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68 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V. am 30.08.2026
- Beschreibung: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist das wesentlichen Regelungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in der 21. Wahlperiode. Es bildet die Grundlagen für die Nutzung der Daten aus der sogenannte elektronische Patientenakte für alle für die Versorgung und Forschung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VitalAire GmbH am 21.06.2026
- Beschreibung: Nutzung von Telemonitoring im Rahmen des Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 25.06.2026
- Beschreibung: Es sollen klare Rahmenbedingungen für die Governance der gematik sowie für Interoperabilität und die EHDS-Umsetzung geschaffen werden. Ziel ist, dass ein freier, aber regulierter Markt auf Basis einheitlicher Standards innovative, sichere und interoperable digitale Anwendungen entwickelt, die Versorgung steuern, Kommunikation erleichtern und mithilfe sekundärer Datennutzung die Gesundheitsversorgung unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Wir möchten erwirken, dass im Gesetz ein kohärentes Chronikerversorgungskonzept integriert wird und technische Mindeststandards für das dDMP festgelegt werden, um die Sicherheit für die Verwendung digitaler Anwendungen, darunter insbesondere für CGM-Systeme und dedizierte DMP-Managementsysteme, zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Beschreibung: 1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: - freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 25.06.2026
- Beschreibung: 1. Telepharmazie gesetzlich stärken Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden. 2. Digitale Identitäten vereinfachen Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen. 3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein. 4. Freie Apothekenwahl digital absichern Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Telematik Infrastruktur inkl. Gematik
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Oviva AG am 07.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des GeDIG in folgenden Punkten: (1) Verankerung einer verpflichtenden Schnittstelle zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA), damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten durchgängig nutzen und Behandelnde besser informierte Therapieentscheidungen treffen können; (2) Sicherstellung der dauerhaften Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von DiGA, um den niedrigschwelligen Zugang zu evidenzbasierten digitalen Versorgungsangeboten zu erhalten; (3) Einräumung erweiterter Rechte für DiGA-Hersteller zur Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten aus ePA und Forschungsdatenzentrum Gesundheit, um DiGA kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Eine zentrale Stellschraube für die Förderung von Innovationen sowie von Effizienzen im deutschen Gesundheitswesen ist die Digitalisierung. Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) bietet hierfür einen ersten wichtigen Schritt der konsequent weitergeführt werden muss, um Innovationen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.08.2026
- Beschreibung: Die AKG-Kliniken setzen sich im Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG-Regierungsentwurf dafür ein, in § 24 Absatz 3 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG-E) eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenverarbeitung zwischen nach § 6b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) koordinierungsbeauftragten Krankenhäusern und den mit ihnen kooperierenden Krankenhäusern zu schaffen. Diese soll den Aufbau telemedizinischer Netzwerke, eine regionale Lagebildtransparenz zu Versorgungskapazitäten und Patientenströmen sowie die überregionale Zusammenarbeit koordinierender Krankenhäuser zur Qualitätssicherung erfassen, einschließlich zugehöriger Verordnungsermächtigungen für standardisierte Datensätze. Ergänzend wird eine Anpassung der Finanzierung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) mit dem Zweck, die verbindliche Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die AWMF in zentrale Regelungsbereiche sicherzustellen, insbesondere bei der Festlegung von Anforderungen an digitale Anwendungen wie die Bedarfseinschätzung sowie beim Medikationsplan. Zudem soll gesetzlich festgelegt werden, dass Datenerhebung und -auswertung evidenzbasiert und leitliniengestützt erfolgen und dass Zuständigkeiten zwischen bestehenden und neuen Regelungen kohärent und widerspruchsfrei ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.07.2026
- Beschreibung: Für die Medizin der Zukunft sind verlässliche, verknüpfbare und sicher nutzbare Gesundheitsdaten entscheidend. Sie können Diagnosen und Behandlungen verbessern, Dokumentationspflichten erleichtern und Forschung sowie Gesundheitsbehörden wichtige Erkenntnisse zu Krankheitsverläufen liefern. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Die Autorinnen und Autoren schätzen die bisherigen Pläne aus wissenschaftlicher Sicht kritisch ein, da für die konsequente Implementierung digitaler Anwendungen bislang klare Anreize, verbindliche Standards und messbare Ziele fehlen. Stattdessen schlagen sie vor, Interoperabilität in allen Bereichen des Gesundheitswesens verbindlich umzusetzen, konkrete Verantwortl
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen informiert und souverän entscheiden, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck von wem verwendet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine patientenfreundliche Regulierung privater Terminvermittlungsplattformen ein. Der Buchungsprozess muss stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet werden und Kassenpatient:innen dürfen nicht benachteiligt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...