Regelungsvorhaben
Anregung zur Aufnahme einer Ausnahme für Sensorohrmarken in § 6 TierSchG
Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781)
am
21.09.2026
Beschreibung:
Ziel ist es, den Einsatz digitaler Sensortechnik zur kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung von Nutztieren rechtlich zu ermöglichen, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Früherkennung von Erkrankungen und Tierseuchen sowie zur Verbesserung von Tiergesundheit und Tierwohl leisten kann. Angeregt wird eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme, die den technischen Fortschritt berücksichtigt und Rechtssicherheit schafft.
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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