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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24.422)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemeinsame Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Vereinfachung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts. Die Stellungnahme begrüßt die vorgesehenen Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen grundsätzlich und enthält fachliche Anmerkungen sowie konkrete Änderungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Konzepts. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts unter Beibehaltung eines wirksamen Antibiotikamonitorings und einer verantwortungsvollen Antibiotikaanwendung in der Nutztierhaltung.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden. Vereinfachungen bei den Meldepflichten nach § 32 WPG im Rahmen der laufenden Novellierung sowie mittelfristige Änderungsmöglichkeiten zu den Regelungen des § 29 WPG, sowie das Angebot zum fachlichen Austausch, möglichen Anpassungen des WPG und zur Bereitstellung von Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung und Großwärmepumpenprojekten.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Iveco Group unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit einem Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe zusätzliche Perspektiven für die Defossilisierung des Verkehrs zu schaffen. Damit diese Technologien insbesondere im Nutzfahrzeugbereich einen wirksamen Beitrag leisten können, braucht es schnell verlässliche und investitionsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt sollten der bedarfsgerechte Ausbau der Wasserstoff-Tankinfrastruktur, eine technologieoffene steuerliche Behandlung unterschiedlicher Wasserstoffantriebe sowie die regulatorische Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Flottenregulierung stehen.

    • Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand des Regelungsvorhabens sind bundesrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz erneuerbarer Gase im Wärmemarkt. Hierzu gehören Regelungen zur Nutzung von Biomethan und Wasserstoff in Gebäuden und Wärmenetzen, zur Weiterentwicklung einer Grüngasquote, zur Anerkennung erneuerbarer Gase im Rahmen gesetzlicher Anforderungen an die Wärmeversorgung sowie zur Transformation bestehender Gasinfrastrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Gewährleistung technologieoffener regulatorischer Rahmenbedingungen für erneuerbare Gase im Wärmesektor.

    • Bereitgestellt von: GELSENWASSER AG am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Bestimmung des Kapitalverzinsungssatzes (WACC) für Gasnetzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine angemessene, kapitalmarktfähige und risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals hinzuwirken. Der im Entwurf vorgesehene WACC von 3,76 % berücksichtigt die aktuellen Kapitalmarktbedingungen, Refinanzierungskosten und Investitionsrisiken nicht ausreichend. Gefordert werden deshalb eine methodische Überarbeitung der Zinsfestlegung sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die Investitionen in Gasnetzinfrastrukturen gewährleisten, die Versorgungssicherheit stärken und die Transformation des Energiesystems unterstützen.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 23.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass auf EU Ebene eine Reform der Datenschutzgesetze erfolgt. Unsere Ziele dabei sind dabei allgemeine Änderungen, die eine ausgewogenere und innovationsfreundlichere Auslegung der Gesetzte vorsieht sowie gezielte Anpassungen der DSGVO und der ePrivacy Regelungen, die sich als praxisfern und unnötig innovationshindernd herausgestellt haben. Auch setzen wir uns dafür ein, dass Branchenstandards wie Codes of Conduct eine wichtigere Bedeutung bei der Rechtsumsetzung zukommt.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass auf EU Ebene eine Reform der Datenschutzgesetze erfolgt. Unsere Ziele dabei sind dabei allgemeine Änderungen, die eine ausgewogenere und innovationsfreundlichere Auslegung der Gesetzte vorsieht sowie gezielte Anpassungen der DSGVO und der ePrivacy Regelungen, die sich als praxisfern und unnötig innovationshindernd herausgestellt haben. Auch setzen wir uns dafür ein, dass Branchenstandards wie Codes of Conduct eine wichtigere Bedeutung bei der Rechtsumsetzung zukommt.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Bargeldversorgung für die Schaffung fairer und wettbewerbsneutraler Rahmenbedingungen ein. Hierzu sollte die Bargeldversorgung als kritische Infrastruktur anerkannt, hinsichtlich der Kosten der Bargeldversorgung eine faire Verantwortungsteilung zwischen allen Marktteilnehmer geschaffen, regulatorische Doppelbelastungen vermieden und bestehende Infrastrukturbetreiber nicht durch zusätzliche regulatorische Anforderungen einseitig belastet werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Tierschutzbund strebt die Anpassung sämtlicher Tierschutzgesetzgebung an das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz an. Dies umfasst sämtliche Regelungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung, der Haltung von Heimtieren, der Durchführung von Tierversuchen, dem Umgang mit Wildtieren sowie Fragen des praktischen Tierschutzes, also der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland. Sämtliche politische Aktivitäten des Verbandes streben eine Verbesserung der Tierschutzgesetzgebung zum Wohl der Tiere an, speziell eine Novellierung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen (bestehend oder noch zu erlassen).

    • Bereitgestellt von: Deutscher Tierschutzbund e.V. am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten. Durch eine Videoüberwachung des Schlachtprozesses soll die amtliche Überwachung die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherstellen. Die zuständige Behörde wird in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. setzt sich dafür ein, dass die Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben, also unabhängig von der Zahl der geschlachteten Tiere, eingeführt wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Tierschutzbund e.V. am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6809 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bürokratieabbau im nationalen Versicherungsvertragsrecht ist eine Daueraufgabe für den Gesetzgeber. Überprüfungen des Rechtsrahmen sollten daher regelmäßig stattfinden, um Unternehmen und Kunden dauerhaft zu entlasten. Insbesondere wäre es wünschenswert, den zunehmend digitalen Kundenbeziehungen besser Rechnung zu tragen. So sollten etwa digitale Alternativen für die im VVG verbliebenen Schriftformerfordernisse geschaffen werden. Ungeachtet dessen ist es unumgänglich, dass sich der nationale Gesetzgeber auch auf EU-Ebene für eine spürbare Erleichterung von Prozessen bzw. Entlastung von der Bürokratie einsetzt.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vorschlag der Kommission ist eine Streichung der Deckungsvorsorgepflicht (Art. 10 Abs. 15 MDR & Art. 10 Abs. 16 IVDR) für Medizinprodukte vorgesehen. Diese Streichung würden wir sehr begrüßen. Nun wird aber statt der Streichung der Deckungsvorsorgepflicht von verschiedenen Seiten die Einführung einer Pflichthaftversicherung gefordert. Eine Pflichtversicherung halten wir nicht für notwendig, da wir von einer hohen Versicherungsdichte für Medizinprodukte ausgehen. Eine Pflichtversicherung würde aber voraussichtlich zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten gerade für KMU führen – ohne dass die Produktsicherheit erhöht würde.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 21.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 46a EnWG ein. Der bisherige Nutzungsberechtigte soll die für ein Konzessionsverfahren erforderlichen Netzdaten nicht anlasslos vor Ablauf des Konzessionsvertrags bereitstellen müssen. Die Datenherausgabe an die Kommune soll erst erfolgen müssen, wenn es im Konzessionsverfahren tatsächlich weitere Mitbewerber gibt, die die Daten benötigen. Damit sollen insbesondere unnötige Datenerhebungs- und Bereitstellungsaufwände in Verfahren ohne weiteren Bewerber vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 14.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Leak enthält neben sinnvollen Vorschlägen (Netztransparenz, neuer Reservierungsmechanismus, Einführung BKZ) insb. Vorschlag zum sog. Redispatch-Vorbehalt, Einwirken auf Herausnahme dieses vorschlags bzw. Einwirken auf verträgliche ausgestaltung für Erzeuger, insb. Hinwirken auf "Notfallmaßnahme" mit sehr begrenzter Anwendung

    • Bereitgestellt von: RWE am 20.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Schaffung innovativer digitaler Finanzinfrastruktur, wie SEPA-Echtzeitüberweisungen oder die mögliche Einführung des Digitalen Euro, kann dazu beitragen, das Angebot breit zugänglicher und kostengünstiger europäischer Bezahlmethoden zu erweitern und wirtschaftliche Aktivität im gesamten digitalen Binnenmarkt zu vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Stripe Deutschland GmbH am 18.09.2026
    • Adressatenkreis:
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