Regelungsvorhaben

Änderung des § 46a EnWG zur Datenherausgabe in Konzessionsverfahren

Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 21.09.2026

Beschreibung:
Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 46a EnWG ein. Der bisherige Nutzungsberechtigte soll die für ein Konzessionsverfahren erforderlichen Netzdaten nicht anlasslos vor Ablauf des Konzessionsvertrags bereitstellen müssen. Die Datenherausgabe an die Kommune soll erst erfolgen müssen, wenn es im Konzessionsverfahren tatsächlich weitere Mitbewerber gibt, die die Daten benötigen. Damit sollen insbesondere unnötige Datenerhebungs- und Bereitstellungsaufwände in Verfahren ohne weiteren Bewerber vermieden werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609210004 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.09.2026 an:

      • Bundesregierung

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