen, Verfahren im Pflegebereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um alle Beteiligten spürbar und nachhaltig zu entlasten. Dennoch besteht dringender Handlungsbedarf, die Umsetzungsgeschwindigkeit erkennbar zu erhöhen. Verlässliche und praxisnahe Lösungen sind erforderlich. Die TI besitzt grundsätzlich großes Potenzial, echte Interoperabilität herzustellen und Prozesse nachhaltig zu vereinfachen. Darüber hinaus möchten wir hier anmerken, dass aus Sicht des VdSP e.V., die Pflege in Deutschland stärker ins Zentrum der Digitalisierungsbemühungen gerückt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten u. digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Erweiterung der Zugriffsrechte für Betribesärzte bei der elektronischen Patientenakte (Opt-out-Regelung) mit Erweiterung der inhaltlichen (über Impfdokumentation hinaus) und zeitlichen Nutzung (90 Tage wie andere Leistungserbringer).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GEDIG)
- freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI setzt sich im Rahmen des Entwurfs des GeDIG für einen rechtssicheren, schnellen, diskriminierungsfreien und bürokratiearmen Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung, Versorgungsevaluation, klinische Studien, Real-World-Evidence-Analysen und digitale Innovationen ein. Ziel ist insbesondere die praxistaugliche Umsetzung der EHDS-Sekundärnutzung durch ein echtes One-Stop-Shop-Verfahren, verbindliche Fristen, standardisierte digitale Antrags-, Prüf- und Entscheidungsprozesse, transparente Gebühren sowie leistungsfähige sichere Verarbeitungsumgebungen. Der BPI fordert zudem klare Vorgaben zur Forschungskennziffer, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Datenverknüpfung, Qualitätssicherung und zum Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsdaten transparent und verbraucherorientiert nutzen
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen informiert und souverän entscheiden, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck von wem verwendet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kernproblem: Die Gebühren-/Ausgleichsregelung nach § 15 GDNG-E deckt nur die Bereitstellung, nicht die Erzeugung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von gesetzlichen Regelungen im Rahmen der elektronischen Heilmittelverordnung
Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
- Bereitgestellt von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BDP fordert Verbesserungen des GeDIG-RefE
Die fortschreitende Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung mit dem GeDIG-RefE lässt sinnvolle Datenschutzmaßnahmen vermissen. Der BDP fordert, weiterhin die ePA-Inhalte auf strukturierte Daten zu fokussieren, um den ePA-Datensatz üblicherweise auftrennen zu können. Weiterhin wird eine sog. "feingranulare Steuerung" der ePA durch die betroffenen Patienten selbst angemahnt. Die - bestenfalls wissenschaftliche - Forschung über das Forschungsdatenzentrum sollte ausgebaut werden, statt Reallabore der Krankenkassen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: