Stellungnahmen/Gutachten
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1.395 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.395)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromdirektbelieferungen ermöglichen
Schaffen von gesetzlichen Erleichterungen, um Industriekunden über Direktleitungen mit Strom zu versorgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Ausgestaltung der Kapazitätsausschreibungen
Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge EnWG und EEG zur Reform der Netzanschlussverfahren 2026
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform der Netzanschlussverfahren in EnWG und EEG ein. Der BDEW fordert die Einführung von Qualitäts-, Priorisierungs- und Depriorisierungskriterien anstelle des Windhundprinzips, die Modernisierung und Digitalisierung der Anschlussprozesse sowie mehr Transparenz zu Netzkapazitäten. Der BDEW befürwortet flexible Netzanschlussvereinbarungen bei Engpässen, die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete durch Verteilnetzbetreiber sowie Regelungen zur besseren Synchronisierung von Netz- und Anlagenzubau einschließlich Baukostenzuschüssen. Zudem setzt sich der BDEW für standardisierte Reservierungs- und Freigaberegeln sowie Erleichterungen für netzneutrale Speicher ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge EnWG und EEG zur Reform der Netzanschlussverfahren 2026
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform der Netzanschlussverfahren in EnWG und EEG ein. Der BDEW fordert die Einführung von Qualitäts-, Priorisierungs- und Depriorisierungskriterien anstelle des Windhundprinzips, die Modernisierung und Digitalisierung der Anschlussprozesse sowie mehr Transparenz zu Netzkapazitäten. Der BDEW befürwortet flexible Netzanschlussvereinbarungen bei Engpässen, die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete durch Verteilnetzbetreiber sowie Regelungen zur besseren Synchronisierung von Netz- und Anlagenzubau einschließlich Baukostenzuschüssen. Zudem setzt sich der BDEW für standardisierte Reservierungs- und Freigaberegeln sowie Erleichterungen für netzneutrale Speicher ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Plädoyer für zügigen flächendeckenden Smart Meter-Rollout: Anregung, die grundzuständigen Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, sowie Bitte um Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs; zudem Hinweis auf Möglichkeit der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch Etablierung eines vereinfachten digitalen Stromzählers, sog. Smart Meter light. EnWG: Quartierstauglichkeit von Bilanzkreisen, Klarstellung hinsichtlich Kundenanlagen
- Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027)
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GE Änderung Energiewirtschaftsrecht - Stärkung Verbraucherschutz im Energiebereich
DIE VDE-STELLUNGNAHME ERFOLGTE ZUM REFERENTENENTWURF - NACH EINLADUNG DES FEDERFÜHRENDEN MINISTERIUMS - 18.07.2025 Empfehlung § 12 EnWG: Streichung des Attributs „grundzuständig“ bei den Messstellenbetreiber betreffenden Festlegungen in § 12 Energiewirtschaftsgesetz. Streichung § 78 I EnWG, mindestens jedoch Einräumung einer Reaktionsfrist für den Messstellenbetreiber von beispielsweise drei Werktagen sowie zumindest die Berücksichtigung von Staffelungen oder prozentualen Grenzwerten bei der Bemessung des Entschädigungsanspruchs. Änderungen von § 25 I 1 MsbG sollte Präzisierung zum Gateway-Administrator enthalten. Empfehlung für § 60 IV MsbG: Wegfall Option viertelstündlichen Datenversands ohne finanziellen Ausgleich für Messstellenbetreiber durch Anforderer der Datenübertragung.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie
Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand ist die geplante Einführung einer Strategischen Erdgasreserve zur Sicherstellung der Erdgasversorgung in Deutschland nach dem Auslaufen der europäischen und nationalen Gasspeicherregelungen ab 2027. Anlass sind mediale Hinweise auf eine künftige gesetzliche Ausgestaltung der strategischen Gasvorsorge. Ziel des Vorschlags ist, die konzeptionellen Grundlagen der Strategischen Erdgasreserve zu begleiten und eine kosten- und markteffiziente Implementierung sicherzustellen. Dabei wird angeregt, die operative Umsetzung der Reserve über bestehende Markt‑ und Bilanzierungsmechanismen zu ermöglichen, um Vorhalte‑ und Betriebskosten zu begrenzen und Marktverzerrungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Dezember 2024)
Die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN legten am 17. Dezember 2024 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Bundestagsdrucksache 20/14235) vor. Der Entwurf sieht insbesondere Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Neuregelung des Netzanschlusspaketes führt zu einem Paradigmenwechsel und zur Verschiebung der Verantwortung vom Netzbetreiber auf den Investor von erneuerbaren Energien. Die Änderung hätte erhebliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Norddeutschland. Zentrale Vorschläge sind: 1. Beibehaltung des Netzanschlussvorrangs als Grundprinzip der Energiewende 2. Beschleunigung des Netzausbaus 3. die konsequente Entfesselung von marktlichen Flexibilitätspotenzialen 4. Flexible Connection Agreement (FCA) nur als kurzfristige und zeitlich befristete Übergangslösung möglich. Diese muss bundeseinheitlich ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 27.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Privilegierung von Mobilfunk bei Netzanschluss
Die Priorisierung von Netzanschlüssen ist eine energierechtliche Frage. Sie muss im Rahmen einheitlicher, diskriminierungsfreier und sachlich begrün deter Kriterien für alle Anschlussbegehren geregelt werden und darf nicht durch sektorale Spezialregelungen im TKG konterkariert werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Position zur Erleichterung des Netzanschlusses von Großbatteriespeichern
Eine Änderung des EEG/EnWG mit dem Ziel, die Reihenfolge der Speicher-Netzanschlüsse zu ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge des BWE für Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt
Im Kontext der aktuellen Diskussion um das „Netzanschlusspaket“ und den darin vorgeschlagenen Redispatchvorbehalt weist der BWE auf zentrale Probleme bei den zu Diskussion stehenden Alternativen wie flexiblen Netzanschlussvereinbarungen nach § 8a EEG hin, die – bei falscher Ausgestaltung – eine ähnlich große Gefahr für den Zubau der Erneuerbaren Energien darstellen, wie der ursprüngliche Redispatch-Vorbehalt aus dem BMWE.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge des BWE für Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt
Im Kontext der aktuellen Diskussion um das „Netzanschlusspaket“ und den darin vorgeschlagenen Redispatchvorbehalt weist der BWE auf zentrale Probleme bei den zu Diskussion stehenden Alternativen wie flexiblen Netzanschlussvereinbarungen nach § 8a EEG hin, die – bei falscher Ausgestaltung – eine ähnlich große Gefahr für den Zubau der Erneuerbaren Energien darstellen, wie der ursprüngliche Redispatch-Vorbehalt aus dem BMWE.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Herausforderungen der Transformation des Energiesystems – ein massiver Zubau erneuerbarer Energien, rasant steigende Netzanschlussanfragen, die notwendige Flexibilisierung des Verbrauchs, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zunehmende Resilienzrisiken – bündeln sich in einem akuten Handlungsbedarf. LEW bringt hierzu sechs Vorschläge ein: eine reformierte Vergabe von Netzanschlusskapazitäten, Maßnahmen zur Stärkung von Systemstabilität und Resilienz, die Flexibilisierung von Verbrauchsmodellen, die Stärkung der bayerischen Wasserkraft als grundlastfähigen regionaler Energieträger, ein digitalisierungsfreundlicher Regulierungsrahmen sowie der Abbau bürokratischer Hürden.
- Bereitgestellt von: Lechwerke AG am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 04.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmensallianz aus über 20 Hamburger Energieunternehmen, initiiert unter anderem von Green Planet Energy, warnt in einem gemeinsamen Brief an die Hamburger CDU davor, dass das vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Netzpaket die Energiewende massiv auszubremsen droht. Zugleich betonen die Unterzeichner die wirtschaftliche Bedeutung der Energiewende für Hamburg, von Wertschöpfung über Arbeitsplätze bis hin zu Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit, und fordern statt Bremsen eine Modernisierung der Netze mit Maßnahmen wie Nutzen statt Abregeln, Speicher- und Smart‑Meter‑Ausbau, damit die Energiewende als zentrale wirtschaftliche Chance begriffen und nicht als Kostenproblem diskutiert wird.
- Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 24.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge im EnWG und StromStG zur Einführung von V2G und bidirektionalem Laden
Der BDEW setzt sich für eine zügige Änderung des EnWG zur Umsetzung der Vorgaben aus RED III und EPBD ein, insbesondere zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Fahrzeug- und Batteriedaten sowie zur Verankerung technischer Anforderungen für interoperables, nicht-proprietäres bidirektionales Laden. Der BDEW fordert zudem eine Anpassung des Stromsteuergesetzes, insbesondere eine Erweiterung des § 5a StromStG auf mobile Speicher, um eine stromsteuerliche Doppelbelastung bei Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 26.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 26.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenkopplung und Netzdienlichkeit von Speichern durch digitale Integration fördern
Wir setzen uns für eine systemdienliche Förderung von Solarenergie mit Speichern ein, bei der digitale, intelligent gesteuerte Komponenten ausdrücklich mitgefördert werden. Digitalisierung ist der Schlüssel zur netzdienlichen Nutzung von Speichern, da sie eine automatisierte, dynamische Steuerung ermöglicht. Doppelbelastungen durch Steuern, Umlagen und Entgelte müssen entfallen, und die Sektorenkopplung sollte im Energiewirtschaftsgesetz gleichrangig zur Stromversorgung stehen. Stromspeicher sind klar als keine Letztverbraucher zu definieren. Zudem braucht es Investitionsanreize und klare Regeln für die netzdienliche Rolle von Großbatterien, damit sie flexibel und effizient eingesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Verbrauchern bei Energiepreisen
Der ADAC fordert die Entlastung von allen Stromkunden bei den Übertragungsnetzentgelten ab dem Jahr 2026 in Verbindung mit der Entlastung aller Bürger bei der Stromsteuer.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) überführt die Vorgaben der europäischen NIS2-Richtlinie in deutsches Recht. Die Regelungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere solche, die als kritische Infrastrukturen gelten. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit deutlich verschärft und auf weitere Sektoren ausgeweitet. Das Ziel ist die Erhöhung der Cybersicherheit sowie der nationalen Sicherheit im Bereich der kritischen Infrastrukturen durch angemessene Vorgaben und Anforderungen für die Hersteller von Windenergieanlagen.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 14.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
23.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren neu ordnen
Neuordnung des Verfahrens zum Anschluss von Einspeisern und Abnehmern an das Stromverteilnetz vor dem Hintergrund knapper Netzanschlusskapazitäten.
- Bereitgestellt von: Westenergie AG am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan als Schlüsselenergie anerkennen und regulatorisch mit Wasserstoff gleichstellen.
Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für kurzfristig wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Förderkosten für Erneuerbare Energien ein, so dass das EEG-Konto entlastet wird. Ziel ist es, die Akzeptanz der Energiewende zu stärken, ohne notwendige Investitionen in Infrastruktur und Versorgungssicherheit zu gefährden. Der BDEW fordert die Bewertung und Priorisierung konkreter Einsparmaßnahmen – insbesondere im Bereich der Netzkosten und Infrastrukturkosten – auf gesetzlicher Grundlage. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Rahmenbedingungen für Energiespeicher und Pumpspeicherkraftwerke
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungsvorschläge zur Ausgestaltung der Importinfrastruktur für Wasserstoff und Derivate
Der BDEW fordert eine rechtssichere und investitionsfreundliche Ausgestaltung der Importinfrastruktur für Wasserstoff und dessen Derivate. Der Verband setzt sich für die Flexibilisierung der Nutzungsregelungen von LNG-Terminals, den Ausbau technologisch angepasster Infrastrukturen sowie klare Leitplanken für deren regulatorische Behandlung ein. Der BDEW fordert einen „Masterplan Wasserstoffimportterminals“ mit abgestimmtem Zeitplan, der schwimmende und landbasierte Optionen gleichermaßen berücksichtigt. Bestehende LNG-Infrastruktur soll technologieoffen weiterentwickelt und regulatorisch eingebettet werden, um den Hochlauf von Wasserstoffimporten ab 2030 abzusichern.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: Einführung der Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten. Vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber bei gleichzeitiger Vereinfachung im Geiste des § 14e EnWG. Energy Sharing energiewirtschaftlich sinnvoll und netzdienlich ausgestalten. Möglichkeit für Stromlieferanten erhalten, sich außerordentlich von einem Vertrag zu lösen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Ausbau der Erneuerbaren schreitet voran und ist gleichermaßen Garant für weniger CO2-Ausstoß wie für geringe Energiepreise im Großhandel. Gleichzeitig müssen im Zuge dieser Modernisierung Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit im Blick behalten werden. Politische Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sollten so gestaltet werden, dass sie Innovationen fördern, Akzeptanz stärken und die Transformation in allen Sektoren vorantreiben – ohne dabei neue Fehlanreize zu setzen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
4.) Modernisierung der Energiekennzeichnung im Energiewirtschaftsrecht
Die Modernisierung der Energiekennzeichnung im Energiewirtschaftsrecht und die Verbesserung des Handels mit Herkunftsnachweisen sind wesentlich, um Transparenz und Verbraucherschutz zu verbessern und die Herkunft von Energie nachzuweisen. Energieanbieter sind dazu verpflichtet, klarere und detailliertere Informationen über ihrer Produkte bereitzustellen, zom Beispiel im Rahmen der Stromkennzeichnung nach §42 EnWG. Die zugrundeliegenden Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene (guarantees of origin), sowie der nationale und europäische Handel mit Herkunftsnachweisen bedarf einer Überarbeitung, um die Bedürfnisse der neuen Energiewirtschaft adäquat zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine umfassende Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), um die Investitionssicherheit im Offshore-Bereich zu stärken. Ziel ist es, durch die Einführung zweiseitiger inflationsindexierter CfDs, die Anpassung der Leistungsdichten im Flächenentwicklungsplan sowie realistische Realisierungsfristen ein funktionierendes und markttaugliches Ausschreibungssystem zu schaffen. Der BDEW fordert, die für 2026 geplanten Ausschreibungen zu verschieben, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beihilferechtlich tragfähig und planbar zu gestalten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) setzt sich für eine gesetzliche Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen ein und zielt mit diesem Papier auf die Ausgestaltung einheitlicher Mechanismen zur Reservierung von Netzkapazität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 22.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich K+S für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 06.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
- Anpassung der Ausschreibungsregeln: Begrenzung auf eine Fläche pro Bieter und maximal 750 MW pro Fläche, um Akteursvielfalt zu fördern und Risiken zu minimieren - Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns: Einführung neuer Kriterien wie Ökosystemschutz, Energieversorgung, Sektorenkomponente sowie Anpassung von Sicherheitsleistungen, Fristen und Pönalen - Genehmigungsbeschleunigungen: Vereinfachte Verfahren für Netzausbau und Leitungsänderungen sowie erleichterte Genehmigungen für Schwerlasttransporte - Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Förderung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Offshore-Windenergie-Ausbaus
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
-
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Energiewirtschaftsgesetz und Messstellebetriebsgesetz
Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
- Bereitgestellt von: EWE NETZ GmbH am 29.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewirtschaftsgesetz, Messstellebetriebsgesetz
Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
- Bereitgestellt von: Stromnetz Berlin GmbH am 26.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen
Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 22.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Festlegung soll die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Wir kritisieren insbesondere die einseitige und fehlerhafte Einschätzung der BNetzA zu dezentralen Einspeisern. Dezentrale Erzeugung mit einem funktionierenden Sektorkopplungskonzept ist ein entscheidender Beitrag zur Netzstabilität. Die intelligente Kopplung von Wärmeversorgung, Stromerzeugung, E-Mobilität und stationärer Speicherung von Elektrizität führt dazu, dass die Verteilernetze von Transportmengen und Ausbauforderungen entlastet werden.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 06.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem EnWG-Referentenentwurf werden Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.6.24 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L vom 26.6.2024) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Netzanschlussverfahren sollen transparenter und schneller erfolgen, permanente Netzentgeltbefreiung von Pumpspeicherkraftwerken sowie den Netzbezug von Strom für Batteriespeicher in der Innovationsausschreibung ermöglichen
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht und Messstellenbetriebsgesetz
