Stellungnahmen/Gutachten
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815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung der vollen Zulagen bei Riesterverträgen
Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen oder je nach ..., ...Gewinnermittlung nach § 5 EStG vornehmen, den Gewinn ..., ...PV-Kleinanlagen: 1. Ertragssteuer (EStG): Einführung eines neuen § 3 Nr. 73 EStG: „die Einnahmen aus dem..., ...vorgeschlagenen Formulierung im EStG: „die Einnahmen aus dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit weiteren Verbänden begrüßt der BDI den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere steuerliche Entlastungen wie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbelastung von Personenunternehmen sowie die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung. Steuerpolitische Impulse für mehr private Investitionen sind entscheidend, um die derzeitige wirtschaftliche Stagnation endlich zu überwinden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollten daher möglichst schnell umgesetzt werden, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten und Investitionen rasch erfolgen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG für nach dem 30. Juni 2025..., ...§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, die nach dem 30. Juni ..., ...Elektrofahrzeuge Durch § 7 Abs. 2a EStG-E soll eine arithmetisch-degressive..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG, der auf nicht entnommene..., ...Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG für die Nachversteuerung..., .... 3 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG eine Möglichkeit, die Nachversteuerung..., ...nach § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hiernach können Altrücklagen..., ...derzeitige Mechanik des § 34a EStG entspricht nicht der Lebens-wirklichkeit..., ...die Rege-lungen des § 34a EStG fallen. Für die Anwendung des heutigen § 34a EStG kommt es jedoch nicht auf..., ...den Regelungen des § 34a EStG unterworfen werden. Die..., ...Immobilien (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Private..., ...Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG gehören als Unterfall der..., ...Einkünf-te nach § 22 Nr. 2 EStG zu den Überschusseinkünften..., ...Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG. Hiervon erfasst sind auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktualisierte BMF-Schreiben konkretisiert, dass sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter die Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise aus Vereinfachungsgründen Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen regeln zwar eine Reihe von Konstellationen, seitens der Unternehmenspraxis gibt es allerdings auch noch Klarstellungs- und Regelungsbedarf, den wir Ihnen nachfolgend gerne darlegen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
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Adressatenkreis:
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17.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen oder je nach ..., ...Gewinnermittlung nach § 5 EStG vornehmen, den Gewinn in..., ...PV-Kleinanlagen: 1. Ertragssteuer (EStG): Einführung eines neuen § 3 Nr. 73 EStG: „die Einnahmen aus dem..., ...vorgeschlagenen Formulierung im EStG: „die Einnahmen aus dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG 6 b. Ansatz des Sachbezuges bei Mietwohnungen, § 8 EstG 7 c. Aufteilung bei verbilligter..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG 7 d. Sozialabgaben auf..., ...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens auf Lizenzen (Quellensteuer)
Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.
- Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abzugssteuer-Entlastungsverfahren nach § 50a EStG: Vorschläge zur Entbürokratisierung..., ...Freistellungsantragen gemäß § 50a EStG ist eine klare Differenzierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG-E führt der Bezug von ausländischen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Danach ist § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der aktuellen Fassung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollte im Anwendungsbereich..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ent-sprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., .... 2 Satz 1 Nr. 8 Satz 2 EStG-E). Die Entwurfsbegründung..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 14 und 17..., ...Keine Ausweitung des § 50d EStG um die in Abs. 15 genannten..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MiKaDiv/Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (IntermAufwErsV)
Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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17.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VDA setzt sich über die vorgesehenen Förderung des Kaufs von gewerblichen E-Fahrzeugen (AfA) hinaus für eine Förderung von Leasingkunden ein. Ein Großteil der E-Fahrzeuge im Firmenkunden- und Flottengeschäft werden nicht gekauft, sondern geleast. Damit die Maßnahmen das gesamte Kundenpotential erfassen und dem Hochlauf der E-Mob einen weiteren Schub verleihen, sprechen wir uns für gewerbliche Leasingkunden zumindest für eine der AfA entsprechende Förderung über einen vorgezogenen Komplettabzug der Leasingraten aus. Im besten Fall würde für das Leasing eines E-Fahrzeugs ein erhöhter Betriebsausgabenabzug (Faktor 1,5) der Leasingraten vorgesehen. Zudem setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Steuerstandorts D über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs hinaus aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...InvestitionsBooster“ (§ 7 Abs. 2 EStG) Neben der gebotenen Verbesserung..., ...Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne..., ...2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) Die schrittweise Absenkung..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG) über die betriebsgewöhnliche..., ...Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) – geplant für nach dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung(§34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Degressive AfA dauerhaft als zulässiges Abschreibungsverfahren zur Verfügung stellen – betrieblichen Werteverzehr angemessen steuerlich berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsgüter (zu § 7 Abs. 2 EStG-E) Die Einschätzung der..., ...: In § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG sollte die Angabe „und ..., ...Sammelposten-Abschreibung (zu § 6 Abs. 2a EStG-E) Die bisherigen Regelungen..., ...Sammelpostens in § 6 Abs. 2a EStG waren wegen der geringen..., ...Satzes 4 in § 6 Abs. 2a EStG-E). 3. Förderung der Elektromobilität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch eine Veränderung der Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten angeganegen werden. Dabei sollte die aktuelle Bemessungsgrundlage von 2/3 aufgehoben und die Deckelung von 4.000 Euro signifikant angehoben werden. Ferner sollten die Aufwendungen als Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kinderbetreuungskosten ist in § 35 a II EstG und § 10 I Nr. 5 EstG geregelt. § 35a II EstG sieht Steuervergünstigungen..., ...Daneben sieht § 10 I Nr. 5 EstG vor, dass Kinderbetreuungskosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Steuerpolitik für Familien
Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen -
BT-Drs. 20/11620
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...differenzierte Regelung des § 35a EStG für Familien vereinfacht..., ... 2 S. 2 erster Halbsatz EStG. Hierzu hat der Bundesfinanzhof..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG [in Höhe von 20 % bis höchstens..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG erfasst allerdings nicht..., ...Pflegepauschbetrag gemäß § 33b Abs. 6 EStG hält der Familienbund mindestens..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG geltend machen können, ..., ...gem. § 3 Nr. 34a lit. b EStG „zusätzlich zum ohnehin...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesauerierungsbegünstigung nach § 34a EStG Vor dem Hintergrund der..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG könnten demnach einen wichtigen..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und Einschränkungen aufgrund..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Zu begrüßen sind in ..., ... Verlustvortrags (§ 10d EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG..., ...Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auf eine lange Tradition..., ...Ansatz- (z.B. § 5 Abs. 4a EStG) als auch für die Bewertungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Insbesondere durch die Vorschrift des § 6a EStG zu Pensionsrückstellungen..., ...nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelndem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG zu Steuermindereinnahmen..., ...Lohnsteuereinbehalt nach § 41 IV EStG als zusätzliche Steuervergünstigung..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG? Nein. Der Bundesrechnungshof..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG, sondern lediglich eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
- Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassungen von gesetzlichen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024
Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 18 und 21..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...fragwürdig. § 6 Abs. 5 EStG und die Regelungen zur ..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG soll nun im Widerspruch..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG u. E. zu weitgehend. Es..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG würde die Verschmelzung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nur unentgeltlich oder ..., ...Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sollte abgesehen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 13.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Höchstbetrages nach § 10a Abs. 1 EStG erforderlich, damit Altersvorsorge-Bausparverträge..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...einmalige, über den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...Eigenbeiträge den in § 10a Absatz 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu umgehen.“ Ein solcher..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG nicht denkbar ist. ..., ...Wohneigentum nach § 92a EStG entnimmt und dann ggf. ..., ...Entnahme nach § 92a Abs. 1 EStG ist auf dem Altersvorsorge-Bausparvertrag...
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Zu Regelungsvorhaben: