Stellungnahmen/Gutachten
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24.351 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.351)
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einstufung von Soja als high iLUC Risiko
Die von der EU-Kommission geplante Einstufung von Soja als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen („High iLUC“) läuft den Zielen der Bundesregierung und der EU-Wachstumsagenda diametral entgegen und sie stößt wichtige Handelspartner, besonders die Vereinigten Staaten, die Mercosur-Staaten und die Ukraine vor den Kopf.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einstufung von Soja als high iLUC Risiko
Die von der EU-Kommission geplante Einstufung von Soja als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen („High iLUC“) läuft den Zielen der Bundesregierung und der EU-Wachstumsagenda diametral entgegen und sie stößt wichtige Handelspartner, besonders die Vereinigten Staaten, die Mercosur-Staaten und die Ukraine vor den Kopf.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die Lebensmittelwirtschaft fordert eine evidenzbasierte Ernährungspolitik und lehnt eine wissenschaftlich nicht tragfähige Zuckersteuer ab. Keine zusätzliche Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertragsorientierte Optimierung des Offshore-Ausbau in Deutschland
Beim Ausbau der Erzeugungstechnologie Offshore- Wind sind "Abschattungseffekte" zu vermeiden. Hierzu gehört, dass die Entwicklung zeitlich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschriebener Offshore-Windparks, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen, bereits vergebene Flächen nicht nachträglich und in unvorhersehbarer Weise entwerten darf. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen. Diese Grundsätze müssen im WindSeeG rechtlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
07.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturwiederherstellungsverordnung
Nationaler Wiederherstellungsplan zur Einreichung an die EU-Kommission aufgrund der Verpflichtung aus der Naturwiederherstellungsverordnung
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Forum Natur am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
21.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereintritt der BRD in den CIC-Internationaler Rat zum Erhalt des Wildes und der Jagd
Wiedereintritt der BRD als Staatenmitglied in den Internationalen Rat zum Erhalt des Wildes und der Jagd
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Forum Natur am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Internationaler Pandemievertrag der WHO - TRIPS-Waiver und PABS-Mechanismus
Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich Brot für die Welt gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein robuster, verbindlicher und gerechter PABS-Mechanismus im Rahmen des Pandemievertrags der WHO geschaffen wird. Konkret bitten wir die Bundesregierung, die EU-Position dahingehend zu beeinflussen, jedes Ergebnis abzulehnen, das den Zugang zu Krankheitserregern von einem verbindlichen Vorteilsausgleich trennt. Stattdessen sollte auf ein transparentes PABS-System hingearbeitet werden, das einen gerechten Zugang zu medizinischen Produkten durch vertraglich festgesetzte und durchsetzbare Verpflichtungen sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
27.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2027 setzt sich Brot für die Welt in Gesprächen dafür ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Lieferkettenverordnung in deutsches Recht
Im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz setzt sich Brot für die Welt gegenüber der Bundesregierung und Bundestag für eine wirksame und völkerrechtskonforme Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht ein. Zentraler Maßstab ist dabei das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem VN-Sozialpakt und dem EU-Recht. Unzulässig wäre insbesondere eine Anpassung des persönlichen Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die CSDDD sowie eine vollumfängliche Umsetzung jener Bestimmungen der CSDDD, die Defizite des bestehenden LkSG adressieren. Dies betrifft insbesondere Art. 29 der CSDDD.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028 bis 2034