Bitkom begrüßt die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Erhöhung der Messdatenqualität, zur Digitalisierung von Netzanschlussverfahren, zur Vereinfachung des Liegenschaftsmodells und zur Bereitstellung von „Echtzeitdaten“ grundsätzlich. Der Entwurf enthält damit einige Änderungen, die zur Digitalisierung des Energiesystems beitragen. Im Detail gibt es zu einigen rechtlichen und technischen Fragen allerdings noch Klärungsbedarf. Für die dringend notwendige Beschleunigung der Netzanschlüsse sind wichtige Regelungen weiterhin ausstehend. Bitkom hat bereits in der Vergangenheit u.a. im Rahmen des Netzanschlussgipfels auf die Bedeutung digitaler, einheitlicher und standardisierter Netzanschlussverfahren hingewiesen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle - Netzanschlussverfahren - bundesweite Vereinheitlichung von Beteiligungspflichten
EnWG-Novelle - Vereinheitlichung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren - bundesweite Vereinheitlichung von Beteiligungspflichten im EEG - Verlängerung des zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. am 14.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung -
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steigerung der Kosteneffizienz des EE- und Stromnetzausbaus
Reevaluierung von Bedarfsprognosen und Ausbauzielen, Netzdienliche Steuerung des EE-Zubaus und Anpassung an Ausbautempo von Netzen und Speichern, Anreizsetzung durch Anpassung von Fördersystematik und Netzkostenbeteiligung
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Direktbelieferungen Industrie (Aktualisierung)
Forderung nach Erleichterungen bei der Direktbelieferung von Industriekunden. Insbesondere Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 13.06.2025
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines kohärenten Förder- und Rechtsrahmens für den Wasserstoffmarkthochlauf
Der BDEW fordert die Schaffung eines kohärenten Förderrahmens und eines belastbaren Rechts- und Regulierungsrahmens für den Hochlauf einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die signifikante Reduktion der Wasserstoffproduktionskosten durch regulatorische Entlastungen und Strompreisreformen, die rechtliche und finanzielle Absicherung der Infrastruktur außerhalb des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Einführung von Nachfragemechanismen, wie z. B. CfDs und staatliche Ausfallgarantien für First-Mover. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen für Erzeugung, Transport, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zu verbessern, den Markthochlauf abzusichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines kohärenten Förder- und Rechtsrahmens für den Wasserstoffmarkthochlauf
Der BDEW fordert die Schaffung eines kohärenten Förderrahmens und eines belastbaren Rechts- und Regulierungsrahmens für den Hochlauf einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die signifikante Reduktion der Wasserstoffproduktionskosten durch regulatorische Entlastungen und Strompreisreformen, die rechtliche und finanzielle Absicherung der Infrastruktur außerhalb des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Einführung von Nachfragemechanismen, wie z. B. CfDs und staatliche Ausfallgarantien für First-Mover. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen für Erzeugung, Transport, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zu verbessern, den Markthochlauf abzusichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Systementwicklungsstrategie 2024
Der Verband hat sich an dem Beteiligungsverfahren beteiligt, um die fachliche Ausrichtung der Ankerpunkte zu prüfen und zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Ankerpunkte der Systementwicklungsstrategie 2024
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, eine umfassende und kosteneffiziente Energiewende in Deutschland umzusetzen. Die Interessenvertretung strebt eine Neuordnung der Energiepolitik an, die auf einem Systemansatz statt Einzelmaßnahmen basiert, die erneuerbaren Energien effizient in den Markt integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Zudem soll der Emissionshandel als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele gestärkt, die Strompreise für die Industrie stabilisiert und die Akzeptanz der Energiewende durch finanzielle Ausgleichsmechanismen wie das Klimageld erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung von PV-Überschüssen im urbanen Raum
Ziel ist, durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Ermöglichung der nachbarschaftlichen Nutzung, Speicherung und Verteilung eine möglichst schlanke, unbürokratische und standardisierte Nutzung der PV-Überschüsse im urbanen Raum zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 08.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
- Bereitgestellt von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertüchtigung von Verteilnetzen
Die Ertüchtigung von Verteilnetzen kann sich kostensenkend auf die Netzentgelte auswirken. Dabei müssen aber selbst geringfügige bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung von Verteilnetzen (Mittel- und Hochspannung) müssen trotz vernachlässigbarer Auswirkung auf Umwelt- und Lärmbelastung aufwendige Genehmigungsprozesse durchlaufen. Diesen Prozess könnte man durch kleine gesetzliche Änderungen beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: