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3.463 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.463)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...unterstrichen): „Ein bestimmter Weg, wie die mittelständischen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem von der EU-KOM vorgeschlagenen SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes System geschaffen werden, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Hauptziele sind: - Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU für Inhaber als auch die Umsetzer von SEP. - Sicherstellung fairer und angemessener Preise für Produkte, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren. Der vorgeschlagene Rahmen für die SEP-Lizenzierung wird für zusätzliche Transparenz in Bezug auf SEP-Portfolios und Gesamtlizenzgebühren sorgen und den Parteien effizientere Möglichkeiten bieten, sich auf FRAND-Bedingungen für ihre Lizenzen zu einigen. Der VDA unterstützt EU-KOM-Vorschlag.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.11.2024

      • 18.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...multimodale Mobilität auf dem Weg zur Klimaneutralität. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg wäre indes eine ausdrückliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg wäre indes eine ausdrückliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...über zwei Zeitpunkte hin-weg zeigt die Zunahme oder ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beschreibung von Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz von KI im Bereich der Landwirtschaft. Gliederung der Fragestellung in Anwendungsbereiche (Ernte, Prozessoptimierung, Reduzierung des Verbrauch von Kraftstoff bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz.

    • Bereitgestellt von: CLAAS KGaA mbH am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3689 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Europäische KI-Verordnung - Raum lassen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verschiedentlich auf den Weg gebracht und umgesetzt...., ...Zielgruppen müssen auf direktem Weg erreichbar sein (z.B. ..., ...Vertriebspartner auf ihrem Weg in die digitalisierte ..., ...Quelle „Der Niedersächsische Weg“ Nicht monetär: Kooperationsvertrag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzeslösung hat dieser Weg insbesondere den Vorteil..., ...Deutschland denkbar. Auf diesem Weg würde jedoch nur ein Teil..., ...Deutschland denkbar. Auf diesem Weg würde jedoch nur ein Teil...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerbescheide werden auf die- sem Weg stets aktuell an die richtige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ltern ist der Hauptrisikofaktor für Krebs, Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Doch da die Biologie des Alterns immer besser verstanden wird, gibt es inzwischen erste Ansätze zur Geroprotektion: Altersbedingte Krankheitsrisiken könnten gesenkt und somit die gesunde Lebensdauer verlängert werden. In einem heute veröffentlichten Diskussionspapier der Leopoldina schlagen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Paradigmenwechsel in Forschung und Medizin bei altersbedingten Krankheiten vor. Sie sprechen sie sich dafür aus, die biologischen Prozesse des Alterns besser zu erforschen, um in der medizinischen Praxis das Altern selbst in den Fokus zu nehmen – und nicht erst die Behandlung altersbedingter Krankheiten.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zu halten. Einen neuen Weg zur Verbesserung der Genomstabilität...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutsche Bundesregierung überarbeitet derzeit ihre Leitlinien zur Krisenprävention und Friedensförderung. Hierzu wird die folgende wissenschaftliche Empfehlung gegeben: Die zunehmende Zahl an Gewaltkonflikten weltweit ist auch eine Bedrohung für Deutschlands Sicherheit. Die Überarbeitung der Krisenleitlinien der Bundesregierung sollte die Notwendigkeit der Krisenprävention und Friedensförderung untermauern und mit Selbstverpflichtungen hinterlegen.

    • Bereitgestellt von: PRIF - Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konflikts bei. Statt den Weg zu einem echten Frieden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der in Arbeit befindlichen Systementwicklungsstrategie (SES) kommt eine hohe Bedeutung zu im Hinblick auf die Energietransformation, die Wärmewende und der Netzentwicklungsplanung - auch wenn es kein Gesetzesvorhaben im engeren Sinne darstellt. Daher sollte diese auf realistischen Annahmen beruhen im Hinblick auf Strom-, Gas- und Wasserstoffverbrauchs- bzw. Bedarfsprognosen (Strom wird tendenziell über und Gas/H2 unterschätzt). SES sollte sich an kommunaler Wärmeplanung ausrichten. Verteilnetzbetreiber sollten in Arbeitsgruppen zur Erarbeitung des SES integriert werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... auf einen erfolgreichen Weg zu bringen, ist es unabdingbar...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft insbesondere dafür ein, - die geplante Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen nicht weiterzuverfolgen; - die geplante Reform der (Lohn-)Steuerklassen umzusetzen; - die geplante Anhebung („Rechtsverschiebung“) der Tarifeckpunkte bei der Einkommensteuer durchzuführen. Die Tarifanpassungen sollten so schnell wie möglich beschlossen werden; - die geplante Digitalisierung der Sterbefallanzeigen von Standesämtern zu erweitern. Arbeitgeber sollten ebenfalls schneller an entsprechende Informationen kommen (wie z. B. das Sterbedatum; den Familienstand und die Steuer-ID von Hinterbliebenen).

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 08.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzgeber Maßnahmen auf den Weg bringt, die zu schnellen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein weiterer Schritt weg von der strengen Individuen..., ...ist ein weiterer Schritt weg von der strengen Individuen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichzeitig kommen auf dem Weg zu 100% Erneuerbaren ..., ...verankert werden, dass eine WEG, die Strom gemeinsam erzeugt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bestellung auf direktem Weg zur Baustelle geliefert..., ...herauskristallisieren, und der beste Weg zum Ziel kann von Gebäude...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mitgliedstaaten ein leicht gangbarer Weg offen, um sich durch geschickte..., ...Sie kann insbesondere den Weg beschreiten, Ausgleichsmechanismen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müssten daher den „regulären“ Weg einschlagen, d. h. folgende..., ...können und der ge-wählte Weg durch eine klare Konzeption...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      12.11.2025 Windenergie auf See Einleitung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine Novellierung des WindSeeG. Leitthemen sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore-Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit Konsultationsfragen an die Stakeholder des Ausbaus der Offshore-Windenergie und des Offshore-Wasserstoffs.

    • Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 31.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgreichen Skalierung nichts im Weg. Eine großskalierte Produktion...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... stellen einen möglichen Weg nach vorn dar – unter der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bejagung eingeschlagenen Weg für nicht zielführend, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisseaufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisseaufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der Kraftwerkstrategie ist die Ausschreibung von 10 GW Gaskraftwerksleistung (H2-Ready) geplant mit dem Ziel die Stromerzeugung aus Wind und PV abzusichern. Kernforderungen des VKU sind: - Kurzfristige Investitionen in Neuanlagen und Umrüstung ermöglichen - Versorgung mit H2 zu wirtschaftlich darstellbaren Konditionen und die Anbindung an die hierfür nötige Infrastruktur garantieren; Anforderungen an die Nutzung klimaneutraler Gase an deren tatsächliche Verfügbarkeit knüpfen - KWKG weiterentwickeln, um Neubauten anzureizen und die Umstellung bestehender KWK-Anlagen auf Wasserstoff zu unterstützen - Marktelement für Versorgungssicherheit, das die Vorhaltung von regelbaren Kapazitäten honoriert - Kompatibilität zwischen Übergangsregelungen und späterem Marktdesign

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 23.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...als erster Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bamberger Chefarzt-Fall aus dem Weg: BGH, Beschluss, 21.11.2018...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...völkerrechtliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, ist es sinnvoll...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Namensaktiengesellschaft ihre Aktionäre auf den Weg über die Intermediäre verweist...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist des-halb der richtige Weg. Lässt der Gesetzgeber ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...effektiven Sektorenkopplung im Weg und reizen diese nicht ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformansatz der einzig gangbare Weg für eine verhältnismäßige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... sich bewusst für diesen Weg entscheidet, ändert dies...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... V erbringen. Auf diesem Weg könnte eine sachgerechte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschland eingeschlagenen Weg führ zu bürokratischem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Salesforce unterstützt einen nuancierten Ansatz einer maßgeschneiderten, risikobasierten KI-Regulierung, die Kontext und Verwendungszweck der Technologie differenziert und den Schutz von Personen sicherstellt, Vertrauen aufbaut und Innovationen begünstigt. Salesforce ist der Meinung, dass globale KI transparent sein sollte und im Einklang mit den bestehenden Datenschutzgesetzen stehen sollte.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...oder andere Mal über den Weg laufen. Bei Rückfragen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege...
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