Der mehrjährige Finanzrahmen der EU gibt vor, wie viele Mittel im Haushalt der EU über die folgenden Jahre zur Verfügung stehen und vor allem, zu welchen Zwecken diese eingesetzt werden sollen. Nach aktuellem Regelungsentwurf für die Haushaltsperiode 2028 – 2034 sollen ungefähr ein Viertel des Budgets in Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit investiert werden. Der BDE fordert die Ausweisung eines besonderen Budgets für die Kreislaufwirtschaft. Dabei bezieht sich der BDE auf einen aktuellen Bericht der Europäischen Investitionsbank, die zu dem Ergebnis kommt, dass bis zum Jahre 2040 ungefähr 82 Mrd. EUR jährlich in zirkuläre Wertschöpfung intensiviert werden müssten, um die Ziele des kommenden Circular Economy Acts zu erreichen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Agri-PV im EEG
Ziel der Interessenvertretung ist die Verankerung von Agri-Photovoltaik im EEG. Im Rahmen der Allianz für Agri-PV wurde hierzu ein offener Brief an die Bundesregierung gerichtet. Konkret wird angestrebt: (1) Rechtliche Abgrenzung von Agri-PV gegenüber klassischen PV-Freiflächenanlagen durch eindeutige Definition (2) Schaffung eines eigenen Untersegments für Agri-PV innerhalb der besonderen Solaranlagen im EEG mit auskömmlicher und differenzierter Fördersystematik, (3) zeitnahe beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets 1 bei der EU-Kommission sowie Gestaltung des Mechanismus für eine etwaige Erlösabschöpfung im Einklang mit dem Markthochlauf der Agri-PV in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Elysium Solar GmbH am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III Richtlinien im Transportsektor
Umsetzung der RED III Richtlinien im Transportsektor und in der Industrie um den Hochlauf von grünem Wasserstoff zu fördern
- Bereitgestellt von: Quest One am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Omnibus Paket X (Behandlung von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln)
Im Rahmen des Omnibus Pakets X – (Lebens- und Futtermittelsicherheit) soll festgelegt werden, dass die Behandlung von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und das Ausbringen von behandeltem Saatgut eine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln darstellt (Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009).Dadurch entstehen unverhältnismäßige Belastungen für Handel und Landwirtschaft. Auch der Entwurf nennt keine Vorteile, die angebliche Rechtsunsicherheit besteht nach unserer Einschätzung nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO) am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöhen
Die Generali Deutschland setzt sich dafür ein, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken und auszubauen. Reformansätze sollten die Stärken der betrieblichen Altersversorgung als kollektives Sicherungssystem bewahren und gleichzeitig gezielt weiterentwickeln. In der betrieblichen Altersversorgung sollte die lebenslange Absicherung weiter verpflichtend bleiben. Für eine größere Verbreitung der bAV unterstützen wir die Möglichkeit eines Auto-Enrolment mit Opt-Out Möglichkeit. Vielversprechende Ansätze zur Steigerung der Attraktivität sind "Pay-and-Forget" Lösungen (beitragsorientierte Leistungszusage) und die Einführung niedriger Garantienniveaus.
- Bereitgestellt von: Generali Deutschland AG am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modellregion, Fördermittel, Bürokratieabbau
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und Verbesserung regulatorischer, förderpolitischer und administrativer Rahmenbedingungen zur bundesweiten Skalierung innovativer Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet. Betroffen sind insbesondere Vorhaben in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasserstoffwirtschaft, Energieversorgung, Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, serielle und klimafreundliche Bauweisen, Digitalisierung, KI-Anwendungen, Cybersicherheit sowie Gesundheitsversorgung. Hierzu zählen unter anderem Anpassungen im Förderrecht, Vergabe- und Genehmigungsrecht, bei Infrastruktur- und Energieregulierung, Daten- und KI-Rahmenbedingungen sowie bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
- Bereitgestellt von: Initiativkreis Ruhr GmbH am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer strategischen Gasreserve zur Absicherung von Extremereignissen
Der BDEW setzt sich für die Einführung einer strategischen Gasreserve zur Absicherung akuter Notfallsituationen und nicht antizipierbarer Extremereignisse ein. Der BDEW fordert einen marktschonenden, regional differenzierten und wettbewerblich ausgestalteten Mechanismus zur Vorhaltung strategischer Gasmengen in Gasspeichern. Zudem setzt sich der BDEW für klare Aktivierungsschwellen, eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt, eine organisatorische Einbindung des Marktgebietsverantwortlichen sowie eine regulatorische Ausgestaltung ein, die Marktmechanismen und Preisbildung möglichst wenig beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Temporäre Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Temporäre Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Digital Waste Shipment System (DIWASS)
Der BDE unterstützt das Ziel der Europäischen Union, die administrativen Prozesse bei der Abfallverbringung durch das Digital Waste Shipment System (DIWASS) zu digitalisieren. Für eine erfolgreiche Einführung ist jedoch eine technisch ausgereifte, transparente und praktikable Systemarchitektur erforderlich. Bei der aktuellen Umsetzung sieht der BDE erhebliche Herausforderungen und Probleme, die sich nicht bis zum 21. Mai 2026 beheben lassen können. Da ein reibungsloser Start zum 21. Mai 2026 unrealistisch erscheint, fordert der BDE zwingend eine Übergangsfrist von idealerweise einem Jahr, um die Entsorgungssicherheit nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mastercard setzt sich dafür ein, dass das EU-Tech-Sovereignty-Paket, insbesondere der CAIDA, risikobasiert, technologieoffen und ergebnisorientiert ausgestaltet wird. Zentrale Souveränitätskriterien sollten Kontrolle, Resilienz, Auditierbarkeit sowie Wechsel- und Exit-Fähigkeit sein, nicht die Herkunft von Anbietern. Für kritische Infrastrukturen, insbesondere im Zahlungs- und Finanzmarktbereich, soll das Paket bestehende Aufsichtsrahmen ergänzen, Anbieterdiversität stärken und Konzentrationsrisiken vermeiden. Beschaffungsmechanismen sollten verhältnismäßig, anwendungsfallbezogen und ergebnisorientiert bleiben und private Betreiber in regulierten Märkten nicht indirekt beschränken. Zudem wird eine kohärente, grenzüberschreitende Umsetzung ohne Fragmentierung des Binnenmarkts angestrebt.
- Bereitgestellt von: Mastercard am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke für kritische Energie- und Wasserinfrastrukturen
Der BDEW setzt sich für die Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke zur Stärkung der Resilienz kritischer Energie- und Wasserinfrastrukturen ein. Der BDEW fordert freiwillige regionale Kooperationsstrukturen, ein geschütztes virtuelles Billboard für den überregionalen Austausch von Material, Fachpersonal und Lageinformationen sowie praxistaugliche Mindeststandards. Der BDEW fordert zudem, erhöhte Sicherheits- und Resilienzkosten regulatorisch als nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen und ergänzend über einen Resilienzfonds sowie den Verteidigungsetat zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesteinsrohstoffe wie Sand, Kies und Naturstein sind unabdingbare Voraussetzung für jede Leitungs-, Verkehrs und Energieinfrastruktur und damit integraler Bestandteil der Infrastrukturentwicklung selbst. Der von der Bundesnetzagentur gewählte Methodenansatz führt jedoch dazu, dass die Rohstoffgewinnung planerisch wie ein konkurrierender Faktor behandelt wird. Weder eine vorsorgende raumordnerische Sicherung wird gewährleistet noch werden Lagerstätten vor Überplanung geschützt. MIRO setzt sich daher dafür ein, die Rohstoffversorgung rechtsgebietsübergreifend zu berücksichtigen und Infrastrukturgebiete so auszuweisen, dass wirtschaftlich und regional bedeutsame Lagerstätten unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstatus systematisch erfasst, bewertet und vor Überplanung geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf des BMUKN „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ vom 20.03.2026 verortet die Rohstoffgewinnung bei Nutzungskonkurrenzen lediglich nachrangig und wird damit ihrer tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht. Gesteinsrohstoffe wie Sand, Kies und Naturstein stellen die materielle Grundlage zentraler gesellschaftlicher Aufgaben dar, insbesondere für Infrastrukturentwicklung, Wohnungsbau sowie Maßnahmen der Klimaanpassung und Resilienz und sollten in den Leitlinien ausdrücklich als prioritäre Wassernutzung eingeordnet werden, die sowohl im Vorsorge- als auch im Akutfall angemessen zu berücksichtigen sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baugesetzbuchnovelle: Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Der Referentenentwurf wird grundsätzlich begrüßt, weist jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf auf. MIRO setzt sich dafür ein, die Rohstoffsicherung im Raumordnungsgesetz ausdrücklich als Belang von „überragendem öffentlichen Interesse“ zu verankern, ihre Ausgestaltung auf Verordnungsebene zu konkretisieren und ihre Sichtbarkeit im System der Raumordnung zu sichern. Ergänzend besteht Anpassungsbedarf im Bauplanungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Einordnung rohstoffbezogener Vorhaben im Außenbereich, sowie im Umweltverfahrensrecht, um den strukturellen Besonderheiten standortgebundener Rohstoffgewinnung bei Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren fachgerecht Rechnung zu tragen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Windenergie an Land, Referenzertragsmodell, Ausbauziele, Planung und Genehmigung, Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5920
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
-
BT-Drs. 21/5920
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland EU-konform umbauen bzw. modernisieren und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 korrekt setzen.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den Außerhaus-Bereich
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll der Außerhaus-Bereich in den Anwendungsbereich mit einbezogen werden, obwohl er einer ganz anderen Systematik folgt als der LEH.
- Bereitgestellt von: GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Plädoyer für zügigen flächendeckenden Smart Meter-Rollout: Anregung, die grundzuständigen Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, sowie Bitte um Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs; zudem Hinweis auf Möglichkeit der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch Etablierung eines vereinfachten digitalen Stromzählers, sog. Smart Meter light. EnWG: Quartierstauglichkeit von Bilanzkreisen, Klarstellung hinsichtlich Kundenanlagen
- Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027)
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GE Änderung Energiewirtschaftsrecht - Stärkung Verbraucherschutz im Energiebereich
DIE VDE-STELLUNGNAHME ERFOLGTE ZUM REFERENTENENTWURF - NACH EINLADUNG DES FEDERFÜHRENDEN MINISTERIUMS - 18.07.2025 Empfehlung § 12 EnWG: Streichung des Attributs „grundzuständig“ bei den Messstellenbetreiber betreffenden Festlegungen in § 12 Energiewirtschaftsgesetz. Streichung § 78 I EnWG, mindestens jedoch Einräumung einer Reaktionsfrist für den Messstellenbetreiber von beispielsweise drei Werktagen sowie zumindest die Berücksichtigung von Staffelungen oder prozentualen Grenzwerten bei der Bemessung des Entschädigungsanspruchs. Änderungen von § 25 I 1 MsbG sollte Präzisierung zum Gateway-Administrator enthalten. Empfehlung für § 60 IV MsbG: Wegfall Option viertelstündlichen Datenversands ohne finanziellen Ausgleich für Messstellenbetreiber durch Anforderer der Datenübertragung.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
VDE-STELLUNGNAHME ERFOLGTE NACH DISKUSSIONSEINLADUNG DURCH BMV - 20.10.2025 Förderungen sollten zielgerichtet, an technische Mindeststandards geknüpft und nur bei anerkannten Normen gewährt werden. Bidirektionales Laden: Kritisch gesehen wird die Förderung proprietärer Lösungen. Fördermittel sollten nur für interoperable und netzanschlusskonforme Ladeinfrastruktur vergeben werden, unter Berücksichtigung der technischen Mindeststandards und Hinweise von VDE FNN. Maßnahmen zur Netzintegration sollten gemeinsam mit VNB und VDE FNN abgestimmt werden. Eine Schuldzuweisung an VNB ist zu vermeiden. Kritisch gesehen werden zusätzliche Bürokratie durch neue Portale sowie Sicherheitsrisiken durch öffentliche Infrastrukturinformationen.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technische Empfehlungen zum TKG-Änderungsgesetz 2026
DIE VDE-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF ERFOLGTE NACH EINLADUNG AUS DEM BMDS - 27.03.2026 Zur Sicherung von Versorgungssicherheit/Rechtskohärenz braucht es gesetzliche Ausnahme, wenn TK-Maßnahmen Strom- oder Gasnetze beeinträchtigen könnten. §127 III TKG sollte um Stellungnahmen betroffener Stromnetzbetr. ergänzt werden, um Risiken/negative Auswirkungen auf Stromnetze zu vermeiden. Nachweise nach §127a III TKG sollten vorrangig über anerkannte Gütesiegel erfolgen; Übergangslösungen ohne Zertifizierung nur befristet und unter Auflagen. §145 III TKG sollte grundlegend überarbeitet werden, da Regelung anerkannte Regeln der Technik unterlaufen und Rechts-/Technologieneutralität gefährden könnte.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
VDE-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF DES BMWE ERFOLGTE AUF EINLADUNG - 05.05.2026 Der Entwurf greift stark in technische Detailregelungen ein und weicht von der üblichen Trennung zwischen Gesetz und Normung ab, was Innovation und Rechtssicherheit beeinträchtigen kann. §§15, 16 und 23 StromVKG sollten stärker über Normen bzw. dynamische Festlegungen (z. B. BNetzA) umgesetzt werden, um Flexibilität, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit zu sichern.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Weiterbetrieb von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungen
Der BDEW setzt sich für regulatorische Rahmenbedingungen ein, die einen koordinierten Weiterbetrieb von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungssystemen über die bisherige Regelbetriebsdauer hinaus ermöglichen. Der BDEW fordert insbesondere Anpassungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und der regulatorischen Vorgaben zur Finanzierung und Entschädigung von Offshore-Netzanbindungssystemen. Zudem setzt sich der BDEW für frühzeitige Festlegungen im Flächenentwicklungsplan, wirtschaftlich tragfähige Weiterbetriebsbedingungen, sachgerechte Entschädigungsregelungen nach § 17e EnWG sowie harmonisierte technische Standards für den Weiterbetrieb von Offshore-Anlagen ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Beschleunigung des 110-kV-Hochspannungsnetzausbaus
Der BDEW setzt sich für gesetzliche Änderungen zur Beschleunigung des Ausbaus von 110-kV-Hochspannungsnetzen ein. Der BDEW fordert insbesondere Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und naturschutzrechtlichen Kompensationen, eine Ausweitung der Deltaprüfung nach § 43o EnWG, die Flexibilisierung von Planfeststellungsverfahren, die Verkürzung und Vereinfachung von Genehmigungsprozessen sowie beschleunigte Regelungen für Besitzeinweisungen und vorzeitige Baubeginne. Zudem fordert der BDEW die Einbeziehung der Energieinfrastruktur in das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde verfasst und an das BMJ gesandt.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BBPIG Gesetzesänderung 2026: Ziel ist es, im Rahmen der Energiewende einen schnellen, effizienten und gesellschaftlich akzeptierten Ausbau der Übertragungsnetze sicherzustellen, insbesondere um bei Stromübertragungsprojekten den Vorrang von Erdkabeln gegenüber Freileitungen beizubehalten oder zu stärken.
- Bereitgestellt von: PRYSMIAN SPA am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes. Die Investitionsbereitschaft dafür wird durch Planungssicherheit und begleitende Maßnahmen erhöht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für einen Digital Omnibus. Er enthält wichtige Ansätze zur Vereinfachung der digitalen Regulierung, ohne die Schutzstandards zu schwächen. Wir ermutigen die europäischen Gesetzgeber, diesen Weg weiterzugehen und das notwendige Gleichgewicht zwischen regulatorischen Anforderungen, Innovation und starkem Verbraucherschutz wiederherzustellen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Tiergesundheit
Eine GOT-Novellierung darf nicht alleine auf pauschale Gebührenerhöhungen zielen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen: klare Leistungsbeschreibungen, eindeutige Abgrenzungen zusammenhängender Leistungen und mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gebührenordnung. So ist etwa der einfache Gebührensatz nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine eigenständige, tragfähige und auskömmliche Vergütungseinheit – nicht bloß eine rechnerische Untergrenze für regelmäßige Faktorsteigerungen. Zuschläge sind für besondere Umstände des Einzelfalls vorgesehen, dürfen aber nicht zum faktischen Regelfall werden. Daher braucht es gesetzliche Konkretisierungen insbesondere bei § 2 GOT zur Gebührenbemessung, aber auch an anderen Stellen der GOT.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ApoVWG
Die im vorliegenden Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG aufgeführten Änderungen sind wie folgt abzulehnen bzw. zu ändern: 1. die Rezeptfreie Abgabe von Antibiotika in Apotheken ist abzulehnen, um eine indikationsgerechte Anwendung sicherzustellen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern 2. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll der bisherige Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung patientennaher Schnelltests auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren (RSV) und das Rotavirus in Apotheken aufgehoben werden
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetz (Kaskadennutzung Holzbiomasse)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich, insbesondere die Streichung bzw. Anpassung der vorgesehenen verpflichtenden Kaskadennutzung für feste Biomasse in § 3 Nr. 7 GModG. Bezweckt wird der Erhalt der energetischen Nutzung von Holzbiomasse ohne zusätzliche ordnungsrechtliche Einschränkungen sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf nachhaltige Forstwirtschaft, Rohstoffverfügbarkeit, regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
IVA Stellungnahme zur EU-Konsultation Food and Feed safety simplification Omnibus
Der IVA begrüßt die EU-Initiative zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelregulierung. Ziel ist ein innovationsfreundlicher Zulassungsrahmen, der Sicherheit, Versorgung und Wettbewerbsfähigkeit vereint. Der IVA fordert schnellere Verfahren, klare Definitionen und sechs Reformbereiche: effizientere Wirkstoffverlängerung, rechtliche Klarheit für biologische Mittel, vereinfachte Biotechnologie-Regulierung, Förderung digitaler Landwirtschaft, Bekämpfung illegaler Produkte und vereinfachte MRL-Bewertung. Vereinfachung soll Sicherheit wahren und Innovationen fördern.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalgesetz - Einführung elektronischer Patentenakte
Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pharma Deutschland erläutert die Betroffenheit bezüglich der Beschränkung hautsensibilisierender Stoffe in Verbrauchergemischen und ihre Auswirkungen auf Medizinprodukte.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pharma Deutschland erläutert die Betroffenheit bezüglich der Beschränkung hautsensibilisierender Stoffe in Verbrauchergemischen und ihre Auswirkungen auf Medizinprodukte.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pharma Deutschland erläutert die Betroffenheit bezüglich der Beschränkung hautsensibilisierender Stoffe in Verbrauchergemischen und ihre Auswirkungen auf Medizinprodukte.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pharma Deutschland erläutert die Betroffenheit bezüglich der Beschränkung hautsensibilisierender Stoffe in Verbrauchergemischen und ihre Auswirkungen auf Medizinprodukte.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pharma Deutschland erläutert die Betroffenheit bezüglich der Beschränkung hautsensibilisierender Stoffe in Verbrauchergemischen und ihre Auswirkungen auf Medizinprodukte.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einführung eines bundesweiten Nachtfahrverbots für Mähroboter durch entsprechende gesetzliche Regelungen im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Konkret soll der Betrieb von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden (insbesondere zwischen einer Stunde vor Sonnenuntergang und einer Stunde nach Sonnenaufgang) untersagt werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu den Referentenentwürfen Netzanschlusspaket und EEG
Wir begrüßen das politische Ziel, Netzanschlüsse zu beschleunigen und die Effizienz im Engpassmanagement zu erhöhen. Zugleich sehen wir den geplanten Redispatch-Vorbehalt für neue erneuerbare Anlagen in Netzengpassgebieten als wirtschafts- und industriepolitisch problematisch an. Wir erkennen an, dass Verteilnetzbetreiber in dem vom Entwurf vorgesehenen kapazitätslimitierten Netzgebieten reale Herausforderungen bei Netzanschluss und Engpassmanagement haben. Konkret unterbreiten wir daher Vorschläge, wie Engpassgebiete nicht ausgebremst, sondern zu Flexibilitäts- und Standortclustern weiterentwickelt werden können - im Sinne neuer wirtschaftlicher Stärke, verlässlicher Energieversorgung und einer wirksamen Nutzung von Marktmechanismen.
- Bereitgestellt von: ECO STOR am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Übergangsfrist für die Umstellung auf Vorgaben zur Bewertung und Kennzeichnung der Futtermittel nach dem neuen Verfahren des Energiegehalts von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer
- Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 25.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu den geplanten Anpassungen der TAMWHV in Folge des Inkrafttretens der neuen Vorgaben zur Guten Herstellungspraxis von Tierarzneimitteln (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091) und zur Guten Herstellungspraxis von in Tierarzneimitteln verwendeten Ausgangsmaterialien (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2154) sind Präzisierungen zum Anwendungsbereich der Regelungen erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 25.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Verordnung zur Änderung der Tierärztliche-Hausapothekenverordnung und weiterer Vorschriften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform birgt erhebliche Probleme für den Versandhandel von Medikamenten
Realitätsferne Anforderungen an Logistikunternehmen zum Nachteil der Versandapotheken, Übermäßige und redundante Pflichten für Apotheken, Ungleichbehandlung stationärer Apotheken und Versandapotheken
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPR-System Textilien praktikabel und herstellergestützt umsetzen
Stiftung ear als registerführende Stelle, klarer Anwendungsbereich, Mitspracherecht der Hersteller, Erweiterte Rolle von Online-Marktplätzen (Massenregistrierung ermöglichen), realistische Sammelquote
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung von Art. 88a Abs. 4 und Art. 88b DSGVO-E
Wirtschaftswachstum nur mit tragfähiger Datenschutzregulierung, Deutschland soll eine klare Position einnehmen und die Streichung von Art. 88b und 88a Abs. 4 befürworten
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung von Art. 88a Abs. 4 und Art. 88b DSGVO-E
Wirtschaftswachstum nur mit tragfähiger Datenschutzregulierung, Deutschland soll eine klare Position einnehmen und die Streichung von Art. 88b und 88a Abs. 4 befürworten
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fehlende Übergangsregelung für neue Anforderungen an die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Novellierung der eKFV
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Luftverkehrsteuer
Ziel ist die Abschaffung bzw. deutliche Reduzierung der Luftverkehrsteuer, da sie einen wesentlichen Bestandteil der staatlich verursachten Standortkosten darstellt und somit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften im internationalen Vergleich bedeutet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5688
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/5688
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Der Blockchain Bundesverband teilt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) die Erfahrungen unserer Mitglieder. Insgesamt bewerten wir das eWpG als eine weitgehend gelungene und ausgewogene Regulierung - allerdings ist der Austausch zu praktischen Themen ebenso unabdingbar wie der weitere strategische Blick, sodass weder fehlende Detailkenntnis noch Unklarheit über das technische Potential der verwendeten Technologien zu einer Schlechterstellung der Anleger oder einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit Europas führen.
- Bereitgestellt von: Blockchain Bundesverband e.V. am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz - ZFG
Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geht zentrale Herausforderungen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie der Modernisierung der Zollverwaltung an. Aus Sicht des Blockchain Bundesverbandes bestehen insbesondere im Umgang mit digitalen Vermögenswerten sowie bei der Digitalisierung von Zoll- und Ermittlungsprozessen relevante Weiterentwicklungspotenziale.
- Bereitgestellt von: Blockchain Bundesverband e.V. am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
-
BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle, EEG, Gebäudemodernisierungsgestz, Umsetzung RED3-RL (alles bezogen auf Biomethan)
Es geht darum, dass der Ausbau von Biomethan zur Einspeisung in das öffentliche Gasnetz langfristig durch die Politik unterstützt wird.
- Bereitgestellt von: NEXOGAS Holding GmbH am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: