Regelungsvorhaben
Praxistaugliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes; Anpassung des § 32 WPG
Angegeben von:
RheinEnergie AG (R003052)
am
13.07.2026
Beschreibung:
Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden. Vereinfachungen bei den Meldepflichten nach § 32 WPG im Rahmen der laufenden Novellierung sowie mittelfristige Änderungsmöglichkeiten zu den Regelungen des § 29 WPG, sowie das Angebot zum fachlichen Austausch, möglichen Anpassungen des WPG und zur Bereitstellung von Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung und Großwärmepumpenprojekten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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