Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)

Angegeben von:
Stadtwerke München GmbH (R000611) am 12.12.2025

Beschreibung:
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.11.2025 1. Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512120022 (PDF - 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.12.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern