Stellungnahmen/Gutachten
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1.283 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.283)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Krankenhausreform
Eine Krankenhausreform soll genutzt werden, eine sektorenübergreifende Versorgung zu fördern. Für die Vorhaltepauschale müssen die Seltenen Erkrankungen sichtbar gemacht werden, hierzu muss stationär und ambulant der Orphacode verwendet werden. Die vom GBA bereits entwickelten Qualitätsstandards sollen zur Erarbeitung der bundeseinheitlichen Qualitätskriterien für die Leistungen der Krankenhausbehandlung genutzt und weiterentwickelt werden. Die fachärztliche Versorgung muss auch im niedergelassenen Sektor gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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05.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 24.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 24.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesens im Hilfsmittelbereich
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 19.06.2025
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Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 19.06.2025
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Adressatenkreis:
-
28.05.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.06.2025
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Adressatenkreis:
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20.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überprüfung und Überarbeitung der Preisbildung für innovative Arzneimittel
Unter Bezugnahme auf das am 22. Mai 2025 veröffentlichte Gutachten des SV-Rates Gesundheit und Pflege "Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem" hat Pharma Deutschland legt Pharma Deutschland dar, dass langfristig eine tragfähigen Reform des gesamten deutschen Gesundheitssystems notwendig ist und die alleinige Fokussierung auf die Stellschraube „Arzneimittelkosten“ die strukturellen Herausforderungen des Systems nicht lösen kann. Eine Stärkung einzelner Elemente der SVR-Vorschläge – insbesondere eine verbindlichere Berücksichtigung der beratenen zweckmäßigen Vergleichstherapie, um Unternehmen mehr Planbarkeit im Verfahren zu geben - wäre sinnvoll, ebenso wie die stärkere Koppelung der Preise innovativer Arzneimittel an ihren tatsächlichen Zusatznutzen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überprüfung und Überarbeitung der Preisbildung für innovative Arzneimittel
Unter Bezugnahme auf das am 22. Mai 2025 veröffentlichte Gutachten des SV-Rates Gesundheit und Pflege "Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem" hat Pharma Deutschland legt Pharma Deutschland dar, dass langfristig eine tragfähigen Reform des gesamten deutschen Gesundheitssystems notwendig ist und die alleinige Fokussierung auf die Stellschraube „Arzneimittelkosten“ die strukturellen Herausforderungen des Systems nicht lösen kann. Eine Stärkung einzelner Elemente der SVR-Vorschläge – insbesondere eine verbindlichere Berücksichtigung der beratenen zweckmäßigen Vergleichstherapie, um Unternehmen mehr Planbarkeit im Verfahren zu geben - wäre sinnvoll, ebenso wie die stärkere Koppelung der Preise innovativer Arzneimittel an ihren tatsächlichen Zusatznutzen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
-
02.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Gesundes-Herz-Gesetz
Wir unterstützen die geplanten verstärkten Maßnahmen zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wichtig ist dabei, dass wissenschaftliche Evidenz die Grundlage für Prävention und Therapie bleibt. Die Vergütung der neuen Gesundheitsuntersuchungen (GU) und DMP muss, wie bereits bei den bestehenden GU und DMP, extrabudgetär bleiben. Bei der Einbindung von Apotheken in die Präventionsmaßnahmen muss ein enger Austausch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sichergestellt werden. Wir begrüßen den Einstieg in die outcome-orientierte Vergütung in den DMP.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 12.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geeignete Instrumente zur Patienten-Steuerung entwickeln
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen Ressourcen in der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst. In einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau zu erhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten erforderlich.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 05.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung
Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung nach § 75 a Abs.1 S.2 SGB V
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 05.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung
Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung nach § 75 a Abs.1 S.2 SGB V
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 05.06.2025
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Adressatenkreis:
-
18.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungs- und europarechtliche Verstöße bei einer MVZ-Regulierung vermeiden
MVZ werden weiterhin mit weitreichenden Vorschlägen zu ihrer Regulierung konfrontiert. Tatsächlich umgesetzt, würden diese Vorschläge gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßen – und damit nicht nur die Existenz von vielen MVZ bedrohen, sondern auch die ambulante Gesundheitsversorgung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht an der LMU München.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 02.06.2025
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Adressatenkreis:
-
28.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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02.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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06.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung unverzüglich aussetzen und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewerten. Ab sofort keine weiteren Ressourcen mehr in die neue Finanzierungssystematik investieren. Die aktuelle Vorhaltefinanzierung erreicht keines ihrer Ziele, sondern löst im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Als Übergangslösung bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung die bestehenden Instrumente für eine „echte“ fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung nutzen und ausbauen. Dies sind insbesondere der Notfallstufenzuschlag, der Sicherstellungszuschlag, der Zentrumszuschlag und die Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche.
- Bereitgestellt von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des KHVVG in der Nephrologie
Die geeignete Umsetzung des KHVVG für den Fachbereich Nephrologie soll begleitet werden. Negative Auswirkungen auf die Sicherstellung der nephrologischen Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachbereich der Nephrologie sollen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizin-Register-Gesetzes
Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass Registerdaten angemessen für die Nutzenbewertung berücksichtigt werden, für eine allgemeine Sekundärnutzung und den Zugang dazu, für die Implementierung eines Forschungsdatenpseudonyms und die Möglichkeiten der Verknüpfung von Registerdaten mit der ePA und Datensätzen aus weiteren Quellen.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der gematik zur Digitalagentur für Gesundheit
Ermöglichung von Stellungnahme- und Beteiligungsrechten der Pflege bei Roadmap Digitalisierung; Interoperable Bereitstellung von Patientendaten an Leistungserbringer muss auch für DiPa-Hersteller gelten; Rechtsverordnung statt Selbststeuerung der Digitalagentur bei Fristen für Datenbereitstellung in der elektronische Patientenakte (ePA).
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Prävention und Gesundheitsförderung
Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
- Bereitgestellt von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
- Bereitgestellt von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Herz-Kreislauf-Gesundheitsstrategie im Regierungsprogramm
Appell, die Prävention, Früherkennung und auch die Versorgung kardiovaskulärer Erkrankungen im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und eine Nationale Herz-Kreislauf-Gesundheitsstrategie zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
C5-Äquivalenz-Verordnung - Anerkennung vergleichbarer Zertifikate
Mit dem durch das Digital-Gesetz neu eingeführten § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde im Jahr 2024 der „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“ als verpflichtend einzuhaltender Sicherheitsmaßstab für das Gesundheitswesen festgelegt. Darüber hinaus sind laut Gesetz weitere Testate oder Zertifikate möglich, deren „Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt“. Die C5-Äquivalenz-Verordnung soll der Festlegung dienen, welche Standards diese Anforderungen erfüllen.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 30.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte für Kinder und Jugendliche
Die BPtK wirbt mit einem anderen Verband dafür, dass der Datenschutz der elektronischen Patientenakte für Kinder und Jugendliche gestärkt wird und Lücken geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Adressierung der Herausforderungen in der HIV-Versorgung inkl. Diskriminierung und Stigmatisierung
Ziel ist es, die politische Aufmerksamkeit für HIV zu erhöhen, um die Prävention, Diagnose und Versorgung von Menschen mit HIV in Deutschland zu stärken. Darüber hinaus setzt sich MSD für die Bekämpfung von HIV-bezogener Diskriminierung und Stigmatisierung ein. Ein weiteres Ziel ist es, die Herausforderungen für HIV-Innovationen in der frühen Nutzenbewertung aufzugreifen und im Dialog mit den Akteuren des Gesundheitswesens Lösungsansätze zu diskutieren, die die Honorierung von HIV-Innovationen in der frühen Nutzenbewertung stärken und eine nachhaltige Versorgung mit HIV-Innovationen sicherstellen.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambulante Versorgung und Notfallversorgung besser steuern
Der vdek setzt sich dafür ein, dass das vorhandene Versorgungsangebot in der ambulanten Versorgung und in der Notfallversorgung stärker gesteuert wird, um die Verfügbarkeit von zeitnahmen Arztterminen zu erhöhen und bestehende Ressourcen effizienter einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambulante Versorgung und Notfallversorgung besser steuern
Der vdek setzt sich dafür ein, dass das vorhandene Versorgungsangebot in der ambulanten Versorgung und in der Notfallversorgung stärker gesteuert wird, um die Verfügbarkeit von zeitnahmen Arztterminen zu erhöhen und bestehende Ressourcen effizienter einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steigende Ausgaben für Arzneimittel begrenzen
Der vdek sieht Handlungsbedarf bei der Begrenzung dynamisch wachsender Arzneimittelausgaben und setzt sich für faire und bezahlbare Preise ein. Dafür soll der Erstattungsbetrag ab Markteintritt gelten. Außerdem sollten die tatsächlichen Entwicklungskosten für Arzneimittel und die größe des jeweiligen Marktsegments als Variablen in die Preisverhandlungen aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsversorgung
Im SGB V sollen Veränderungen erwirkt werden, damit die Prävention und Kuration von Diabetes im Setting Arbeitswelt verbessert wird.
- Bereitgestellt von: Diabetes@Work am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hilfsmittelversorgung zukunftsfest machen: SPECTARIS-Positionspapier zur Bundestagswahl
SPECTARIS fordert Reformen in der Hilfsmittelversorgung, insbesondere muss der Versorgungsprozess für Hilfsmittel entbürokratisiert werden, damit auch in Zukunft noch eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln gewährleistet ist.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 24.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Verbesserung der Schlaganfallnachsorge
Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 19.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 19.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Krankenhaus-Transformationsfonds in einer Rechtsverordnung
Regelung Fördertatbestände des Krankenhaustransformationsfonds, Antrags- und Prüfungsverfahren, Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 13.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
-
BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsverbesserungen für Menschen mit Demenz
Die Versorgung von Menschen mit Demenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es braucht dringend einen ganzheitlichen Blick, der Forschung, Prävention und innovative Therapiekonzepte von Anfang an mitdenkt. Für die neue Legislaturperiode möchten wir auf zentrale Themen aufmerksam machen, die für die Förderung neuartiger Therapieoptionen und die Vorbereitung unseres Versorgungssystems auf kommende Innovationen wesentlich sind. Dies muss im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Dialogforum Demenz am 12.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Änderung des Aktionsplans bzw. SGB V Richtlinie nach § 75 Abs. 7 SGB V: Praxen müssen alle Kriterien mit ja/vorhanden oder nein/nicht vorhanden beantworten Richtlinie nach § 75 Abs. 7 Satz 1 Nummer 3a SGB V Es darf nichts durch unvollständige Angaben verwässert werden Neuer § 105 Abs. 1a SGB V: Neueinfügung Nr. 9 innerhalb des § 105 abs. 1a: Die von den KVen und KZRen zu finanzierenden Maßnahmen aus den gebildeten Strukturfonds werden explizit um Maßnahmen zur Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit ergänzt. § 99 SGB V: Der Gesetzgeber sollte klarstellen, das MZEB neben ihrer Funktion als Lotse auch einen Behandlungsauftrag haben. Ergänzung § 124 Abs. 2 SGB V: Auch Heilmittelerbringer haben eine Auskunftsverpflichtung gegenüber der Zulassungsstelle
- Bereitgestellt von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 14.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medizinische Rehabilitation und Vorsorge
BDPK Positionen für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur Medizinischen Rehabilitation und Vorsorge
- Bereitgestellt von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 12.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der AMNOG-Leitplanken
Die Leitplanken im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die Vorgaben für die Höhe von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln machen und im Rahmen des GKV-FinStG eingeführt wurden, sollten abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Kombinationsabschlages
Auf Arzneimittel, z.B. in onkologischen Indikationen, die kombiniert eingesetzt werden, gilt ein pauschaler Abschlag von 20 Prozent, was eine Doppelbelastung darstellt und insbesondere für Orphan Drugs große Herausforderungen birgt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Die AG KRITIS setzt sich für einen angemessenen Schutz dieser Daten ein.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 29.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des DMP Adipositas
Konstruktive Begleitung der Umsetzung und Austausch zum Disease Management Programm (DMP) Adipositas um Versorgungssituation für Patient:innen in der Breite nachhaltig erreichbar zu machen und zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 28.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Überregulierung digitaler Terminvermittlungsplattformen
Streichung der beabsichtigten Regelung über die Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen Keine Vereinbarung über Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen, die von den Vertragsärzten und den Vertragszahnärzten zur Vereinbarung von Terminen in der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden können
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 27.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der gesetzlichen Pflicht zur Eintragung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA
Die Bundesärztekammer befürchtet starke Beeinträchtigung der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung durch die Verpflichtung der Krankenkassen zum Einstellen der Abrechnungsdaten in die ePA ihrer Versicherten. Sie regt daher, eine andere Vorgehensweise an. Aus Sicht der Bundesärztekekammer sollten die Abrechnungsdaten zunächst nur für Patienten selbst in ihrer ePA sichtbar sein und nicht per se für alle an der Behandlung Beteiligten. Patienten sollten dann explizit erst in einem zweiten Schritt diese Daten für Weitere sichtbar machen können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BKK DV stellt in seinem Format "Unter der Lupe" die GKV-Finanzergebnisse dar. Es gibt im Drei-Monats-Rhythmus einen Überblick über die jeweils aktuelle Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der verschiedenen Kassenarten. In jeder Ausgabe analysieren wir darüber hinaus ein bestimmtes, gerade besonders im Fokus bzw. in der politischen Debatte stehendes Thema im Zusammenhang mit den GKV-Finanzen oder dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für Schnell-PCR auf Infektionskrankheiten
Zugang von Patientinnen und Patienten zu Schnell-PCR auf Infektionskrankheiten in Arztpraxen und Ausweitung des Screenings auf sexuell übertragbare Erkrankungen durch Ergänzung des Sozialgesetzbuches V bzw. zugehöriger Rechtsverordnungen
- Bereitgestellt von: Michael Kauch am 14.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Michael Kauch
- Gisela Piltz
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG-Anpassungen: Weiterentwicklung des AMNOGs für besondere Therapiesituationen (z.B. Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika gegen sehr seltene Erkrankungen), Umgang mit chronischen Erkrankungen, Einbezug des Versorgungskontextes, Umgang mit dem Wechsel von zweckmäßigen Vergleichstherapien zur Schaffung eines zukunftsfesten Rahmens in der Nutzenbewertung, die Ermöglichung neuer erfolgsabhängiger Vertragsmodelle sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen vertaulichen Ersattungsbetrag. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 08.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung von Suizidprävention und Suizidhilfe
Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts- Governance-Verordnung
Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind Grundlage des interoperablen Funktionsumfangs der elektronischen Patientenakte (ePA für alle). Die Etablierung der „ePA für alle“ hängt damit entscheidend von der zukunftsorientierten Ausgestaltung der MIO ab. Sie sind essenziell, da sie die Interoperabilität, also den reibungslosen Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Systemen und Akteuren im Gesundheitswesen, ermöglichen. Im Rahmen der gesetzlichen Konturierung eines digitalen Gesundheitssystems ist es aus Sicht des Pharma Deutschland essenziell, versorgungsnahe digitale Lösungen zum Stand der Technik vorzuzeichnen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Preismoratorium und gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V
Die Rahmenbedingungen der Preisbildung in der GKV sind überwiegend fast 20, in Teilen gar über 30 Jahre alt und müssen aus Sicht von Pharma Deutschland vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation regelhaft hinterfragt und entsprechend nachjustiert werden. Dabei gilt es, insbesondere die Faktoren Standort, Lieferfähigkeit und Innovation aus Sicht der Versorgung zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: