Regelungsvorhaben

Praxistaugliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes; Anpassung des § 32 WPG

Angegeben von:
RheinEnergie AG (R003052) am 13.07.2026

Beschreibung:
Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden. Vereinfachungen bei den Meldepflichten nach § 32 WPG im Rahmen der laufenden Novellierung sowie mittelfristige Änderungsmöglichkeiten zu den Regelungen des § 29 WPG, sowie das Angebot zum fachlichen Austausch, möglichen Anpassungen des WPG und zur Bereitstellung von Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung und Großwärmepumpenprojekten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2607130023 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2609210023 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.09.2026 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern